Sitzung: 01.06.2023 Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Der
Ausschussvorsitzende Herr Ramnitz begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau
Ripke, pädagogische Leitung der Kreisvolkshochschule Vechta (KVHS) sowie Frau
Senouwoe, Frau Espelage und Frau Hoping-Warnking von der Fachberatung der KVHS.
Herr
Schillmöller erläutert anhand eines Schaubildes, welches in der anliegenden
Sitzungspräsentation enthalten ist, die Zuständigkeiten des Landkreises Vechta
und der Stadt Vechta im Bereich der Kindertagespflege. Im Bereich der
Kindertagespflege kooperiere die Stadt Vechta bereits seit vielen Jahren mit
der KVHS. Aktuell erfolge die Zusammenarbeit mit der KVHS gemeinsam mit der
Gemeinde Visbek.
Anschließend
stellt Frau Senouwoe die Aufgaben der KVHS anhand einer Präsentation, die dem
Protokoll als Anlage beigefügt ist, vor.
Herr
Bürgermeister Kater bedankt sich bei Frau Senouwoe sowie dem gesamten Team der
Fachberatung der KVHS für die gute Zusammenarbeit. Die Kindertagespflege stelle
in Vechta einen sehr wichtigen Baustein im Rahmen der Kinderbetreuung dar.
Insbesondere aufgrund der flexiblen Betreuungszeiten und des Platz-Sharings sei
die Kindertagespflege bei vielen Eltern sehr beliebt. Dies spiegele sich in der
großen Anzahl an betreuten Kindern in Großtagespflegestellen sowie bei den
privaten Tagespflegepersonen wieder.
Die
Ausschussmitglieder bedanken sich ebenfalls für den Vortrag und stellen
verschiedene Rückfragen an Frau Senouwoe, Frau Espelage und Frau
Hoping-Warnking. Seitens der Fachberatung wird unter anderem auf die
Schwierigkeit der Vertretung in der Kindertagespflege hingewiesen. Im
Krankheitsfall der Kindertagespflegeperson könne keine Betreuung erfolgen, da
die Kindertagespflegepersonen keine ständige Vertretung haben.
Kindertagespflegepersonen werden vom Landkreis je geleisteter Betreuungsstunde
vergütet, sodass eine Vertretungsregelung schwierig umzusetzen sei.
Die
Vergütung der Kindertagespflegepersonen sei durch Satzung des Landkreises
Vechta geregelt und hänge von der Qualifikation sowie Erfahrung der
Kindertagespflegepersonen ab. Die Satzung ist dem Protokoll als Anlage
beigefügt.
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