Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28

„Die Feuerwehr Vechta, Ortswehr Langförden erhält zur Sicherung von gemeindlichen Veranstaltungen gem. § 2 Abs. 6 NBrandSchG die Befugnis zur Verkehrsregelung, soweit hierfür Polizeivollzugskräfte nicht oder nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen.“

 


Der Rat der Stadt Vechta fasst folgenden Beschluss:


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Ratsmitglieder Hölzen und Middelbeck nehmen an der Abstimmung nicht teil.