Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Enthaltungen: 1

Die Anordnung des Umlegungsverfahren Nr. 39 „Gewerbe- und Industriegebiet Stukenborg West“ wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

 

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Vechta, Burgstraße 6, 49377 Vechta, Widerspruch eingelegt werden.“

 

 


Auf Nachfrage der CDU-Fraktion informiert Fachbereichsleiterin Scharf, dass weder steuerliche (Flächen im Umlegungsgebiet seien zum Teil von der Grunderwerbssteuer befreit) noch sonstige Nachteile für Anlieger oder die Stadt durch die Aufhebung des Umlegungsverfahrens gesehen würden. Aufgrund des erfolgten Erwerbs von einzelnen Flächen im Plangebiet und somit einer großen Flächenverfügbarkeit im gesamten Plangebiet, insbesondere für die Herstellung der Erschließungsstraßen, sei die Verwaltung in Übereinstimmung mit dem Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN; Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses) zu dem Ergebnis gekommen, dass dem Umlegungsverfahren die Substanz entzogen sei und man das Verfahren deshalb aufheben sollte.

 

Der Rat der Stadt Vechta fasst folgenden Beschluss:


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

26

 

Enthaltungen:

1

 

Ratsmitglied Averdam nimmt an der Abstimmung nicht teil.