Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

 


Fachbereichsleiterin Scharf stellt sich vor und teilt im Auftrag des Bürgermeisters folgendes mit:

 

Sachstand Dorferneuerung Langförden, Calveslage, Holtrup und Bergstrup; hier: Förderantrag Rad- und Wanderkonzept

Die Dorferneuerung Langförden ende mit Ablauf dieses Jahres. Eine erneute Verlängerung sei nicht möglich. Verwaltungsseitig sei geplant gewesen, das genannte Projekt zum 15.9.2023 (letzter Stichtag) zur Förderung beim ARL einzureichen. Aufgrund einer zu engen Zeitschiene bis zur notwendigen Umsetzung des Projekts werde der Förderantrag nicht gestellt. Da das Projekt aus vielen Einzelmaßnahmen bestehe, beabsichtige die Verwaltung, im Laufe der nächsten Jahre immer wieder einzelne Maßnahmen umzusetzen. Inwieweit Fördermöglichkeiten aus anderen Förderprogrammen bestünden, werde jeweils geprüft.

 

Ferienbetreuung in der Stadt Vechta, hier: Aufhebung der Entgeltordnung der Stadt Vechta für die Inanspruchnahme der Ferienbetreuung für Grundschulkinder

Bereits im Jahr 2007 habe die Stadt Vechta – im Zuge der Einrichtung des Familienbüros über das Landesprogramm „Familie mit Zukunft“ – eine Ferienbetreuung für Grundschulkinder im Gulfhaus eingerichtet. Seit dem letzten Sommer werde die Ferienbetreuung bei einem entsprechenden Bedarf auch im Ortsteil Langförden (in der Grundschule) angeboten.

 

Für die Inanspruchnahme des Angebotes sei bisher ein Elternbeitrag nach der entsprechenden Entgeltordnung der Stadt Vechta festgesetzt worden. Die Entgeltordnung orientiere sich an den Elternbeiträgen für eine Schulkindbetreuung und bei der Sozialstaffelung sowie bei der Berechnung des maßgeblichen Einkommens an den bestehenden Regelungen für die Kitas in Vechta. Die Maximalgebühr stelle hierbei im Vergleich zu den Beiträgen der anderen Kommunen im Landkreis mit 80,- € (einschl. Sachaufwendungen) die insgesamt höchste von allen dar.

 

Im Zuge der konzeptionellen Neuausrichtung des Gulfhauses und aufgrund der gemachten Erfahrungen und Rückmeldungen von Eltern und Kindern solle die Ferienbetreuung für Grundschulkinder zukünftig nicht mehr als reines Betreuungsangebot durchgeführt, sondern, wie auch die bestehenden Angebote und Projekte im Gulfhaus, als ein pädagogisches Angebot ausgerichtet werden. Auch habe sich gezeigt, dass eine wochenweise Anmeldung sowohl für die pädagogische Arbeit als auch für die organisatorische Abwicklung und personelle Durchführung besser umsetzbar sei.

 

Um den Familien bzw. den angemeldeten Kindern eine möglichst bürgerfreundliche und unbürokratische Teilnahme zu ermöglichen und daneben ein pädagogisches Angebot und Projekt zu bieten, solle in Zukunft die Ferienbetreuung ausschließlich wochenweise angeboten und ein einheitlicher Teilnahmebeitrag, unabhängig von einer aufwendigen Einkommensprüfung, erhoben werden. Zukünftig solle, wie auch in fast allen Kommunen im Landkreis, ein einheitlicher Beitrag von zunächst ca. 40,- € pro Woche erhoben werden. Dieser lehne sich an die von den anderen Kommunen im Landkreis Vechta erhobenen Beiträgen an.

 

Aus diesen Gründen solle die entsprechende Entgeltordnung der Stadt Vechta aufgehoben werden. Dadurch, dass die Prüfung des Einkommens wegfalle, werde zudem der Verwaltungsaufwand für die Stadt Vechta minimiert sowie der damit verbundene Aufwand (Vorlage der Einkommensnachweise) für die Eltern deutlich erleichtert.

 

Seniorenveranstaltungen 2023 der Stadt Vechta

Folgende Seniorenveranstaltungen würden in 2023 geplant und durchgeführt:

-          Halbtagesfahrt am 14.06. nach Cloppenburg

-          Ganztagesfahrt am 07.09. nach Münster

-          Advents-/Weihnachtsfeier für Seniorinnen und Senioren aus Vechta und Langförden

 

Starkregengefahrenkarte

Das Planungsbüro Hahm aus Osnabrück sei im Januar 2022 mit der Erstellung einer Starkregengefahrenkarte für das Stadtgebiet Vechta und dem Ortsteil Langförden beauftragt worden. Diese Karte sei nun am 15.05.2023 dem Rat und der Öffentlichkeit vorgestellt worden und seitdem auf der Homepage der Stadt Vechta einsehbar (https://www.vechta.de/starkregen). Hintergrund der Erstellung dieser Karte sei die Vermeidung oder Minderung von Schäden aus Starkregenereignissen. Nur wenn die Gefahren aus Starkregenereignissen der Stadt und dem Bürger bekannt seien, könnten hier entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.