Beschluss: einstimmig beschlossen

„Die bestehende Richtlinie der Stadt Vechta über die Förderung des Wohnungsbaus wird inhaltlich in der Form zum 01.01.2024 angepasst.

1.            Die Förderhöhe wird von je 1.200 € auf 3.000€ erhöht.

2.            Die Förderart „Nachlass auf den Grundstückspreis bei Erwerb stadteigener Grundstücke“ wird ausgeschlossen.“

3.            Der Zuschlag zur Einkommensgrenze aus dem Nds. Wohnraumfördergesetz wird von                                                                                                    30 % auf 40 % erhöht.“

 

 


Die CDU-Fraktion erläutert kurz den Beweggrund für den Antrag auf Bezuschussung zu den Erschließungskosten für Bauherren, die erstmalig ein Einfamilienhaus errichten. Es soll damit ein Anreiz für Neubauten geschaffen werden um Familien zu entlasten und schlug vor, die von der Verwaltung vorgeschlagene Verdoppelung der Beträge von dann 2.400 Euro weiter auf 3.000 Euro zu erhöhen.

 

Bürgermeister Kater schlägt vor, dass die bestehende Richtlinie über die Förderung des Wohnungs-baus im Grundsatz erhalten bleibt und genutzt wird. Hierbei handelt es sich um ein geeignetes Instrument mit dem bereits Familien bei der Errichtung oder Kauf eines Eigenheimes unterstützt werden können. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die derzeitigen Förderbeiträge zu verdoppeln.

 

Alsdann erläutert Fachdienstleiter Wichmann, Amt für Soziale Dienste, Senioren und Integration, die bestehende Richtlinie aus dem Jahr 1990 mit den letzten Anpassungen aus den Jahren 2019 und 2021. In der Vorlage sind die Anzahl der in den letzten Jahren erfolgten Bewilligungen und die Ge-samtausgaben aufgeführt. Dabei schlägt Fachdienstleiter Wichmann vor, die Fördersumme zu verdoppeln.

 

Seitens der Ausschussmitglieder gibt es eine allgemeine Zustimmung zu dem Vorschlag. Es wird über die Berechnungsgrundlagen diskutiert. Herr Wichmann verweist diesbezüglich darauf, dass die Berechnungen analog des Nds. Wohnraumfördergesetzes erfolgen.

 

Seitens der SPD-Fraktion wird vorgeschlagen, die Einkommensgrenze zu erhöhen und zwar sollte der Zuschlag zum Einkommen aus den Nds. Wohnraumfördergesetz von 30% auf 40% erhöht werden.  Weiterhin soll die Fördersumme statt auf 2.400 € auf 3.000 € erhöht werden.

Auf die Frage, ob auch andere Instrumente für die Förderung in Frage kommen verweist Bürger-meister Kater darauf, dass z.B. ein Rabatt bei der Grunderwerbssteuer rechtlich nicht möglich ist. Deshalb wird hier die Erweiterung der städtischen Förderung vorgeschlagen.

 

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss / Rat folgende Beschlussfassung vor:

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig