Sitzung: 11.10.2023 Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen
Beschluss: einstimmig beschlossen
„Die Stadt Vechta
schließt sich dem Bündnis „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angepasste
Geschwindigkeit“ an. Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen
Maßnahmen durchzuführen.“
Die Antragstellerin
führt in das Thema ein und erläutert den Anlass zur Einreichung des Antrages.
Fachdienstleiter Thole stellt die
Anordnungsmöglichkeiten von Kommunen (als untere Verkehrsbehörden) vor. Nach
derzeitiger Rechtslage bestünden folgende Entscheidungsbefugnisse:
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Anordnung
von Tempo 30-Zonen (vorwiegend in Wohngebieten)
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Anordnung
von Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen von weniger als 30 km/h in zentralen
städtischen Bereichen
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Anordnung
einer Fahrradstraße (maximal 30 km/h)
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Anordnung
einer Fahrradzone (maximal 30 km/h)
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Anordnung
von streckenbezogenen innerörtlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h
auf Straßen des überörtlichen Verkehrs oder weiteren Vorfahrtstraßen vor Kitas,
Kigas, Schulen etc.
Für diese
Anordnungen sei keine besondere Gefahrenlage erforderlich.
Bürgermeister Kater
ergänzt, dass die Stadt Vechta schon viel erreicht habe, um dem Ziel der
Verkehrsberuhigung im Stadtgebiet näher zu kommen. Die Initiative „Lebenswerte
Städte und Gemeinden durch angepasste Geschwindigkeiten“ biete der Stadt Vechta
kaum über das bereits erreichte Maß hinausgehende Möglichkeiten.
In der sich
anschließenden Aussprache spricht sich die Mehrheit dafür aus, trotz der
vorgenannten Argumente, der Initiative beizutreten, um jede Möglichkeit zu
nutzen, der Kommune mehr Handlungsspielraum in Bereich zu ermöglichen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung:
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig |