Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Ausschussvorsitzende Herr Ramnitz begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Ripke, pädagogische Leitung der Kreisvolkshochschule Vechta (KVHS) sowie Frau Senouwoe, Frau Espelage und Frau Hoping-Warnking von der Fachberatung der KVHS. 

 

Herr Schillmöller erläutert anhand eines Schaubildes, welches in der anliegenden Sitzungspräsentation enthalten ist, die Zuständigkeiten des Landkreises Vechta und der Stadt Vechta im Bereich der Kindertagespflege. Im Bereich der Kindertagespflege kooperiere die Stadt Vechta bereits seit vielen Jahren mit der KVHS. Aktuell erfolge die Zusammenarbeit mit der KVHS gemeinsam mit der Gemeinde Visbek.

 

Anschließend stellt Frau Senouwoe die Aufgaben der KVHS anhand einer Präsentation, die dem Protokoll als Anlage beigefügt ist, vor.

 

Herr Bürgermeister Kater bedankt sich bei Frau Senouwoe sowie dem gesamten Team der Fachberatung der KVHS für die gute Zusammenarbeit. Die Kindertagespflege stelle in Vechta einen sehr wichtigen Baustein im Rahmen der Kinderbetreuung dar. Insbesondere aufgrund der flexiblen Betreuungszeiten und des Platz-Sharings sei die Kindertagespflege bei vielen Eltern sehr beliebt. Dies spiegele sich in der großen Anzahl an betreuten Kindern in Großtagespflegestellen sowie bei den privaten Tagespflegepersonen wieder.

 

Die Ausschussmitglieder bedanken sich ebenfalls für den Vortrag und stellen verschiedene Rückfragen an Frau Senouwoe, Frau Espelage und Frau Hoping-Warnking. Seitens der Fachberatung wird unter anderem auf die Schwierigkeit der Vertretung in der Kindertagespflege hingewiesen. Im Krankheitsfall der Kindertagespflegeperson könne keine Betreuung erfolgen, da die Kindertagespflegepersonen keine ständige Vertretung haben. Kindertagespflegepersonen werden vom Landkreis je geleisteter Betreuungsstunde vergütet, sodass eine Vertretungsregelung schwierig umzusetzen sei.

 

Die Vergütung der Kindertagespflegepersonen sei durch Satzung des Landkreises Vechta geregelt und hänge von der Qualifikation sowie Erfahrung der Kindertagespflegepersonen ab. Die Satzung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.