Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1

„Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Ortsratssitzung zu prüfen, ob vor den Bushaltestellen

-          Dr. Siemer (Schwichteler Str.) in Spreda,

-          Kirschenweg (Kreuzung Schwichteler Str. / Spelgenweg) in Deindrup und

-          Holtrup /Visbeker Damm

die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempe 50 realisierbar ist.“

 


Der Antragsteller stellt seinen Antrag vor und beantragt, vor den Bushaltestellen Dr. Siemer, Schwichteler Str. in Spreda und Kirschenweg (Kreuzung Schwichteler Str. / Spelgenweg) in Deindrup eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 50 zu realisieren.

 

Die CDU-Fraktion weist darauf hin, dass es auf den seinerzeitigen Hinweis der Fraktion auf eine notwendige Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich Holtrup/Visbeker Damm bislang verwaltungsseitig keine Rückmeldung bzw. Umsetzung gegeben habe. Diese Gefahrenstelle solle ergänzend in den Antrag aufgenommen werden.

 

Auf Nachfrage der SPD-Fraktion informiert Fachbereichsleiterin Scharf, dass nach § 45 Abs. 9 StVO Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen seien, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten sei. Eine Bushaltestelle könne dabei ein Indiz für eine solche Anordnung sein. Zudem handele es sich um eine Kreisstraße. Die Verwaltung schlage daher vor, die Polizei und den Landkreis in der Angelegenheit zu beteiligen. Das Prüfergebnis könne in einer der nächsten Ortsratssitzung vorgestellt werden.

 

Mit dieser Vorgehensweise erklärt sich der Antragsteller einverstanden. Ortsbürgermeister Lübbe lässt darüber abstimmen.

 

Der Ortsrat Langförden fasst folgenden Beschluss:

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

 

Enthaltung:

1