Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Bürgermeister Kater führt in den Sachverhalt ein und gibt Herrn Dipl.-Ing. Philip Rolke vom Planungsbüro Hahm das Wort.

 

Herr Rolke stellt die Starkregengefahrenkarte anhand der anliegend beigefügten Präsentation detailliert vor. Die Karte sei den Ratsmitgliedern bereits vorab zur Verfügung gestellt worden und stehe der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Stadt Vechta zur Einsichtnahme zur Verfügung. Er ging auf Grundlagen und das Berechnungsmodell anhand von Starkregenszenarien, Oberflächen, Gebäuden etc. ein und stellte die daraus abzuleitenden Ergebnisse vor.

 

So seien bei 30-100jährigen Starkregenereignissen auch insbesondere Grundstückseigentümer gefragt, entsprechende Vorsorge/Schadensbegrenzungen in Form eines gezielten Objektschutzes zu treffen (Szenario 2). Diese Fälle würden in der Starkregengefahrenkarte dargestellt. Bei Regenereignissen, die bis zu alle 30 Jahre auftauchten (Szenario 1) würden Rückstausystem inkl. Rückstausicherung in Gebäuden greifen und Verkehrs- bzw. Freiflächen temporär genutzt werden. Für das Szenario 3 (extreme Oberflächenabflussereignisse, die nur alle 100 Jahre auftauchten) gebe es keine Erfahrungswerte. Dieses Szenario sei daher in der Statistik nicht erfasst.

 

Herr Rolke macht den Ratsmitgliedern deutlich, dass die Stadt mit gutem Beispiel vorangehen sollte und vorbeugend prüfen sollte, welche Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gebäude für den Fall von Starkregenereignissen getroffen werden müssten. Eine entsprechende Flächenbewertung sollte jeweils im Zuge der Bauleitplanung vorgenommen werden. Als Beispiel nannte er das Baugebiet in Oythe, bei dem ein gewisser Puffer für stärkere Regenereignisse eingeplant worden sei.

 

Bürgermeister Kater sieht eine gute Datengrundlage als entscheidend an, um vorbereitet zu sein. Wichtig sei es nun, dass Bürger/innen die Aussagen der Karte nutzten, um ggf. vorsorglich Maßnahmen ergreifen zu können. Er ruft daher alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich die Starkregengefahrenkarte auf der Internetseite der Stadt Vechta anzusehen.

 

Da sich Starkregenereignisse aufgrund das Klimawandels häuften, sehen alle Fraktionen und Gruppen im Rat es als sinnvoll an, bereits im Rahmen der Bauleitplanung entsprechende Datengrundlagen (Starkregengefahrenkarte) zu nutzen.

 

Fragen seitens der Fraktionen und Gruppen werden wie folgt beantwortet:

-          Befestigungs- und Versiegelungsgrade spielten bei niedrigen Niederschlagsintensitäten eine große Rolle. Hier gehe es um Starkregenereignisse. Versiegelungsgrade von Grundstücken seien daher nicht berücksichtigt. Auch der aktuelle Stand des Kanalnetzes sei nicht berücksichtigt worden. Man gehe davon aus, dass bei einem 100jährigen Ereignis das Kanalnetz voll sei.

-          Hochwasserschutzmaßnahmen seien in den Karten dargestellt. Diese berücksichtigten jedoch lediglich Hochwasserszenarien, keine Starkregenereignisse.

-          Trogbauwerke seien statisch so ausgelegt, dass sie im Wasser stehen könnten. Die größere Gefahr bestehe hier im Auftrieb des Wassers.

-          Aktualität: Es sei ein Projektzeitraum von mindestens 2 Jahren abgebildet. Sinnvoll sei es, die Daten durch Überfliegung zu aktualisieren.

-          Konsequenzen für das Verwaltungshandeln:

-          Bei der Sanierung von Straßen würden Neigungen angepasst und ggf. Bordsteinkanten gesetzt.

-          Gräben würden, soweit erforderlich, erweitert,

-          Regenrückhaltebecken ertüchtigt bzw. funktionsfähig gehalten.

-          Bei Neuplanungen und Planungen im Bestand würden die vorliegenden Daten berücksichtigt.

-          Eine Versickerung vor Ort werde gefördert.

-          Versickerungsmöglichkeiten sollten flächendeckend besser dargestellt werden.

-          Im Rahmen der Objektplanungen seien Sicherungsmaßnahmen vorgesehen.

-          Bezüglich privaten Eigentums müsse jedoch jeder Eigentümer selbst auch ergänzend vorsorgen.

-          Es werde als sinnvoll angesehen, keine Planungen in Senken vorzunehmen.

 

Ratsvorsitzende Göhner dankt Herrn Rolke für dessen Vortrag und die Beantwortung der Fragen.

 

Der Rat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.