Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Fachbereichsleiterin Scharf informiert zu diversen Themen:

 

4.1 Antrag des Ortsratsmitglieds Volker Lampe vom 19.05.23 auf Fortführung des Geh- und Radweges an der Straße Jans Döpe bis zur Einfahrt Sportverein

Der Ortsrat Langförden habe in seiner Sitzung am 05.06.2023 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

„Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Ortsratssitzung zu prüfen,

1. ob der Fuß- und Radweg an der Straße Jans Döpe bis zur Einfahrt des Geländes des Sportvereins Blau-Weiß Langförden e.V. fortgeführt werden kann und

2. ob und in welchem Umfang die Straße bis zur B 69 als (Fahrrad-)Straße ggf. mit entsprechenden Nebenanlagen ausgebaut werden kann.“

 

Die Prüfergebnisse stellt Fachdienstleiter Werring anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation vor.

 

Zu 1.)

Im Ergebnis nutzten alle Verkehrsteilnehmer die Straße und den Seitenraum. Unfälle und Konfliktsituationen seien nicht bekannt. Um eine zu starke Versiegelung zu vermeiden, werde vorgeschlagen, den Gehweg bis zur Zufahrt der Tennisanlage zu verlängern. Für die Teilstrecke vom Sportplatz bis zur B69 gelte gleichermaßen, dass alle Verkehrsteilnehmer die Fahrbahn und den Seitenraum nutzten und Unfälle oder Konfliktsituationen nicht bekannt seien.

 

Der Antragsteller ist mit dem Prüfergebnis nicht einverstanden. Aufgrund des entstandenen Walls sei eine Konfliktsituation entstanden, da die Straße schlechter einsehbar sei. Darüber hinaus sei seinerzeit zugesagt worden, Geschwindigkeitsbegrenzungen zu installieren. Die Stadt solle prüfen, ob die entsprechend benötigte Fläche im Eigentum der Stadt stehe. Fachdienstleiter Werring ergänzt, dass ein entsprechender Ausbau enorme Kosten (ca. 60.000 € nur für den Radweg) verursache. Darüber hinaus werde sich der PKW- und LKW-Verkehr bei einem Ausbau erhöhen, was eine höhere Abnutzung sowie höheres Konfliktpotential zur Folge hätte.

 

Auch die CDU-Fraktion sieht einen Ausbau der Nebenanlagen, zumindest bis zur Tennisanlage als notwendig an. Die gegenüberliegende Straßenseite könne unbefestigt bleiben. Der Prüfauftrag sei mit den heutigen Darstellungen und Ergebnissen nicht abgeschlossen. Bereits zum Zeitpunkt der anfänglichen Planungen sei darauf hingewiesen worden, dass der Fuß- und Radweg bis zum Sportplatz auszubauen sei. Es sei zu prüfen, ob eine Befestigung/ein Ausbau ohne Klassifizierung als Radweg möglich sei. Darüber hinaus solle geprüft werden, ob eine Umwidmung zur Fahrradstraße möglich sei.

 

Auf Nachfrage der SPD-Fraktion sagt Fachbereichsleiterin Scharf zu, dass geprüft werde, ob der entsprechende Ausbau als Ersterschließung einzustufen sei.

 

Ortsbürgermeister Lübbe fasst zusammen, dass die Anfrage damit nicht abschließend beantwortet sei, sondern um vorgenannte Prüfaufträge an die Verwaltung ergänzt wurde. Er bittet die Verwaltung um entsprechende Prüfung.

 

Zu 2.)

Fachdienstleiter Werring geht auf die Vorgaben für die Anordnung von Fahrradstraßen ein. Vorgeschlagen werde, keine baulichen Änderungen vorzunehmen.

 

 

4.2 Ankauf einer Teilfläche aus dem Flurstück 89/3, Flur 2 der Gemarkung Langförden im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 57L "Wohnen westlich des Mühlendamms"

Der Verwaltungsausschuss habe in seiner Sitzung am 06.06.2023 beschlossen, dass eine Teilfläche aus dem Grundstück Flurstück 89/3, Flur 2 der Gemarkung Langförden zur Größe von ca. 1.970 m² von Frau Maria Niermann, Mary-Astell-Straße 15 in Bremen erworben wird.

Das Grundstück liege im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 57L „Wohnen westlich des Mühlendamms“.

 

Das Grundstück sei zurzeit verpachtet. Der Pachtvertrag laufe bis zum 31.10.2023. Der Abschluss des Kaufvertrages sei am 28.08.2023 erfolgt.

 

Anmerkung:

Gemäß § 94 NKomVG ist eine Anhörung des Ortsrates beim Ankauf von Grundstücken nicht erforderlich.

 

 

4.3 Mitteilungen aus vergangenen VA-Sitzungen

 

VA vom 20.06.23

a) Dem Entwurf der 107. FNP-Änderung „Darstellung von zusätzlichen Sonderbauflächen für Windenergie – Teilbereich Holtrup“ sei zugestimmt, die öffentliche Auslegung beschlossen worden.

 

b) Dem Entwurf der 100. Änderung des Flächennutzungsplanes „Langförden – Entwicklungsbereich östlich der Oldenburger Straße (B69)“ sei zugestimmt, die öffentliche Auslegung des Planentwurfes beschlossen worden.