Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

„Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich des Nachtragshaushaltsplanes mit den entsprechenden Anlagen sowie des geänderten Investitionsprogramms wird beschlossen.“

 


Fachdienstleiter Bothe stellt den Sachverhalt anhand der anliegend beigefügten Präsentation detailliert vor.

 

Bürgermeister Kater ergänzt, dass der städtische Haushalt in herausfordernden Zeiten eine gute und solide Grundlage darstelle. Die genannten Verpflichtungsermächtigungen würden sich auf Auszahlungen für Investitionen in künftigen Haushaltsjahren beziehen.

 

Auf Nachfrage der Fraktion Wir für Vechta zur Anschaffung von Containern zur Schaffung einer Übergangs-Kita informiert Erste Stadträtin Sollmann, dass die Stadt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgenommen habe. Der Verwaltungsausschuss habe dem wirtschaftlicheren Kauf per Beschluss zugestimmt.

 

Für die Hochwasserschutzmaßnahmen an der Wassermühle seien keine neuen Verpflichtungsermächtigungen einzugehen, so Fachdienstleiter Bothe auf Nachfrage der Ratsgruppe VCD und FDP. Anträge auf Stundung von Gewerbesteuer gingen hin und wieder ein, häufig würde jedoch direkt beim Finanzamt eine Anpassung der Gewerbesteuermessbeträge beantragt.

 

Der Rat der Stadt Vechta fasst folgenden Beschluss:


Abstimmungsergebnis:

einstimmig