Sitzung: 11.10.2023 Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen
Beschluss: einstimmig beschlossen
„Die Verwaltung
wird beauftragt die Hinweise aus der Aussprache mitzunehmen und bis zur
nächsten Sitzung eine zufriedenstellende Lösung für den Punkt vorlegt.“
Die Antragstellerin
stellt den Hintergrund ihres Antrages vor. Fachdienstleiter Thole erläutert,
dass die Thematik mit der Verkehrskommission diskutiert wurde. Diese lehne die
vorgeschlagene Markierung und Beschilderung ab. Als Argument werde genannt, dass
der Wechsel von unterbrochener zu durchgezogener Linie sehr unüblich sei. Dies
stelle einen Systemwechsel vom Schutzstreifen zum Radfahrstreifen dar, der
zusätzliche Schilder erfordere, da es sich dann um einen Sonderfahrstreifen und
keinen Angebotsradweg mehr handele. Zudem sei für dieses System eine
Straßenbreite von 6,50 m erforderlich. In der Örtlichkeit betrage die
Straßenbreite lediglich 5,50 m. Die Aufstellung der erforderlichen
Verkehrszeichen stelle eine Sollvorschrift dar. Die entsprechenden Voraussetzungen
zur Sollvorschrift seien hier nicht erfüllt. Eine Anordnung der Beschilderung
könne daher nicht erfolgen.
Für den Auftrag der
roten Markierung sei die Untere Verkehrsbehörde nicht zuständig, da es sich
nicht um ein Verkehrszeichen handele. Die Entscheidung liege beim Fachdienst
66. Fachdienstleiter Werring ergänzt hierzu, dass der Fachdienst Bedenken bzgl.
der Markierung habe, wenn diese ohne entsprechende Anordnung der dazugehörigen
Beschilderung ausgeführt werde.
In der sich
anschließenden Aussprache betonen die Ausschussmitglieder aller Fraktionen und
Ratsgruppen die Gefahrensituation in diesem Bereich. Die Fraktion Wir für
Vechta gibt zu bedenken, dass es doch begründbar sein müsse, dass die
Verkehrskommission einer Anordnung der Beschilderung zustimmen könne.
Vielleicht müsse die Problematik der Verkehrskommission noch detaillierter
geschildert werden.
Die
Ausschussmitglieder fordern, dass die Verwaltung sich der Problematik noch
einmal annimmt und diese dann in einer zukünftigen Sitzung mit einem
zufriedenstellenden Lösungsvorschlag vorgelegt und beraten wird.
Dazu wird – auf
Vorschlag der CDU-Fraktion – eine Änderung des Antrags zur Beschlussempfehlung
vorgenommen.
Der Ausschuss für
Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende
Beschlussfassung vor
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig |