Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

„Das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet „Quartier Antoniusstraße“ wird als Gebiet nach § 171 e BauGB „Maßnahmen der Sozialen Stadt“ beschlossen.“

 

 


Bürgermeister Kater erläutert, dass die Stadt mit dem Antrag für das Quartier Antoniusstraße – Programm Sozialer Zusammenhalt aufgenommen wurde. Für den Neuen Markt gab es keine Aufnahme, so dass ein erneuter Antrag gestellt werden muss.

 

Fachbereichsleiterin Scharf erklärt, dass für das Verfahren des Quartiers Antoniusstraße nun die Festlegung des Gebietes als „Soziale Stadt“ oder als „Sanierungsgebiet“ erfolgen muss. Sie erläutert anhand der Tabelle die Unterschiede dieser beiden Verfahrensarten mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

 

Eine Aufnahme im Quartier des Neuen Marktes ist nicht erfolgt, aber es kann und sollte ein neuer Antrag gestellt werden. In der Bereisung im vergangenen Herbst war es bereits ersichtlich, dass nicht beide Gebiete gleichzeitig aufgenommen werden und beim Projekt Neuen Markt kein Zeitdruck vorhanden ist, da die LZO und das Gesundheitsamt des Landkreises zunächst tätig werden müssen.

 

Die Ausschussmitglieder stimmten den Vorschlägen ohne längere Diskussion zu.

 

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss/Rat folgende Beschlussfassung vor:

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig