Beschluss: einstimmig beschlossen

„Die Stadt Vechta schließt sich dem Bündnis „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angepasste Geschwindigkeit“ an. Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.“

 


Die Antragstellerin führt in das Thema ein und erläutert den Anlass zur Einreichung des Antrages.

 

Fachdienstleiter Thole stellt die Anordnungsmöglichkeiten von Kommunen (als untere Verkehrsbehörden) vor. Nach derzeitiger Rechtslage bestünden folgende Entscheidungsbefugnisse:

-          Anordnung von Tempo 30-Zonen (vorwiegend in Wohngebieten)

-          Anordnung von Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen von weniger als 30 km/h in zentralen städtischen Bereichen

-          Anordnung einer Fahrradstraße (maximal 30 km/h)

-          Anordnung einer Fahrradzone (maximal 30 km/h)

-          Anordnung von streckenbezogenen innerörtlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs oder weiteren Vorfahrtstraßen vor Kitas, Kigas, Schulen etc.

Für diese Anordnungen sei keine besondere Gefahrenlage erforderlich.

 

Bürgermeister Kater ergänzt, dass die Stadt Vechta schon viel erreicht habe, um dem Ziel der Verkehrsberuhigung im Stadtgebiet näher zu kommen. Die Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angepasste Geschwindigkeiten“ biete der Stadt Vechta kaum über das bereits erreichte Maß hinausgehende Möglichkeiten.

 

In der sich anschließenden Aussprache spricht sich die Mehrheit dafür aus, trotz der vorgenannten Argumente, der Initiative beizutreten, um jede Möglichkeit zu nutzen, der Kommune mehr Handlungsspielraum in Bereich zu ermöglichen.

 

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung:

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig