„Die Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 110. Änderung des Flächennutzungsplanes „Darstellung von zusätzlichen Sonderbauflächen für Windenergie – Standort Hohe Kamp“ wird vertagt.“

 


Fachbereichsleiterin Scharf führt in den Sachverhalt ein und begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Herren Hermann Kalvelage und Christian Sassen der Firma Kalvelage in Halen. Herr Kalvelage stellt den Sachverhalt anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation vor.

 

Die Firma Kalvelage pachte die Flächen nicht an, um diese durch Investoren entwickeln zu lassen, sondern sehen sich als Partner der Grundstückseigentümer und begleite diese im Verfahren zur Errichtung von Windenergieanlagen. Dabei würden zunächst Nutzungs- und Grundstücksrechte gesichert, um die Entscheidungshoheit vor Ort zu belassen. Ziel sei es, auch die Wertschöpfung zu 100 % vor Ort zu lassen, da mit den Bauwerken auch eine Belastung einhergehe. Daher sollten im Gegenzug auch die Vorteile bei den Örtlichen verbleiben.

 

Auf der geplanten Fläche sei die Errichtung von 2 Anlagen mit einem Rotordurchmesser von 160 m möglich. Der erforderliche Abstand zur Wohnbebauung betrage grds. 500 m, hier würden 600 m eingehalten. Der Abstand zur geplanten Siedlung betrage mindestens 850 m. Das Gebiet müsse in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden. Auf Grundlage der Gesetzgebung sei es möglich, einen Windpark im Flächennutzungsplan zu ergänzen ohne die aktuellen F-Plan-Festsetzungen zu gefährden. Der Standort sei bereits Prüfraum im Standortkonzept zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“.

 

Ortsbürgermeister Lübbe dankt den Vortragenden und übergibt das Wort an Bürgermeister Kater. Dieser informiert über die aktuelle Energiesituation. Die Stadt sei aufgerufen, Windenergieanlagen dezentral umzusetzen und so einen Beitrag zu Energiesicherheit und Energieversorgung zu leisten. Es sei eine große Aufgabe, den notwendigen „Energiemix“ vor Ort voranzutreiben. Zur Erreichung der Klimaziele sei die Errichtung jeder möglichen Windenergieanlage wichtig, zumal die Potentialflächen rar seien. Die Verwaltung sei daher gerne bereit, das Vorhaben wohlwollend zu begleiten.

 

Die CDU-Fraktion macht deutlich, dass die Informationen aus der Beschlussvorlage nicht genügten, um fraktionsintern eine Entscheidung in der Angelegenheit herbeizuführen. Aus den Unterlagen sei nicht abzuleiten,

-          wo genau die Windkraftanlagen stehen sollten (Problem der „Verspargelung“),

-          ob und in welchem Rahmen Erweiterungsabsichten naheliegender Gewerbe-/Industriebetriebe (ELO + Obstbauversuchsanstalt) berücksichtigt würden,

-          wie die Anlagen ausgerichtet seien (Himmelsrichtung + Schattenwurf),

-          inwieweit und wann Anwohner beteiligt würden.

Seitens der CDU-Fraktion wird daher eine Vertagung der Beratung beantragt. Das faunistische Gutachten sei abzuwarten.

 

Fachbereichsleiterin Scharf macht deutlich, dass es hier zunächst um den Aufstellungsbeschluss gehe. Im nächsten Schritt erst werde ein faunistisches Gutachten in Auftrag gegeben. Die genauen Standorte stünden daher bislang nicht fest. Die Fläche entspreche darüber hinaus in den Abständen zur Bebauung der ursprünglichen Planung im Rahmen des Standortkonzepts „Windenergie“. Die anliegenden Betriebe würden bei den Planungen berücksichtigt.

 

Fachdienstleiter Heuser ergänzt, dass der Investor das faunistische Gutachten nicht ohne Sicherheiten in Auftrag geben werde. Auf weitere Nachfrage zu den bereits beschlossenen Anlagen in Holtrup und Deine, informiert er, dass der Aufstellungsbeschluss für den Bereich Holtrup gefasst sei. Das Artenschutzgutachten sei beauftragt worden. Aktuell befinde man sich in der Öffentlichkeitsbeteiligung und bereite den Auslegungsbeschluss vor. Für den Bereich Deine laufe aktuell das BImSch-Verfahren. In Bezug auf die in der Beschlussvorlage angegebene Prozentzahlen informiert er abschließend, dass etwa 0,9 % der Gesamtfläche für Windenergieanlagen ausgewiesen werden müssten, erreicht seien ca. 0,5 %. Ziel laut Windenergieerlass sei die Ausweisung von 7,35 % der Potenzialfläche für Windenergieanlagen, erreicht seien hier bislang 2,1 %.

 

Herr Kalvelage ergänzt, dass genau diese Fragestellungen auch die Vorhabenträger bewegten. Nachbarn dürften sich nicht sorgen, wenn sie etwas hörten. Sie sollten sich Sorgen machen, wenn sie nichts hörten.

 

Auf Nachfrage des Vertreters der Partei Wir für Vechta im Ortsrat wird wie folgt informiert:

-          Der Mindestabstand zur Wohnbebauung (Siedlung bzw. Einzelwohnbebauung im Außenbereich) betrage 750 bzw. 500 m zur Potentialfläche. Der Abstand zur Anlage sei daher in jedem Fall größer.

-          Die Mindestabstände würde in alle Richtungen gelten, auch über die Grenze nach Bühren hinaus.

 

Die SPD-Fraktion sieht es als schwierig an, entsprechende Themen zu vertagen, da so der weitere Verlauf gehemmt werde. Die entstehenden Fragestellungen könnten im weiteren Verfahren beantwortet werden. Die Fraktion werde der Beschlussempfehlung folgen.

 

Ortsbürgermeister Lübbe lässt über den Antrag der CDU-Fraktion auf Vertagung abstimmen.

 

Der Ortsrat Langförden fasst folgenden Beschluss:


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

9

 

Enthaltungen:

1