Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Enthaltungen: 3

a)       „Der Jahresabschluss der Stadt Vechta für das Haushaltsjahr 2018 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.

b)      Das Jahresergebnis 2018 des ordentlichen Haushalts in Höhe von 7.219.349,80 € wird in voller Höhe der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Das Jahresergebnis 2018 des außerordentlichen Haushalts in Höhe von 2.724.248,43 € wird in voller Höhe der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

c)       Dem Bürgermeister wird Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 erteilt.“

 


Auf Nachfrage der Fraktion Wir für Vechta informiert Bürgermeister Kater, dass Auftragsvergaben zentral über die Vergabestelle liefen. In einem Fall habe das RPA die Unterlagen versehentlich nicht erhalten. Das Vergabeverfahren sei jedoch ordnungsgemäß durchgeführt worden.

 

Der Rat der Stadt Vechta fasst folgenden Beschluss:


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

25

 

Enthaltungen:

3

 

 

 

Ratsvorsitzende Göhner schließt den öffentlichen Teil der Sitzung, dankt allen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie der Presse für ihre Teilnahme und stellt die Nichtöffentlichkeit her.