Sitzung: 17.04.2023 Ortsrat Langförden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1
Vorlage: 61/011/2023
„Die Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 110. Änderung des Flächennutzungsplanes „Darstellung von zusätzlichen Sonderbauflächen für Windenergie – Standort Hohe Kamp“ wird vertagt.“
Fachbereichsleiterin Scharf führt in den
Sachverhalt ein und begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Herren Hermann
Kalvelage und Christian Sassen der Firma Kalvelage in Halen. Herr Kalvelage
stellt den Sachverhalt anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation vor.
Die Firma Kalvelage pachte die Flächen nicht
an, um diese durch Investoren entwickeln zu lassen, sondern sehen sich als
Partner der Grundstückseigentümer und begleite diese im Verfahren zur
Errichtung von Windenergieanlagen. Dabei würden zunächst Nutzungs- und
Grundstücksrechte gesichert, um die Entscheidungshoheit vor Ort zu belassen.
Ziel sei es, auch die Wertschöpfung zu 100 % vor Ort zu lassen, da mit den
Bauwerken auch eine Belastung einhergehe. Daher sollten im Gegenzug auch die
Vorteile bei den Örtlichen verbleiben.
Auf der geplanten Fläche sei die Errichtung
von 2 Anlagen mit einem Rotordurchmesser von 160 m möglich. Der erforderliche
Abstand zur Wohnbebauung betrage grds. 500 m, hier würden 600 m eingehalten.
Der Abstand zur geplanten Siedlung betrage mindestens 850 m. Das Gebiet müsse
in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden. Auf Grundlage der Gesetzgebung
sei es möglich, einen Windpark im Flächennutzungsplan zu ergänzen ohne die
aktuellen F-Plan-Festsetzungen zu gefährden. Der Standort sei bereits Prüfraum
im Standortkonzept zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“.
Ortsbürgermeister Lübbe dankt den
Vortragenden und übergibt das Wort an Bürgermeister Kater. Dieser informiert
über die aktuelle Energiesituation. Die Stadt sei aufgerufen,
Windenergieanlagen dezentral umzusetzen und so einen Beitrag zu
Energiesicherheit und Energieversorgung zu leisten. Es sei eine große Aufgabe,
den notwendigen „Energiemix“ vor Ort voranzutreiben. Zur Erreichung der
Klimaziele sei die Errichtung jeder möglichen Windenergieanlage wichtig, zumal
die Potentialflächen rar seien. Die Verwaltung sei daher gerne bereit, das
Vorhaben wohlwollend zu begleiten.
Die CDU-Fraktion macht deutlich, dass die
Informationen aus der Beschlussvorlage nicht genügten, um fraktionsintern eine
Entscheidung in der Angelegenheit herbeizuführen. Aus den Unterlagen sei nicht
abzuleiten,
-
wo
genau die Windkraftanlagen stehen sollten (Problem der „Verspargelung“),
-
ob und
in welchem Rahmen Erweiterungsabsichten naheliegender
Gewerbe-/Industriebetriebe (ELO + Obstbauversuchsanstalt) berücksichtigt
würden,
-
wie die
Anlagen ausgerichtet seien (Himmelsrichtung + Schattenwurf),
-
inwieweit
und wann Anwohner beteiligt würden.
Seitens der CDU-Fraktion wird daher eine
Vertagung der Beratung beantragt. Das faunistische Gutachten sei abzuwarten.
Fachbereichsleiterin Scharf macht deutlich,
dass es hier zunächst um den Aufstellungsbeschluss gehe. Im nächsten Schritt
erst werde ein faunistisches Gutachten in Auftrag gegeben. Die genauen
Standorte stünden daher bislang nicht fest. Die Fläche entspreche darüber
hinaus in den Abständen zur Bebauung der ursprünglichen Planung im Rahmen des
Standortkonzepts „Windenergie“. Die anliegenden Betriebe würden bei den
Planungen berücksichtigt.
Fachdienstleiter Heuser ergänzt, dass der
Investor das faunistische Gutachten nicht ohne Sicherheiten in Auftrag geben
werde. Auf weitere Nachfrage zu den bereits beschlossenen Anlagen in Holtrup
und Deine, informiert er, dass der Aufstellungsbeschluss für den Bereich
Holtrup gefasst sei. Das Artenschutzgutachten sei beauftragt worden. Aktuell
befinde man sich in der Öffentlichkeitsbeteiligung und bereite den
Auslegungsbeschluss vor. Für den Bereich Deine laufe aktuell das
BImSch-Verfahren. In Bezug auf die in der Beschlussvorlage angegebene
Prozentzahlen informiert er abschließend, dass etwa 0,9 % der Gesamtfläche für
Windenergieanlagen ausgewiesen werden müssten, erreicht seien ca. 0,5 %. Ziel
laut Windenergieerlass sei die Ausweisung von 7,35 % der Potenzialfläche für
Windenergieanlagen, erreicht seien hier bislang 2,1 %.
Herr Kalvelage ergänzt, dass genau diese
Fragestellungen auch die Vorhabenträger bewegten. Nachbarn dürften sich nicht
sorgen, wenn sie etwas hörten. Sie sollten sich Sorgen machen, wenn sie nichts
hörten.
Auf Nachfrage des Vertreters der Partei Wir
für Vechta im Ortsrat wird wie folgt informiert:
-
Der
Mindestabstand zur Wohnbebauung (Siedlung bzw. Einzelwohnbebauung im
Außenbereich) betrage 750 bzw. 500 m zur Potentialfläche. Der Abstand zur
Anlage sei daher in jedem Fall größer.
-
Die
Mindestabstände würde in alle Richtungen gelten, auch über die Grenze nach
Bühren hinaus.
Die SPD-Fraktion sieht es als schwierig an,
entsprechende Themen zu vertagen, da so der weitere Verlauf gehemmt werde. Die
entstehenden Fragestellungen könnten im weiteren Verfahren beantwortet werden.
Die Fraktion werde der Beschlussempfehlung folgen.
Ortsbürgermeister Lübbe lässt über den
Antrag der CDU-Fraktion auf Vertagung abstimmen.
Der Ortsrat Langförden fasst folgenden Beschluss:
Ja-Stimmen: |
9 |
|
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Enthaltungen: |
1 |