Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

„Zur planungsrechtlichen Absicherung einer durchgängigen, kreuzungsfreien Radwegeverbindung zwischen Vechta und Lohne wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 197 „Radweg Vechta – Lohne“ beschlossen.“

Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Karte gekennzeichnet.

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.“

 


-siehe Diskussion zu TOP 3-

 

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig