Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Schulausschuss schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

 

1.)    „Die Stadt Vechta beabsichtigt eine bessere Durchmischung der Schülerschaft an den beiden Oberschulen Ludgerusschule und Geschwister-Scholl-Oberschule.

 

2.)    Hierzu erteilt die Stadt Vechta auf Antrag der Schulstiftung St. Benedikt gegenüber dem Niedersächsischen Kultusministerium das Einvernehmen bis zu 50 % nichtkatholische Schülerinnen und Schüler an der Ludgerusschule aufzunehmen, wenn hierdurch die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund ermöglicht wird oder hierdurch die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erleichtert wird. Das Einvernehmen wird gegenüber dem Kultusministerium zunächst befristet für die Dauer von drei Schuljahren (bis einschließlich Schuljahr 2026/2027) erteilt.

 

3.)    Die Verwaltung wird beauftragt, die anliegende Schulsicherungsvereinbarung abzuschließen.

 

4.)    Die Verwaltung berichtet der Politik regelmäßig zur Verteilung der Schülerschaft in den beiden Oberschulen.“

 


Frau Erste Stadträtin Sollmann leitet in die Thematik der Schulsicherungsvereinbarung anhand der anliegenden Präsentation (Anlage 3) ein und übergibt das Wort an Herrn Prof. Dr. Bölsker und Herrn Kathmann von der Schulstiftung St. Benedikt, welche den Sachverhalt und die Vor- und Nachteile einer Schulsicherungsvereinbarung für alle Beteiligten vortragen.

 

Der Vorsitzende gibt zunächst Anke Magerfleisch als Schulleiterin der stätischen Geschwister-Scholl-Oberschule das Wort. Diese erklärt, dass die dargelegte Vorgehensweise durchaus ein Schritt in Richtung einer gerechteren Verteilung der Integrationsaufgaben sein könne, dass dieser Weg aber von Verwaltung und Politik gut und bei Bedarf auch kritisch begleitet werden müsse. Die in der Schulsicherungsvereinbarung festgeschriebenen jährlichen Koordinierungsgespräche seien ebenso erforderlich wie die gemeinsame Informationsveranstaltung aller Schulen für die Eltern von Viertklässlern. Als Schulleiterin der Geschwister-Scholl-Oberschule, von deren guter Arbeit sie überzeugt sei, werde sie jedoch nicht für den Besuch einer anderen Schule werben. Nicht zu vergessen sei, dass die Schülerschaft der Ludgerusschule auch nach Abschluss der vorgelegten Schulsicherungsvereinbarung nicht mit der Schülerschaft der GSO zu vergleichen sei: Die Ludgerusschule habe einen festen Schülerbestand, die GSO hingegen habe z. B. durch Kinder von Saisonarbeitern und Asylsuchenden oder Kindern in stationären Jugendhilfemaßnahmen pro Schuljahr etwa 120 Schülerinnen und Schüler, die kommen und gehen. Dies stelle eine enorme Belastung dar.

 

Im Rahmen der Diskussion befürwortet die CDU-Fraktion den Abschluss einer Schulsicherungsvereinbarung, da der Landkreis, die verschiedenen Schulträger im Sekundarbereich sowie die Schulleitung davon ausgehen, dass diese Vereinbarung neue Bildungschancen eröffne. Gleichwohl fordert sie

-          , dass die Verwaltung in regelmäßigen Intervallen im Ausschuss über die Entwicklung der Verteilung der Schülerschaft in den beiden Oberschulen berichtet.

-          , dass der Stadt Vechta durch die Zustimmung zum Abschluss der Schulsicherungsvereinbarung keine Kosten entstehen.

-          , dass es sich bei der, der Beschlussvorlage angefügten Vereinbarung, um die finale Fassung der Schulsicherungsvereinbarung handelt.

 

Bezüglich der Kosten stellt Frau EStR Sollmann fest, dass der Landkreis Vechta an die Schulstiftung St. Benedikt Schulsachkosten zahle. Die Stadt selbst habe der Schulstiftung gegenüber weitere Zahlungen ausgeschlossen.

 

Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen betonen, dass Bildungsgerechtigkeit durch soziokulturelle Durchmischung in den Oberschulen angestrebt werden solle. Sie wünschen regelmäßige Evaluations- und Koordinationsgespräche um langfristig beurteilen zu können, ob durch die Schulsicherungsvereinbarung das gewünschte Ziel, der Erhöhung des Anteils der nichtkatholischen Schülerinnen und Schüler auf der Ludgerusschule, und damit die soziokulturelle Durchmischung, erreicht werde.

 

Fragen seitens des Ausschusses beantworten die beiden Vertreter der Schulstiftung St. Benedikt dahingehend, dass- an allen anderen Konkordatsschulen in Niedersachsen der Anteil der nichtkatholischen Schülerinnen und Schüler bereits 50 % betrage und nach Erteilung des Einvernehmens durch den jeweiligen öffentlichen Schulträger die erforderliche Genehmigung durch das Niedersächsische Kultusministerium erteilt worden sei- die Ludgerusschule vom Land eine bestimmte Anzahl an Lehrerstunden je Kind erhalte und keine Finanzierung von Sonderpädagogen, Inklusionshelfern und  Schulsozialarbeitern seitens des Landes erfolge.- die Teilnahme am katholischen oder wahlweise am evangelischen (zukünftig am gemeinsamen christlichen) Religionsunterricht an der Ludgerusschule verpflichtend sei, dass Religionsunterricht aber keine Katechese sei, sondern auch andere Religionen wertschätzend vorgestellt würden.- seitens der Schulträger der Konkordatsschulen gegenüber dem Land Forderungen zur gänzlichen Aufhebung der Quote formuliert würden, der Ausgang aber völlig offen sei.- innerhalb der Schule eine Mischung der Schülerinnen und Schüler bis in die kleinste Lerngruppe erfolgen müsse.


Frau Erste Stadträtin Sollmann beantwortet die Frage, ob der Wohnort der Schülerinnen und Schüler bei der Aufnahme an einer Oberschule eine Rolle spiele folgendermaßen:

Es werde keine Schulbezirke zwischen den beiden Oberschulen geben und auch nicht geben können. Es sei nicht auszuschließen, dass der Wohnort im Einzelfall nach Abwägung aller anderen Kriterien den Ausschlag geben könne, aber Kinder aus dem südlichen Stadtgebiet können die Ludgerusschule besuchen und umgekehrt hätten Kinder aus dem nördlichen Stadtgebiet keinen Anspruch auf den Schulbesuch dort.

 

Die CDU-Fraktion stellt einen Änderungsantrag für die Beschlussempfehlung, wie folgt:

 

„ 3.) Die Verwaltung wird beauftragt, die anliegende Schulsicherungsvereinbarung

abzuschließen.“

 

Die Verwaltung ändert die Beschlussempfehlung sofort in dieser Richtung ab, so dass es hierüber keiner Abstimmung bedarf.

 

Nach Abschluss der Aussprache lässt der Ausschussvorsitzende über die geänderte Beschlussempfehlung abstimmen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig