Beschluss: einstimmig beschlossen

„Die Verwaltung wird beauftragt die Hinweise aus der Aussprache mitzunehmen und bis zur nächsten Sitzung eine zufriedenstellende Lösung für den Punkt vorlegt.“

 


Die Antragstellerin stellt den Hintergrund ihres Antrages vor. Fachdienstleiter Thole erläutert, dass die Thematik mit der Verkehrskommission diskutiert wurde. Diese lehne die vorgeschlagene Markierung und Beschilderung ab. Als Argument werde genannt, dass der Wechsel von unterbrochener zu durchgezogener Linie sehr unüblich sei. Dies stelle einen Systemwechsel vom Schutzstreifen zum Radfahrstreifen dar, der zusätzliche Schilder erfordere, da es sich dann um einen Sonderfahrstreifen und keinen Angebotsradweg mehr handele. Zudem sei für dieses System eine Straßenbreite von 6,50 m erforderlich. In der Örtlichkeit betrage die Straßenbreite lediglich 5,50 m. Die Aufstellung der erforderlichen Verkehrszeichen stelle eine Sollvorschrift dar. Die entsprechenden Voraussetzungen zur Sollvorschrift seien hier nicht erfüllt. Eine Anordnung der Beschilderung könne daher nicht erfolgen.

 

Für den Auftrag der roten Markierung sei die Untere Verkehrsbehörde nicht zuständig, da es sich nicht um ein Verkehrszeichen handele. Die Entscheidung liege beim Fachdienst 66. Fachdienstleiter Werring ergänzt hierzu, dass der Fachdienst Bedenken bzgl. der Markierung habe, wenn diese ohne entsprechende Anordnung der dazugehörigen Beschilderung ausgeführt werde.

 

In der sich anschließenden Aussprache betonen die Ausschussmitglieder aller Fraktionen und Ratsgruppen die Gefahrensituation in diesem Bereich. Die Fraktion Wir für Vechta gibt zu bedenken, dass es doch begründbar sein müsse, dass die Verkehrskommission einer Anordnung der Beschilderung zustimmen könne. Vielleicht müsse die Problematik der Verkehrskommission noch detaillierter geschildert werden.

 

Die Ausschussmitglieder fordern, dass die Verwaltung sich der Problematik noch einmal annimmt und diese dann in einer zukünftigen Sitzung mit einem zufriedenstellenden Lösungsvorschlag vorgelegt und beraten wird.

 

Dazu wird – auf Vorschlag der CDU-Fraktion – eine Änderung des Antrags zur Beschlussempfehlung vorgenommen.

 

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig