Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

„Zur planungsrechtlichen Absicherung der Entwicklung von Gewerbeflächen im Bereich Stukenborg wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 150a „Stukenborg - Gewerbegebiet nördlich der Falkenrotter Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung beschlossen.“

Die Geltungsbereiche sind in der beigefügten Karte gekennzeichnet.

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.“

 

 

Bebauungsplan Nr. 150a

„Stukenborg - Gewerbegebiet nördlich der Falkenrotter Straße“

mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung

 

Geltungsbereich

 

 


Diskussion siehe TOP 6