Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

„Die Feuerwehr Vechta, Ortswehr Langförden erhält zur Sicherung von gemeindlichen Veranstaltungen gem. § 2 Abs. 6 NBrandSchG die Befugnis zur Verkehrsregelung, soweit hierfür Polizeivollzugskräfte nicht oder nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen.“

 


Erste Stadträtin Sollmann stellt den Sachverhalt vor.

 

Insgesamt wird die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr sowie insbesondere das diesbezügliche Engagement der Freiwilligen Feuerwehr Langförden gelobt. Die Beschlussempfehlung wird von allen Ortsratsmitgliedern unterstützt.

 

Rechtliche Nachfragen des Vertreters der FDP im Ortsrat werden wie folgt beantwortet:

-          Mit „gemeindlichen“ Veranstaltungen seien alle „öffentlichen“ Veranstaltungen in Langförden gemeint.

-          Die Feuerwehr erhalte die Befugnis zur Verkehrsregelung, sei hierzu aber nicht verpflichtet.

-          Die Sicherung gemeindlicher Veranstaltungen beziehe sich ausschließlich auf die Regelungen der Straßenverkehrsordnung. Sofern die Feuerwehr während einer zu sichernden Veranstaltung zu einem Einsatz gerufen werde, gehe dieser natürlich vor.

-          Die zu treffende Regelung sei mit dem Kommunalen Schadensausgleich sowie der Feuerwehrunfallkasse abgestimmt.

 

Der Ortsrat Langförden fasst folgenden Beschluss:


Abstimmungsergebnis:

einstimmig