Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

„Aufgrund des von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Freese Feldhaus GmbH, vorgelegten Prüfberichtes über die Durchführung der Pflichtprüfung beim Wasserwerk Vechta für das Wirtschaftsjahr 2022 und des vom Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Vechta erteilten Feststellungsvermerkes stellt der Rat der Stadt Vechta den im Prüfungsbericht niedergelegten Jahresabschluss 2022 und den Lagebericht hiermit fest.

 

Die Gesamtbilanzsumme beläuft sich auf der Aktiv- und Passivseite auf je 12.310.011,85 Euro. Der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2022 wird mit 3.204,96 Euro festgestellt.

 

Der für das Wirtschaftsjahr 2022 ausgewiesene Gewinn in Höhe von 3.204,96 Euro wird der allgemeinen Rücklage des Wasserwerkes zugeführt.

 

Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung erteilt.“

 


Der Ausschussvorsitzende übergibt das Wort an die stellvertretende Werkleitung, der in die Prüfung zum Jahresbericht und den Lagebericht einführt.

 

Der stellvertretende Werkleiter erläutert, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Freese Feldhaus GmbH die Pflichtprüfung des Wasserwerkes Vechta für das Wirtschaftsjahr 2022 vorgenommen und hierüber einen Bericht angefertigt habe. Der Prüfungsbericht enthalte im Wesentlichen Erläuterungen zum Jahresabschluss und zu den wirtschaftlichen Verhältnissen.

 

Der stellvertretende Werkleiter übergibt das Wort an Herrn Kathmann, der als Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft anwesend ist. Nach einer kurzen Vorstellung zu seiner Person erklärt Herr Kathmann, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Freese Feldhaus GmbH zum Abschluss-prüfer gewählt worden sei und stellt im Folgenden den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 vor.

 

Im Anschluss übernimmt Frau Lampe, Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes, das Wort und führt aus, dass am 21.09.2022 eine unvermutete Kassenprüfung bei der Sonderkasse „Eigenbetrieb Wasserwerk“ durchgeführt worden sei. Die im Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes ausgesprochenen Empfehlungen zur Erledigung des Zahlungsverkehrs seien vom Wasserwerk zeitnah umgesetzt worden.

 

Des Weiteren nimmt sie Stellung zu den unterjährigen Vergabeprüfungen des Rechnungsprüfungsamtes. Bei der Prüfung eines Vergabevorgangs seien vom Rechnungsprüfungsamt fehlende Eignungsnachweise (Angaben der Referenzgeber, Handwerksrolleneintragung und Bescheinigung der Sozialkasse) und die nicht unterschriebene nachgerechnete Auftragssumme beanstandet worden. Trotz der Bedenken des Rechnungsprüfungsamtes sei der Auftrag erteilt worden.

 

Abschließend schließt sich das RPA dem Ergebnis des Wirtschaftsprüfers an und gibt den Hinweis, dass eine Erhöhung auf der Ertragsseite anzustreben sei. Dies sei über eine neue Gebührenkalkulation in 2023 möglich und sollte umgesetzt werden, auch wenn dadurch die Gebühren erhöht werden müssten.

 

Bürgermeister Kater erklärt, dass die Gebührenkalkulation für die Jahre 2021, 2022 und 2023 eine bewusste Entscheidung gewesen sei. Allerdings sei es eine richtige Einschätzung hinsichtlich der Gebührenkalkulation. Die Ertragslage müsse bei der Kalkulation für die kommenden drei Jahre berücksichtigt werden.

 

Es findet eine umfangreiche Aussprache statt. Alle im Rahmen der Aussprache auftretenden Fragen werden verwaltungsseitig wie folgt beantwortet:

 

-          Die Zinsen bei der KfW- Bank sind für das Verwaltungsgebäude für 10 Jahre abgeschlossen worden und der Zinssatz bei der N- Bank ist für 30 Jahre festgelegt worden.

-          Im Jahr 2022 waren nicht alle Planstellen im Wasserwerk besetzt.

-          Die Stelle des Versorgungsingenieurs war 2022 nicht besetzt.

-          Dadurch sind 2022 mehr Überstunden angefallen.

-          Das Ausmaß an Mehrarbeit ist auf Dauer nicht zu leisten.

-          Die Stelle des Versorgungsingenieurs kann nun besetzt werden.

-          Durch die unbesetzte Stelle konnte nicht so viel Zeit in TSM gesteckt werden.

 

Der Betriebsausschuss schlägt dem Verwaltungsausschuss/ Rat folgende Beschlussfassung vor:


Abstimmungsergebnis:

einstimmig