Beschluss: einstimmig beschlossen

Hierzu liegt die Beschlussvorlage 51/007/2023 vor.

 

Frau Erste Stadträtin Sollmann führt anhand der Vorlage in den Sachverhalt ein.

 

Herr Schillmöller stellt den aufgeführten zweiteiligen Vorschlag vor. Er erläutert, dass dieser Vorschlag im Vorfeld Kita-Leitungen sowie Kita-Trägern vorgestellt worden und auf große Zustimmung getroffen sei. Den Kita-Leitungen und Kita-Trägern sei eine hohe Flexibilität wichtig. Mit einem Budget sei dies möglich, da die Kita-Leitungen und Kita-Träger somit selbstständig entscheiden können, welches zusätzliche Personal eingestellt werde oder ob z.B. bei vorhandenem Personal Stunden aufgestockt werden. Herr Schillmöller betont, dass es hier nicht um die Einführung der dritten bzw. von weiteren Fachkräften gehe, sondern um die Unterstützung der vorhandenen Fachkräfte durch weitere Personen, z.B. Studierende, Eltern, Rentner*innen usw. Dies führe dazu, dass sich die Fachkräfte gezielter um die Förderung der Kinder kümmern können. Zudem sei wichtig, dass diese Kräfte lediglich in den Einrichtungen, in denen die soziokulturelle Situation nicht ausgewogen sei, eingesetzt werden sollen. Dies sei derzeit in fünf Kindergärten der Fall.

 

Es schließt sich eine umfangreiche Diskussion seitens der Ausschussmitglieder an. Es besteht Einigkeit darüber, dass eine Unterstützung der Fachkräfte erforderlich und deshalb sinnvoll sei. Der Vorschlag sei jedoch noch nicht vollends ausgearbeitet und es seien noch einige Rahmenbedingungen zu klären. Zudem solle das Thema im Arbeitskreis Kindergarten beim BMO behandelt werden.

 

Frau Kläne erläutert, dass alle Kräfte, die in Kindertagesstätten eingesetzt werden, immer ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Zudem habe die Stadt mit allen Kita-Trägern eine Finanzierungsvereinbarung, in der u.a. die Bezahlung der Kräfte (Mindestlohn, Tarifvertrag usw.) geregelt sei, sodass die Kita-Träger in diesen Entscheidungen nicht frei seien.

 

Frau Erste Stadträtin Sollmann erläutert, dass sie die Beschlussvorlage bereits den Mitgliedern der Kleinen Kommission des Arbeitskreis Kitas beim BMO zur Verfügung gestellt und für die nächste Sitzung auf die Tagesordnung gesetzt habe. Dabei werde sie mit den Vertretern des BMO auch besprechen, ob sich das BMO an den zusätzlichen Kosten beteiligen werde. Die Entscheidung der Stadt, die zusätzlichen Kräfte einzuführen, solle jedoch nicht von der Beteiligung des BMO abhängen.

 

Auf den Hinweis, dass eine Einheitlichkeit im Landkreis Vechta erzielt werden solle, begegnet Frau Erste Stadträtin Sollmann, dass die Situation in den anderen Städten und Gemeinden eine ganz andere sein könne. Diese Entscheidung müsse in den jeweiligen Kommunen getroffen werden. 

 

Zur Ausweitung der FSJ-Kräfte wird seitens der Ausschussmitglieder angeregt, dass zukünftig auch die Kindergärten, die weniger als 4 Gruppen haben, die Finanzierung einer FSJ-Stelle erhalten sollen.

Frau Erste Stadträtin Sollmann erläutert zudem, dass geplant sei, dass die Stadt Vechta die Kita-Träger bei der Suche nach FSJ-Kräften unterstütze, indem die Stellen gemeinsam beworben würden.

 

Insgesamt besteht Einigkeit darüber, dass in den Kitas weitere Unterstützung benötigt werde und dies zeitnah, bevor das neue Kitajahr 2023/2024 am 01.08.2023 beginne. Die Begrifflichkeit „Integrationshilfskräfte“ sei unglücklich und könne schnell falsch verstanden werden, sodass der Vorschlag „Unterstützungskräfte“ unterbreitet wird.

 

Die Beschlussempfehlung wird nach Abschluss der Diskussion abgeändert und der Ausschussvorsitzende lässt hierüber abstimmen:

 

Der Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

 

„1. Die Träger von Kindertagesstätten in der Stadt Vechta mit mindestens 6 Gruppen können ab dem kommenden Kita-Jahr 2023/2024 (ab 01.08.2023) für die Unterstützung der Fachkräfte eine 2. FSJ-Kraft einsetzen. Zusätzlich zu den Kitas ab 4 Gruppen erhalten Kindergärten mit weniger als 4 Gruppen die Kostenerstattung für eine FSJ-Kraft. Die Kosten werden von der Stadt Vechta getragen. Die für 2023 benötigen Haushaltsmittel in Höhe von rd. 30.000 € werden zur Verfügung gestellt.

 

2. Zur Entlastung und Unterstützung der Fachkräfte in Kitas, in denen keine ausgewogene soziokulturelle Durchmischung gegeben ist, weil der Anteil nicht oder nicht vorrangig Deutsch sprechender Kinder vergleichsweise hoch ist, können mit Beginn des Kita-Jahres 2023/2024 (ab 01.08.2023) Unterstützungskräfte eingesetzt werden. Die Stadt Vechta stellt hierfür den jeweiligen Kita-Trägern ein Budget in Höhe von 5.000 € je Halbtagskindergarten- (ü3) bzw. 7.500 € je Ganztagskindergartengruppe (ü3) zur Verfügung. Die für 2023 benötigen Haushaltsmittel in Höhe von rd. 50.000 € werden zur Verfügung gestellt. Diese Regelung wird vorbehaltlich der Diskussion in der Kleinen Kommission im Arbeitskreis Kita beim BMO und entsprechender Berichterstattung im Verwaltungsausschuss getroffen und gilt längstens bis zur Einführung einer dritten Fachkraft in Kindergartengruppen.“