Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

1)            „Die Werkleitung wird beauftragt, sich mit den Ansprechpartnern der Kindertagesstätten/Kindergärten in freier Trägerschaft in Verbindung zu setzen, sofern gewünscht die Planung vorzunehmen, die nötigen Vergabeverfahren vorzubereiten, vollumfänglich durchzuführen und die PV-Anlagen zu errichten.

 

2)            Für die Benutzung der Dachfläche(n) wird mit den jeweiligen Kindertagesstätten/Kindergärten in freier Trägerschaft ein separater Vertrag geschlossen.

 

3)            Zur Finanzierung der PV-Anlagen der Kindertagesstätten/Kindergärten in freier Trägerschaft wird eine Kreditaufnahme beschlossen. Ein Kreditvertrag kann entsprechend der „Richtlinie der Stadt Vechta für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten vom 05.02.2007“ abgeschlossen werden. Der sich ergebene Defizitbetrag wird am Ende eines Wirtschaftsjahres durch den Haushalt der Stadt Vechta ausgeglichen.

 

 

Die für den Ausbau benötigten Finanzmittel werden über den Wirtschaftsplan des Wasserwerkes Vechta 2023 ff innerhalb der Sparte Photovoltaik ausgewiesen.“

 


Der Ausschussvorsitzende übergab das Wort an den Bürgermeister der in den Inhalt des Antrages „Photovoltaikanlagen bei Kindertagesstätten“ der SPD-Fraktion einführte.

 

Der Antrag sehe vor, dass auch Kindertagesstätten in freier Trägerschaft, bei denen sich die Gebäude nicht im städtischen Eigentum befänden, Photovoltaikanlagen errichtet werden sollen.

 

Der Bürgermeister erläuterte weiter, dass die Stadt Vechta das sog. Netto-Defizit der notwendigen Sach-, Personal-, und Betriebskosten, und somit auch die Stromkosten für die Kindertagesstätten in freier Trägerschaft finanziere. Sowohl unter diesem Aspekt als auch mit Blick auf das Klimaschutzkonzept der Stadt Vechta sei es sinnvoll, den Ausbau von Photovoltaikanlagen weiter zu fokussieren. Aus diesem Grund habe der Rat der Stadt Vechta in seiner Sitzung vom 12.12.2022 den Antrag an den Betriebsausschuss verwiesen.

 

Der Ausschussvorsitzende bedankte sich bei Herrn Bürgermeister Kater und übergab das Wort an den Werkleiter Herrn Kampers.

 

Herr Kampers begrüßte zunächst auch seinerseits die Ausschussmitglieder und hieß alle herzlich im neuen Verwaltungsgebäude des Wasserwerks Vechta willkommen.

Werkleiter Kampers führte mit Verweis auf die Vorlage in den Tagesordnungspunkt ein. Er erläuterte, dass sich der wirtschaftliche Betrieb einer PV-Anlage für die Kindertagesstätten/Kindergärten in freier Trägerschaft auf Grund der soeben durch den Bürgermeister erläuterten (anteiligen) Betriebskostenübernahme durch die Stadt Vechta schwierig gestalte.

 

Zur Reduzierung der Betriebskosten der Stadt Vechta sowie insbesondere zur weiteren Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Reduktion der CO2-Emissionen sei es aus seiner Sicht ein sinnvoller Weg, die Sparte Photovoltaik in Hinsicht auf die Kindertagesstätten/Kindergärten in freier Trägerschaft zu erweitern.

 

Der Werkleiter fuhr fort, dass für das Wirtschaftsjahr 2023 in der Sparte Photovoltaik ein Budget in Höhe von 650.000 € zur Verfügung stehe. Bislang seien für die bereits geplanten und vergebenen Anlagen ca. 370.000 € verplant. Für die Installation von weiteren Photovoltaikanlagen auf z.B. den Kindertagesstätten/Kindergärten würden somit noch 280.000 € zu Verfügung stehen.

 

Herr Kampers teilte mit, dass bereits an einem Vertragsentwurf für die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Vechta, dem Wasserwerk Vechta sowie den freien Trägern gearbeitet werde.

 

Werkleiter Kampers erklärte zudem, dass er bereits in erste Sondierungsgespräche mit einigen der Vertretern der o.g. Einrichtungen getreten und dort auf großes Interesse gestoßen sei.

 

Ein Ausschussmitglied merkte an, dass er es begrüßen würde, wenn ein Vertreter der antragsstellenden Partei bei der Vorstellung und Behandlung des eigens gestellten Antrages anwesend wäre.

 

Bürgermeister Kater betonte auf Grund der Nachfrage eines Ausschussmitglieds nochmals das Interesse für den weiteren Ausbau von Photovoltaikanlagen der Stadt Vechta. In diesem Fall ginge es darum, die laufenden Betriebskosten, welche im Rahmen des Nettodefizitausgleiches geleistet werden müssen, zu verringern.

 

Werkleiter Kampers ging auf Nachfrage eines Ausschussmitgliedes darauf ein, dass die Ausgestaltung der Verträge für die freien Träger noch nicht endgültig ausgearbeitet seien. Ob und in welcher Form es eine Vergütung für die durch die PV-Anlage belegte Dachfläche gebe, sei noch nicht besprochen. Grundsätzlich muss weiterhin die Wirtschaftlichkeit für das Wasserwerk Vechta gegeben sein. Dementsprechend sei die Installation der PV-Anlagen sowie die Kostenübernahme für die Dachbegehung, ggf. nötige Ertüchtigung des Hausanschlusses, etc. analog zur Besorgungsvereinbarung mit der Stadt Vechta vorzusehen.

 

Ein weiteres Mitglied drückte seine Zustimmung aus und fasste zusammen, dass man durch diese Vorgehensweise nichts verlieren würde und damit weitere Liegenschaften mit klimafreundlicher Energie bedienen könne.

 

Der Betriebsausschuss fasste sodann folgenden Beschluss:

 


Abstimmungsergebnis:               einstimmig