Sitzung: 01.06.2023 Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 51/007/2023
Hierzu
liegt die Beschlussvorlage 51/007/2023 vor.
Frau Erste
Stadträtin Sollmann führt anhand der Vorlage in den Sachverhalt ein.
Herr
Schillmöller stellt den aufgeführten zweiteiligen Vorschlag vor. Er erläutert,
dass dieser Vorschlag im Vorfeld Kita-Leitungen sowie Kita-Trägern vorgestellt
worden und auf große Zustimmung getroffen sei. Den Kita-Leitungen und
Kita-Trägern sei eine hohe Flexibilität wichtig. Mit einem Budget sei dies
möglich, da die Kita-Leitungen und Kita-Träger somit selbstständig entscheiden
können, welches zusätzliche Personal eingestellt werde oder ob z.B. bei
vorhandenem Personal Stunden aufgestockt werden. Herr Schillmöller betont, dass
es hier nicht um die Einführung der dritten bzw. von weiteren Fachkräften gehe,
sondern um die Unterstützung der vorhandenen Fachkräfte durch weitere Personen,
z.B. Studierende, Eltern, Rentner*innen usw. Dies führe dazu, dass sich die
Fachkräfte gezielter um die Förderung der Kinder kümmern können. Zudem sei
wichtig, dass diese Kräfte lediglich in den Einrichtungen, in denen die
soziokulturelle Situation nicht ausgewogen sei, eingesetzt werden sollen. Dies
sei derzeit in fünf Kindergärten der Fall.
Es
schließt sich eine umfangreiche Diskussion seitens der Ausschussmitglieder an.
Es besteht Einigkeit darüber, dass eine Unterstützung der Fachkräfte
erforderlich und deshalb sinnvoll sei. Der Vorschlag sei jedoch noch nicht
vollends ausgearbeitet und es seien noch einige Rahmenbedingungen zu klären.
Zudem solle das Thema im Arbeitskreis Kindergarten beim BMO behandelt werden.
Frau Kläne
erläutert, dass alle Kräfte, die in Kindertagesstätten eingesetzt werden, immer
ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Zudem habe die Stadt mit allen
Kita-Trägern eine Finanzierungsvereinbarung, in der u.a. die Bezahlung der
Kräfte (Mindestlohn, Tarifvertrag usw.) geregelt sei, sodass die Kita-Träger in
diesen Entscheidungen nicht frei seien.
Frau Erste
Stadträtin Sollmann erläutert, dass sie die Beschlussvorlage bereits den
Mitgliedern der Kleinen Kommission des Arbeitskreis Kitas beim BMO zur
Verfügung gestellt und für die nächste Sitzung auf die Tagesordnung gesetzt
habe. Dabei werde sie mit den Vertretern des BMO auch besprechen, ob sich das
BMO an den zusätzlichen Kosten beteiligen werde. Die Entscheidung der Stadt,
die zusätzlichen Kräfte einzuführen, solle jedoch nicht von der Beteiligung des
BMO abhängen.
Auf den
Hinweis, dass eine Einheitlichkeit im Landkreis Vechta erzielt werden solle,
begegnet Frau Erste Stadträtin Sollmann, dass die Situation in den anderen
Städten und Gemeinden eine ganz andere sein könne. Diese Entscheidung müsse in
den jeweiligen Kommunen getroffen werden.
Zur
Ausweitung der FSJ-Kräfte wird seitens der Ausschussmitglieder angeregt, dass
zukünftig auch die Kindergärten, die weniger als 4 Gruppen haben, die
Finanzierung einer FSJ-Stelle erhalten sollen.
Frau Erste
Stadträtin Sollmann erläutert zudem, dass geplant sei, dass die Stadt Vechta
die Kita-Träger bei der Suche nach FSJ-Kräften unterstütze, indem die Stellen
gemeinsam beworben würden.
Insgesamt
besteht Einigkeit darüber, dass in den Kitas weitere Unterstützung benötigt
werde und dies zeitnah, bevor das neue Kitajahr 2023/2024 am 01.08.2023
beginne. Die Begrifflichkeit „Integrationshilfskräfte“ sei unglücklich und
könne schnell falsch verstanden werden, sodass der Vorschlag
„Unterstützungskräfte“ unterbreitet wird.
Die
Beschlussempfehlung wird nach Abschluss der Diskussion abgeändert und der
Ausschussvorsitzende lässt hierüber abstimmen:
Der
Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales schlägt dem Verwaltungsausschuss
folgende Beschlussfassung vor:
„1.
Die Träger von Kindertagesstätten in der Stadt Vechta mit mindestens 6 Gruppen
können ab dem kommenden Kita-Jahr 2023/2024 (ab 01.08.2023) für die
Unterstützung der Fachkräfte eine 2. FSJ-Kraft einsetzen. Zusätzlich zu den
Kitas ab 4 Gruppen erhalten Kindergärten mit weniger als 4 Gruppen die Kostenerstattung
für eine FSJ-Kraft. Die Kosten werden von der Stadt Vechta getragen. Die für
2023 benötigen Haushaltsmittel in Höhe von rd. 30.000 € werden zur Verfügung
gestellt.
2. Zur Entlastung und Unterstützung der Fachkräfte in Kitas, in denen keine ausgewogene soziokulturelle Durchmischung gegeben ist, weil der Anteil nicht oder nicht vorrangig Deutsch sprechender Kinder vergleichsweise hoch ist, können mit Beginn des Kita-Jahres 2023/2024 (ab 01.08.2023) Unterstützungskräfte eingesetzt werden. Die Stadt Vechta stellt hierfür den jeweiligen Kita-Trägern ein Budget in Höhe von 5.000 € je Halbtagskindergarten- (ü3) bzw. 7.500 € je Ganztagskindergartengruppe (ü3) zur Verfügung. Die für 2023 benötigen Haushaltsmittel in Höhe von rd. 50.000 € werden zur Verfügung gestellt. Diese Regelung wird vorbehaltlich der Diskussion in der Kleinen Kommission im Arbeitskreis Kita beim BMO und entsprechender Berichterstattung im Verwaltungsausschuss getroffen und gilt längstens bis zur Einführung einer dritten Fachkraft in Kindergartengruppen.“