Sitzung: 06.09.2023 Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 61/034/2023
„Zur planungsrechtlichen Absicherung einer durchgängigen, kreuzungsfreien Radwegeverbindung zwischen Vechta und Lohne wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 197 „Radweg Vechta – Lohne“ beschlossen.“
Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Karte gekennzeichnet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.“
-siehe Diskussion zu TOP 3-
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:
einstimmig |