Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

„Die Verwaltung wird beauftragt, an der Kreuzung B 69 / Am Südfeld eine weitere Fuß- und Radfahrampel zu realisieren.“

 


Der Antragsteller liest seinen Antrag vor. Seinen darin enthaltenen Antrag auf Verweisung in den Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen nimmt er zurück.

 

Ortsbürgermeister Lübbe gibt das Wort an Bürgermeister Kater. Dieser informiert, dass gleichlautender Antrag bereits im März 2022 gestellt worden sei. Die Halbjahresfrist greife daher nicht, so dass der Antrag in die Tagesordnung aufgenommen worden sei. Der Ortsrat habe zudem nicht die Möglichkeit Anträge an Fachausschüsse des Rates zu überweisen. Auf Grundlage der Antragstellung im März letzten Jahres habe der Ortsrat am 16.05.2022 den Beschluss gefasst, die Stadt aufzufordern, die Realisierung einer weiteren Fußgängerampel zu prüfen. Nach erneuter Anfrage des Antragstellers im Dezember 2022 in dieser Angelegenheit sei in der Ortsratssitzung am 20.02.2023 ausführlich informiert worden, u.a. sei mitgeteilt worden, dass die Einrichtung einer südlichen Querung der Kreuzung möglich sei und die Stadt beabsichtige, das auch umzusetzen. Hierzu sei mit dem Land eine Vereinbarung zu treffen. Eine Umsetzung werde voraussichtlich in 2024 erfolgen. Somit sei das mit dem Antrag bezweckte Ergebnis bereits auf den Weg gebracht.

 

Der Antragsteller bittet den Ortsrat den gefassten Prüfauftrag durch einen Auftrag zur Umsetzung der Maßnahme zu ersetzen. Gleiche Vorgehensweise sei auch im Rahmen der Anträge auf Errichtung von Pollern vor der LzO umgesetzt worden. Der Vertreter der FDP im Ortsrat unterstützt diese Aussage und drängt auf Gleichbehandlung.

 

Ortsbürgermeister Lübbe lässt über den Antrag abstimmen.

 

Der Ortsrat Langförden fasst folgenden Beschluss:

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

9

 

Nein-Stimmen:

1