Beschluss: einstimmig beschlossen

„Die Stadt Vechta gewährt der Universität Vechta für die Förderperioden 10/23 – 9/24, 10/24 – 9/25 und 10/25 – 9/26 je drei OM-Stipendien in Höhe von je 300 € im Monat, also einen Gesamtbetrag von 10.800 € p.a. Die Stadt Vechta setzt voraus, dass diese Stipendien an Studierende mit den besten Noten vergeben werden und dass diese Studierenden BAföG-Empfänger sind. Die Begünstigten sollen zudem nach Möglichkeit einen Wohnsitz im Oldenburger Münsterland haben und/oder in der Region eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben.

Die Universität wird aufgefordert, der Stadt Vechta eine Liste mit den Namen, Vornamen, Studiengängen, Erstwohnsitz und besonderen außeruniversitären Leistungen der Begünstigten innerhalb von 8 Wochen nach Ihrer Vergabeentscheidung zu übermitteln.“

 


Hierzu lag den Ausschussmitgliedern die Beschlussvorlage 80/003/2023 vor.

 

Bürgermeister Kater begrüßt die Leiterin des Teams Marketing und Kommunikation an der Universität Vechta, Frau Katharina Genn-Blümlein, und führt in den Sachverhalt ein.

 

Stabsstellenleiter Dr. Käthler erläutert, dass die Enttäuschung darüber, dass die kommunalen Stipendiengeber Landkreis Cloppenburg, Landkreis Vechta und Stadt Vechta nicht mehr als Fördermittelgeber für das Deutschlandstipendium fungieren dürften, bei allen Beteiligten groß sei und dass man sich gemeinsam mit der Universität Vechta darauf verständigt habe, einen Weg zu suchen, Studierende an der Universität weiterhin durch Stipendien zu begünstigen. Die Universität habe hierzu den mit den genannten kommunalen Partnern abgestimmten Entwurf einer „Richtlinie zur Vergabe der OM-Stipendien an der Universität Vechta“ gefertigt. In diesem seien im § 6 u.a. die Auswahlkriterien geregelt; die Stadt Vechta habe jedoch durchaus die Möglichkeit, qua Beschluss eigene Wünsche wie z.B. den, dass Begünstigte einen Ersatzwohnsitz in der Stadt Vechta oder der Region OM haben sollten, festzulegen.

 

In der anschließenden Diskussion bestand Einigkeit darüber, dass man den Weg des OM-Stipendiums gehen wolle. Wichtig sei es, dies weiterhin in Abstimmung und im Gleichklang mit den Landkreisen Cloppenburg und Vechta zu tun. Es sollten drei Stipendien zu je 300 €/ Monat vergeben werden. Wenn nach der Bewerberlage möglich, sollten diese – wie bisher auch im Rahmen des Deutschlandstipendiums von der Stadt Vechta gewünscht – an Studierende mit den besten Noten vergeben werden, die BAföG beziehen. Zudem sollten die Begünstigten nach Möglichkeit einen Wohnsitz im Oldenburger Münsterland haben und/ oder in der Region eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben.

 

Frau Genn-Blümlein sichert zu, dass die Vergabekommission der Universität Vechta sich bemühen werde, die von der Stadt Vechta über das OM-Stipendium begünstigten Studierenden nach diesen Kriterien auszuwählen, sofern die Bewerberlage dies ermögliche.

 

Die Ausschussvorsitzende lässt alsdann über die Beschlussempfehlung abstimmen.

 

Der Ausschuss für Kultur und Erwachsenenbildung schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig