Sitzung: 05.06.2023 Ortsrat Langförden
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Fachbereichsleiterin
Scharf stellt sich vor und teilt im Auftrag des Bürgermeisters folgendes mit:
Sachstand Dorferneuerung
Langförden, Calveslage, Holtrup und Bergstrup; hier: Förderantrag Rad- und
Wanderkonzept
Die
Dorferneuerung Langförden ende mit Ablauf dieses Jahres. Eine erneute
Verlängerung sei nicht möglich. Verwaltungsseitig sei geplant gewesen, das
genannte Projekt zum 15.9.2023 (letzter Stichtag) zur Förderung beim ARL
einzureichen. Aufgrund einer zu engen Zeitschiene bis zur notwendigen Umsetzung
des Projekts werde der Förderantrag nicht gestellt. Da das Projekt aus vielen
Einzelmaßnahmen bestehe, beabsichtige die Verwaltung, im Laufe der nächsten
Jahre immer wieder einzelne Maßnahmen umzusetzen. Inwieweit Fördermöglichkeiten
aus anderen Förderprogrammen bestünden, werde jeweils geprüft.
Ferienbetreuung
in der Stadt Vechta, hier: Aufhebung der Entgeltordnung der Stadt Vechta für
die Inanspruchnahme der Ferienbetreuung für Grundschulkinder
Bereits
im Jahr 2007 habe die Stadt Vechta – im Zuge der Einrichtung des Familienbüros
über das Landesprogramm „Familie mit Zukunft“ – eine Ferienbetreuung für
Grundschulkinder im Gulfhaus eingerichtet. Seit dem letzten Sommer werde die
Ferienbetreuung bei einem entsprechenden Bedarf auch im Ortsteil Langförden (in
der Grundschule) angeboten.
Für
die Inanspruchnahme des Angebotes sei bisher ein Elternbeitrag nach der
entsprechenden Entgeltordnung der Stadt Vechta festgesetzt worden. Die
Entgeltordnung orientiere sich an den Elternbeiträgen für eine
Schulkindbetreuung und bei der Sozialstaffelung sowie bei der Berechnung des
maßgeblichen Einkommens an den bestehenden Regelungen für die Kitas in Vechta.
Die Maximalgebühr stelle hierbei im Vergleich zu den Beiträgen der anderen
Kommunen im Landkreis mit 80,- € (einschl. Sachaufwendungen) die insgesamt
höchste von allen dar.
Im
Zuge der konzeptionellen Neuausrichtung des Gulfhauses und aufgrund der
gemachten Erfahrungen und Rückmeldungen von Eltern und Kindern solle die Ferienbetreuung
für Grundschulkinder zukünftig nicht mehr als reines Betreuungsangebot
durchgeführt, sondern, wie auch die bestehenden Angebote und Projekte im
Gulfhaus, als ein pädagogisches Angebot ausgerichtet werden. Auch habe sich
gezeigt, dass eine wochenweise Anmeldung sowohl für die pädagogische Arbeit als
auch für die organisatorische Abwicklung und personelle Durchführung besser
umsetzbar sei.
Um den
Familien bzw. den angemeldeten Kindern eine möglichst bürgerfreundliche und
unbürokratische Teilnahme zu ermöglichen und daneben ein pädagogisches Angebot
und Projekt zu bieten, solle in Zukunft die Ferienbetreuung ausschließlich
wochenweise angeboten und ein einheitlicher Teilnahmebeitrag, unabhängig von
einer aufwendigen Einkommensprüfung, erhoben werden. Zukünftig solle, wie auch
in fast allen Kommunen im Landkreis, ein einheitlicher Beitrag von zunächst ca.
40,- € pro Woche erhoben werden. Dieser lehne sich an die von den anderen
Kommunen im Landkreis Vechta erhobenen Beiträgen an.
Aus
diesen Gründen solle die entsprechende Entgeltordnung der Stadt Vechta
aufgehoben werden. Dadurch, dass die Prüfung des Einkommens wegfalle, werde
zudem der Verwaltungsaufwand für die Stadt Vechta minimiert sowie der damit
verbundene Aufwand (Vorlage der Einkommensnachweise) für die Eltern deutlich
erleichtert.
Seniorenveranstaltungen
2023 der Stadt Vechta
Folgende
Seniorenveranstaltungen würden in 2023 geplant und durchgeführt:
-
Halbtagesfahrt am 14.06. nach Cloppenburg
-
Ganztagesfahrt am 07.09. nach Münster
-
Advents-/Weihnachtsfeier für Seniorinnen und Senioren aus Vechta und
Langförden
Starkregengefahrenkarte
Das
Planungsbüro Hahm aus Osnabrück sei im Januar 2022 mit der Erstellung einer
Starkregengefahrenkarte für das Stadtgebiet Vechta und dem Ortsteil Langförden
beauftragt worden. Diese Karte sei nun am 15.05.2023 dem Rat und der
Öffentlichkeit vorgestellt worden und seitdem auf der Homepage der Stadt Vechta
einsehbar (https://www.vechta.de/starkregen). Hintergrund der Erstellung dieser
Karte sei die Vermeidung oder Minderung von Schäden aus Starkregenereignissen.
Nur wenn die Gefahren aus Starkregenereignissen der Stadt und dem Bürger
bekannt seien, könnten hier entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.