Der
Schulausschuss schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:
1.) „Die Stadt
Vechta beabsichtigt eine bessere Durchmischung der Schülerschaft an den beiden
Oberschulen Ludgerusschule und Geschwister-Scholl-Oberschule.
Hierzu erteilt die Stadt Vechta auf Antrag der Schulstiftung St. Benedikt gegenüber dem Niedersächsischen Kultusministerium das Einvernehmen bis zu 50 % nichtkatholische Schülerinnen und Schüler an der Ludgerusschule aufzunehmen, wenn hierdurch die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund ermöglicht wird oder hierdurch die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erleichtert wird. Das Einvernehmen wird gegenüber dem Kultusministerium zunächst befristet für die Dauer von drei Schuljahren (bis einschließlich Schuljahr 2026/2027) erteilt.
3.) Die
Verwaltung wird beauftragt, die anliegende Schulsicherungsvereinbarung
abzuschließen.
4.) Die
Verwaltung berichtet der Politik regelmäßig zur Verteilung der Schülerschaft in
den beiden Oberschulen.“
Frau Erste Stadträtin Sollmann leitet in die
Thematik der Schulsicherungsvereinbarung anhand der anliegenden Präsentation
(Anlage 3) ein und übergibt das Wort an Herrn Prof. Dr. Bölsker und Herrn
Kathmann von der Schulstiftung St. Benedikt, welche den Sachverhalt und die
Vor- und Nachteile einer Schulsicherungsvereinbarung für alle Beteiligten
vortragen.
Der Vorsitzende
gibt zunächst Anke Magerfleisch als Schulleiterin der stätischen
Geschwister-Scholl-Oberschule das Wort. Diese erklärt, dass die dargelegte
Vorgehensweise durchaus ein Schritt in Richtung einer gerechteren Verteilung
der Integrationsaufgaben sein könne, dass dieser Weg aber von Verwaltung und
Politik gut und bei Bedarf auch kritisch begleitet werden müsse. Die in der
Schulsicherungsvereinbarung festgeschriebenen jährlichen
Koordinierungsgespräche seien ebenso erforderlich wie die gemeinsame
Informationsveranstaltung aller Schulen für die Eltern von Viertklässlern. Als
Schulleiterin der Geschwister-Scholl-Oberschule, von deren guter Arbeit sie
überzeugt sei, werde sie jedoch nicht für den Besuch einer anderen Schule
werben. Nicht zu vergessen sei, dass die Schülerschaft der Ludgerusschule auch
nach Abschluss der vorgelegten Schulsicherungsvereinbarung nicht mit der
Schülerschaft der GSO zu vergleichen sei: Die Ludgerusschule habe einen festen
Schülerbestand, die GSO hingegen habe z. B. durch Kinder von Saisonarbeitern
und Asylsuchenden oder Kindern in stationären Jugendhilfemaßnahmen pro
Schuljahr etwa 120 Schülerinnen und Schüler, die kommen und gehen. Dies stelle
eine enorme Belastung dar.
Im Rahmen der Diskussion befürwortet die
CDU-Fraktion den Abschluss einer Schulsicherungsvereinbarung, da der Landkreis,
die verschiedenen Schulträger im Sekundarbereich sowie die Schulleitung davon
ausgehen, dass diese Vereinbarung neue Bildungschancen eröffne. Gleichwohl
fordert sie
- , dass die Verwaltung in regelmäßigen Intervallen im Ausschuss über die Entwicklung der Verteilung der Schülerschaft in den beiden Oberschulen berichtet.
- , dass der Stadt Vechta durch die Zustimmung zum Abschluss der Schulsicherungsvereinbarung keine Kosten entstehen.
- , dass es sich bei der, der Beschlussvorlage angefügten Vereinbarung, um die finale Fassung der Schulsicherungsvereinbarung handelt.
Bezüglich der Kosten stellt Frau EStR Sollmann fest, dass der Landkreis Vechta an die Schulstiftung St. Benedikt Schulsachkosten zahle. Die Stadt selbst habe der Schulstiftung gegenüber weitere Zahlungen ausgeschlossen.
Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen betonen, dass Bildungsgerechtigkeit durch soziokulturelle
Durchmischung in den Oberschulen angestrebt werden solle. Sie wünschen
regelmäßige Evaluations- und Koordinationsgespräche um langfristig beurteilen
zu können, ob durch die Schulsicherungsvereinbarung das gewünschte Ziel, der
Erhöhung des Anteils der nichtkatholischen Schülerinnen und Schüler auf der
Ludgerusschule, und damit die soziokulturelle Durchmischung, erreicht werde.
Fragen
seitens des Ausschusses beantworten die beiden Vertreter der Schulstiftung St.
Benedikt dahingehend, dass- an allen anderen Konkordatsschulen in Niedersachsen
der Anteil der nichtkatholischen Schülerinnen und Schüler bereits 50 % betrage
und nach Erteilung des Einvernehmens durch den jeweiligen öffentlichen
Schulträger die erforderliche Genehmigung durch das Niedersächsische
Kultusministerium erteilt worden sei- die Ludgerusschule vom Land eine
bestimmte Anzahl an Lehrerstunden je Kind erhalte und keine Finanzierung von
Sonderpädagogen, Inklusionshelfern und Schulsozialarbeitern seitens des
Landes erfolge.- die Teilnahme am katholischen oder wahlweise am evangelischen
(zukünftig am gemeinsamen christlichen) Religionsunterricht an der
Ludgerusschule verpflichtend sei, dass Religionsunterricht aber keine Katechese
sei, sondern auch andere Religionen wertschätzend vorgestellt würden.- seitens
der Schulträger der Konkordatsschulen gegenüber dem Land Forderungen zur
gänzlichen Aufhebung der Quote formuliert würden, der Ausgang aber völlig offen
sei.- innerhalb der Schule eine Mischung der Schülerinnen und Schüler bis in
die kleinste Lerngruppe erfolgen müsse.
Frau Erste Stadträtin Sollmann beantwortet die Frage, ob der Wohnort der
Schülerinnen und Schüler bei der Aufnahme an einer Oberschule eine Rolle spiele
folgendermaßen:
Es
werde keine Schulbezirke zwischen den beiden Oberschulen geben und auch nicht
geben können. Es sei nicht auszuschließen, dass der Wohnort im Einzelfall nach
Abwägung aller anderen Kriterien den Ausschlag geben könne, aber Kinder aus dem
südlichen Stadtgebiet können die Ludgerusschule besuchen und umgekehrt hätten
Kinder aus dem nördlichen Stadtgebiet keinen Anspruch auf den Schulbesuch dort.
Die CDU-Fraktion stellt einen Änderungsantrag
für die Beschlussempfehlung, wie folgt:
„ 3.) Die Verwaltung wird beauftragt, die anliegende
Schulsicherungsvereinbarung
abzuschließen.“
Die Verwaltung ändert die Beschlussempfehlung sofort in dieser Richtung ab,
so dass es hierüber keiner Abstimmung bedarf.
Nach Abschluss der Aussprache lässt der Ausschussvorsitzende über die geänderte Beschlussempfehlung abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
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einstimmig |