Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt vorbehaltlich der Anhörung im Ortsrat dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

„Zur planungsrechtlichen Absicherung von weiteren Standorten für Windenergieanlagen wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 245e Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 110. Änderung des Flächennutzungsplanes „Darstellung von zusätzlichen Sonderbauflächen für Windenergie – Standort Hohe Kamp“ beschlossen.“ Der Geltungsbereich ist in den beigefügten Karten gekennzeichnet.

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.“

 

 


. Frau Scharf schildert kurz die aktuellen rechtlichen Vorgaben im Rahmen der Ausweisung von Sonderbauflächen für Windenergie. Die jetzt vorgesehene Fläche war bereits in der Potenzialanalyse als geeignet eingestuft aber aus Gründen des Artenschutzes war die Ausweisung nicht möglich. Inzwischen könnte die Lage vor Ort anderes sein und somit ist eine Ausweisung der Fläche für vermutlich 2 Windenergieanlagen möglich.

 

Herr Zippel vom Büro P3 führt aus, dass es einige Gesetzesänderungen gegeben hat und zudem das Naturschutzrecht geändert wurde. Der Stellenwert des Themas „Artenschutz“ ist aktuell reduziert worden. Die Stadt muss ca. 1 % der Flächen nachweisen, aber dieser Nachweis ist noch nicht erfüllt.

 

Herr Kalvelage als Projektierer zur Umsetzung der Planung weist darauf hin, dass die Wertschöpfung der geplanten Anlagen vor Ort bleiben soll. Er plant dort 2 Anlagen mit einer Rotorblattlänge von 150 – 160 m. Er geht davon aus, dass graue Anlagen mit lichtgrauen Flügeln aufgestellt werden, die aber nachts nicht blinken sollen. Dieses hängt allerdings von den Vorgaben der Flugsicherung ab. Eine dieser Anlagen kann im Schnitt 7.000 Haushalte pro Jahr mit Strom versorgen.

 

Herr Kater ist überzeugt, dass es gut ist, den Anteil der Windenergie zu erhöhen. Die wenigen Flächen in Vechta, die für Windanlagen geeignet sind, sollen genutzt werden. Das Land Niedersachsen beabsichtigt per Gesetz das Flächenziel von ca. 1 % für den Landkreis Vechta festzulegen.-, Aber zurzeit sind auf dem Gebiet der Stadt Vechta im Teil-FNP Wind max. 0,5 % abgedeckt. Im Ortsrat ist dieser Beschluss vertagt worden, also gilt der im Ausschuss getroffene Entscheidung unter Vorbe-halt der Anhörung des Ortsrates.

 

Laut der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ könnte diese Fläche die vorgesehene Kompensations-fläche für den Bebauungsplan am Siegeweg sein.

Anmerkung der Verwaltung: Eine Überprüfung hat aber ergeben, dass die Fläche weit von dieser entfernt liegt.

 

Weiterhin verweist die CDU-Fraktion auf eine positiv beschiedenen Bauvoranfrage für die Obstbau-Versuchsanstalt in dem Bereich, an der Repker Straße. Laut Frau Scharf ist diese gewerbliche Planung bekannt. Dieses muss aber bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 

Anmerkung der Verwaltung: Eine Überprüfung in Zusammenarbeit mit dem Vorhabenträger hat ergeben, dass es voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Planung hat.

 

BGM Kater erklärt, dass die gesetzlichen Vorgaben Potenzialflächen fordern, aber dass es dabei rechtlich gesehen in diesem Schritt egal ist, ob auch wirklich eine Anlage dort aufgestellt ist und wieviel Strom damit produziert wird. Herr Kalvelage verweist zudem darauf, dass die Stadt 89 ha ausweisen muss aber zurzeit erst 25 ha ausgewiesen sind.

„Wir FÜR Vechta“ erfragt, in wieweit die Flächensicherung bereits vollzogen ist. Zudem wird nach-gefragt ob hierdurch die Planungen zur Ortsumgehung Langförden beeinflusst werden können.