Der Ausschuss für Jugend und Sport schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

 

„Dem Tennisverein Langförden e.V. wird für die Errichtung einer Terrassenüberdachung ein einmaliger Zuschuss nach § 2 der Sportförderrichtlinien in Höhe von 1/3 der Gesamtkosten – maximal 6.250,- € gewährt. Nach Durchführung der Arbeiten ist der Stadt Vechta vom Tennisverein Langförden e.V. eine entsprechende Abrechnung vorzulegen. Nach Prüfung dieses Verwendungsnachweises wird der Zuschuss ausgezahlt. Eventuelle Abschläge sind vom Verein bei Bedarf anzufordern“

 

Abstimmungsergebnis:                                                               einstimmig

 


Herr Fachdienstleiter Lammers stellt den Anwesenden die Vorlage anhand der anliegenden Power-Point-Präsentation vor und geht auch auf den im Ortsrat angesprochenen Punkt der Gastronomie in der benachbarten Tennishalle und der Vereinbarkeit mit den aktuellen Sportförderrichtlinien ein.

 

Auf Nachfrage zur Aussagefähigkeit des vorliegenden Angebotes teilt die Verwaltung mit, dass dieses Angebot für die Erstellung des Antrages notwendig gewesen sei. Weitere Angebote müssen erst bei der Vergabe eingeholt werden.

Anmerkung der Verwaltung: Teil der Zuwendungsbescheide der Stadt für den Sportbereich sind auch die ANBest-P (Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung). Hierin sind ebenfalls Anforderungen an die Vergabe von Aufträgen enthalten.