Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28

„Der St. Marienhospital Vechta gGmbH wird ein Investitionszuschuss für die Einrichtung der Behandlungseinheit „Elektrophysiologie“ bis zu einem Höchstbetrag von 358.000 € bewilligt.

 

Die notwendigen Haushaltsmittel werden als außerplanmäßige Auszahlungen bereitgestellt bzw. in einem Nachtrag zum Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung gestellt.

 

Die Bewilligung erfolgt unter der Bedingung, dass sich der Landkreis Vechta und der Krankenhausträger je mindestens in gleicher Höhe beteiligen und dass eine Eintragung einer brieflosen Grundschuld zu Gunsten der Stadt Vechta erfolgt.“

 


Der Rat der Stadt Vechta fasst folgenden Beschluss:


Abstimmungsergebnis:

einstimmig