Sitzung: 15.05.2023 Rat der Stadt Vechta
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28
Vorlage: 32/002/2023
„Die Feuerwehr Vechta, Ortswehr Langförden
erhält zur Sicherung von gemeindlichen Veranstaltungen gem. § 2 Abs. 6
NBrandSchG die Befugnis zur Verkehrsregelung, soweit hierfür
Polizeivollzugskräfte nicht oder nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen.“
Der Rat der Stadt Vechta fasst folgenden Beschluss:
einstimmig |
Ratsmitglieder Hölzen und Middelbeck nehmen an der Abstimmung nicht teil.