Sitzung: 01.06.2023 Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 7, Enthaltungen: 0
Vorlage: I/002/2023
„Der
Antrag der CDU wird nicht befasst.“
Hierzu
liegt die Beschlussvorlage I/002/2023 vor.
Der
Ausschussvorsitzende Herr Ramnitz gibt zu diesem Tagesordnungspunkt den Vorsitz
an Herrn Dr. Frank Lammerding ab. Herr Ramnitz wird bei diesem
Tagesordnungspunkt im Ausschuss von Frau Sylvia Borchardt vertreten.
Ausschussmitglied
Alexander Bartz hat für die SPD-Fraktion gemäß § 13 a) der Geschäftsordnung
einen Antrag auf Nichtbefassung gestellt. Die SPD-Fraktion begründet diesen
damit, dass sie anerkenne, dass der Begleitausschuss der Partnerschaft für
Demokratie die Entscheidungen über die Gewährung von Einzelprojekten unter
größtmöglicher Beteiligung der Zivilgesellschaft treffe. Dabei werden seitens
der Partnerschaft für Demokratie bewusst ausgeschlossen, dass politische
Mandatsträger selbst Mitglied im Begleitausschuss werden können. Die im Begleitausschuss
getroffenen Entscheidungen im Nachgang zu korrigieren, liege nicht in der
Zuständigkeit des Stadtrates.
Frau
Simone Göhner begründet den Antrag der CDU-Fraktion umfangreich. Dabei stellt
sie vorweg, dass die CDU-Fraktion geschlossen hinter den Werten der Demokratie
stehe und auch die Partnerschaft für Demokratie als Projekt der Stadt Vechta
und damit den städtischen Finanzierungsanteil nicht in Frage stelle. Die
Zusammensetzung des Begleitausschusses und dessen Arbeit werde ebenso wenig
kritisiert wie die vom Verein ContRa e.V. durchgeführte Veranstaltungsreihe in
ihrer Gesamtheit. Der Antrag auf Überprüfung bzw. ggfls. Rückzahlung von
Fördergeldern beziehe sich allein auf die von ContRa e.V. im Rahmen des
Gesamtprojektes organisierte Veranstaltung „Klimakatastrophe und Verantwortung“
vom 01.02.2023 mit einer Referentin der sog. „Letzten Generation“ in Vechta.
Die im Antrag benannten Kritikpunkte zu der Durchführung dieser Veranstaltung
wie z.B. die unzulässige Plakatierung im Vorfeld der Veranstaltung sowie die
Werbung zur Begehung von Straftaten während der Veranstaltung werden von Frau
Göhner ausgeführt und bekräftigt.
Im
Anschluss lässt der Ausschussvorsitzende Herr Dr. Lammerding über den Antrag
auf Nichtbefassung gem. § 13 a) der Geschäftsordnung abstimmen.
Abstimmungsergebnis: |
Ja-Stimmen |
: 8 |
|
Nein-Stimmen |
: 7 |
Somit ist
der Antrag angenommen und es erfolgt keine Behandlung des Antrages der
CDU-Fraktion.