Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 22

„Der Antrag der Ratsgruppe VCD/FDP, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Wir für Vechta vom 17.02.2023 auf Zuordnung des Klimaschutzmanagers per Organisationsverfügung als Stabsstelle des Bürgermeisters wird in den Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen verwiesen.“

 

 


Die Antragsteller stellen ihren Antrag vor und beantragen eine Verweisung in den Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen mit abschließender Beschlussfassung im Rat.

 

Bürgermeister Kater gibt eine rechtliche Würdigung des Antrags ab. Gemäß § 56 NKomVG müsse sich der Rat mit jedem Antrag befassen, daher sei dieser auch in die Tagesordnung aufgenommen worden. Die Organisationshoheit liege jedoch beim Bürgermeister, so dass weder der Rat noch der Verwaltungsausschuss zuständig seien und einen entsprechenden Beschluss fassen könnten.

 

Die SPD-Fraktion lehnt die Verweisung ab. Es werde zwar die Stärkung des Klimaschutzmanagers begrüßt, handele sich also nicht um eine inhaltliche Ablehnung. Jedoch sei darauf zu achten, dass ausschließlich Dinge verwiesen würden, für die der Rat/VA auch tatsächlich zuständig sei.

 

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird darum gebeten, sofern ein Beschluss nicht möglich sei, den Antrag als Appell zu werten, die Position des Klimaschutzmanagers aufzuwerten.

 

Die Ratsgruppe VCD/FDP stellt den Änderungsantrag, einen entsprechenden Prüfauftrag an den Bürgermeister zu stellen. Dieser sei -bei Bedarf- als neuer Sachantrag zu stellen, so Bürgermeister Kater.

 

Ratsvorsitzende Göhner lässt daher über den Antrag auf Verweisung abstimmen.

 

Der Rat der Stadt Vechta fasst folgenden Beschluss:

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

9

 

Nein-Stimmen:

22