„Zur Steuerung der Gestaltung und besonderen Anforderungen an Werbeanlagen zum Schutz des gewachsenen Stadtbildes wird die Neu-Aufstellung der Örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung von Werbeanlagen - für den Bereich der Ausfallstraßen, des Stadtrings und der Ortsdurchfahrt Langförden - in der Stadt Vechta gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 84 Abs. 3 und 4 NBauO beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist in den beigefügten Abbildungen 1 und 2 gekennzeichnet.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.“

 


Über diesen und den nachfolgenden Tagesordnungspunkt wird gemeinsam beraten, aber jeweils einzeln abgestimmt.

 

Fachdienstleiter Heuser stellt den Sachverhalt anhand der anliegend beigefügten Präsentation vor. Nachfragen beantwortet er wie folgt:

 

-          Die Anregung, den Geltungsbereich bis nach Bergstrup zu erweitern, habe die Verwaltung aufgenommen. Im Ergebnis sei der Geltungsbereich bis zum Stoppelmarkt erweitert worden (urspr. geplant nur bis Kuhmarkt). Das stadtauswärts westlich belegene Wohngebiet sowie der östlich belegene Außenbereich würden entsprechende Anlagen nicht zulassen, so dass die Erweiterung des Geltungsbereichs an dieser Stelle nicht erforderlich sei.

-          An Landes- und Bundesstraße bestehe ein generelles Bauverbot.

-          Mit der Veränderungssperre habe die Verwaltung 2 Jahre Zeit, die Satzung zu erstellen.

-          Themen wie Bildwechselhäufigkeiten, Helligkeiten etc. würden grundlegend in der Satzung geregelt. Einzelheiten regle dann die Baugenehmigung.

 

Ortsbürgermeister Lübbe verlas die Beschlussempfehlung.

 

Im Rahmen seiner Anhörung nach § 94 Abs. 1 und 2 NKomVG fasst der Ortsrat Langförden folgenden Beschluss:

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig