Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Bürgermeister Kater dankt allen, die sich an der Petition beteiligt hätten. Petition bedeute, sich eines Themas anzunehmen. Mit dem hier genannten Thema habe sich die Verwaltung bereits beschäftigt und werde sich auch immer wieder damit beschäftigen.

 

Rechtsgrundlagen für das formelle Petitionsverfahren seien Art. 17 GG, § 34 NKomVG und § 8 der Hauptsatzung.

 

Formelle Voraussetzungen für das Einreichen einer Petition seien danach:

-          Die Petition müsse schriftlich eingereicht werden. Dies sei mit der Unterschriftenliste und der Formulierung des Anliegens erfolgt.

-          Sie müsse eine Angelegenheit der Kommune betreffen. Auch das sei hier der Fall.

-          Petent könne jeder sein, egal ob Einzelperson oder Personenkreis, juristische oder natürlich Person, aus Vechta oder nicht, persönlich betroffen oder nicht.

-          Für das Einreichen einer Petition sei keine Unterschriftenliste oder Mindestzahl an Unterstützern notwendig.

 

Zur inhaltlichen Behandlung führt er weiter aus:

-          Die Petition sei ihm vom Petenten am 19.04.2023 persönlich überreicht worden.

-          Diese sei sachlich geprüft und dem Petenten mitgeteilt worden, dass die Petition für die Ratssitzung am 15.05.23 als Tagesordnungspunkt aufgenommen werde.

-          Ein Anspruch auf eine sachliche Bescheidung und Erledigung im Sinne des Petenten bestehe nicht.

 

Für die verfahrensmäßige Behandlung seien rechtlich folgende Punkte zu berücksichtigen:

-          Dem Rat sei die Petition zur Kenntnisnahme zur Verfügung zu stellen. Das sei mit der Zusendung der Einladung zur heutigen Ratssitzung erfolgt.

-          Die Petition sei als Tagesordnungspunkt für die Ratssitzung inkl. Nennung der Thematik aufzunehmen. Auch das sei umgesetzt.

-          In der Ratssitzung entscheide der Rat, wie er mit der Petition weiter umgehe.

-          Der Petent sei schriftlich durch den Bürgermeister über die Erledigung der Eingabe zu informieren.

 

Es obliege also dem Rat, wie er mit der Petition weiter umgehe. Es bestehe die Möglichkeit, die Petition zur Kenntnis zu nehmen und die genannten Anregungen im Rahmen der zukünftigen Beratungen zu berücksichtigen. Mit diesem Verfahren wäre die Petition entsprechend aller rechtlichen Vorgaben abgearbeitet.

 

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, die ebenfalls Initiator der Petition war, stellte die Inhalte der Petition und entsprechende Bedenken der Initiative vor. Die Verwaltung solle das Planverfahren (Erweiterung Belapharm) überdenken. Es werde als sinnvoller angesehen, die Firma in einem Gewerbegebiet anzusiedeln. Darüber hinaus werde bei allen neuen Baugebieten Lebensraum zerstört. Die durchgeführten Kompensationsmaßnahmen würden jedoch die Vernichtung des Ökosystems und dessen Leistungsfähigkeit nicht aufwiegen. Klimaneutralität werde nicht durch die Zerstörung von Ökosystemen erreicht. Die Fraktion dankte den zahlreichen Unterstützern der Initiative.

 

Abschließend fasst Ratsvorsitzende Göhner zusammen, dass der Rat der Stadt Vechta die Petition „Retten statt Roden“ und die genannten Anregungen zur Kenntnis nimmt. Hiergegen erheben sich keine Bedenken.

 

Anmerkung der Verwaltung: Eine entsprechende, schriftliche Mitteilung an den Petenten über die Erledigung der Eingabe ist unmittelbar nach der Sitzung erfolgt.