Sitzung: 15.05.2023 Rat der Stadt Vechta
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Enthaltung: 1
Vorlage: 12/002/2023
„Die dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Satzung über die Zahl der zu wählenden Ratsfrauen und Ratsherren der Stadt Vechta für die Wahlperiode 2026 – 2031 wird beschlossen.“
Die CDU-Fraktion stellt ihren Antrag vor. Entsprechend der Erfahrung der letzten 20 Jahre werde beantragt, die Zahl der Ratssitzung zu reduzieren. Damit werde die Effizienz des Rates gesteigert. Die Kosten entsprechender Entschädigungszahlungen würden reduziert.
Die Fraktion Wir für Vechta macht deutlich, dass es zur Erlangung eines Fraktionsstatus für die „kleineren“ Parteien im Rat durchaus von Interesse sein könnte, es bei der gesetzlichen Mitgliederzahl zu belassen. Die Fraktion werde der Reduzierung zustimmen, sofern dies zukünftig bei der Verteilung von Stimmrechten wohlwollend berücksichtigt werde.
Bürgermeister Kater erläutert, dass die Größe der Ausschüsse von dieser Regelung nicht beeinflusst werde, also kein Zusammenhang zu den Stimmrechten in den Ausschüssen bestehe. Zudem unterlägen einige Fachausschüsse sondergesetzlichen Regelungen. Es sei Aufgabe der einzelnen Wahlgruppen bei der Wahl die nötigen Stimmen zu erlangen.
Ratsvorsitzende Göhner fasst abschließend zusammen, dass es Aufgabe des Rates sei, spätestens 18 Monate vor Ende der Ratsperiode eine entsprechende Regelung zu treffen. Über die Zusammensetzung und Größe der Ausschüsse werde dann der Rat der nächsten Wahlperiode entscheiden.
Der Rat der Stadt Vechta fasst folgenden Beschluss:
Ja-Stimmen: |
26 |
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Enthaltungen: |
1 |