Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

„Zur Finanzierung der Neukonzipierung der Wasseraufbereitung wird eine Kreditaufnahme in Höhe von ca. 1.300.000 € beschlossen. Ein Kreditvertrag kann entsprechend der „Richtlinie der Stadt Vechta für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten vom 05.02.2007“ abgeschlossen werden.“

 


Der Ausschussvorsitzende übergab das Wort an den Werkleiter.

 

Werkleiter Kampers führte mit Verweis auf die Vorlage in den Tagesordnungspunkt ein und verwies auf die Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2022. Hier wurde ausführlich durch das Ingenieurbüro Dr. Born-Dr. Ermel GmbH zum aktuellen Sachstand der Neukonzipierung der Wasseraufbereitung nebst aktueller Kostenschätzung sowie zum weiteren Vorgehen informiert. Nach derzeitiger Kostenschätzung werde sich die Gesamtmaßnahme, welche voraussichtlich bis 2026 laufen wird, auf ca. 12.500.000 € belaufen.

 

Werkleiter Kampers erläuterte, dass das Wasserwerk bereits am 18.05.2021 den Auftrag zur Generalplanerleistung für die „Neukonzipierung der Wasseraufbereitung des Wasserwerks Vechta“ vergeben habe. Seitdem sei man in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro in der Entwicklungs-/Planungsphase. Für die bislang angefallene Planungsleistung habe man ca. 100.000€ aus eigenen Mitteln vorgestreckt. Für das Wirtschaftsjahr 2023 sieht der Vermögensplan für die Neukonzipierung der Wasseraufbereitung (inkl. Reinwasserpumpwerk) eine Summe in Höhe von ca. 1.300.000 € vor. Diese sollen durch Kapitalmarktmittel finanziert werden.

 

Auf Nachfrage eines Ausschussmitgliedes erläuterte Werkleiter Kampers, dass trotz gewisser Verzögerungen im Bereich der Planung am derzeitigen Fertigstellungstermin im Jahr 2026 festgehalten werde.

 

Der Betriebsausschuss fasste sodann folgenden Beschluss:

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig