Sitzung: 11.10.2023 Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 10, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
„Die Verwaltung wird beauftragt, eine erneuerte Wohnungsmarktanalyse mit
dem Ziel einer aktualisierten Feststellung des Wohnungsbedarfs unter den
geänderten Rahmenbedingungen der aktuellen Zeit zu erstellen.“
Die Ratsgruppe VCD
und FDP erläutert den Hintergrund des Antrages.
FachbereichsleiterinScharf
informiert, dass die Verwaltung anlässlich des gestellten Antrages eine
Stellungnahme bei dem Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH (ALP)
eingeholt habe. Das Institut habe im Auftrag der Verwaltung die
Wohnungsmarktanalyse und -prognose im Jahr 2020 erarbeitet, an die sich ein
Prozess zur Fassung von Leitlinien für die Wohnraumversorgung in Vechta
angeschlossen habe.
Sie stellt die
Aussagen der Stellungnahme der ALP vor. Der Gutachter komme zu dem Ergebnis,
dass kein Grund bestehe, die wohnungspolitischen Ziele und insbesondere die
Leitlinien zur Wohnraumversorgung grundsätzlich in Frage zu stellen. Es würden
zwar „Nachschärfungspotenziale“ bestehen bzw. sei es sinnvoll, regelmäßig die
Rahmenbedingungen sowie Angebots- und Nachfrageentwicklung zu überprüfen und
Prognosen fortzuschreiben, dies sei jedoch für den Umgang mit den aktuellen
Herausforderungen (Pandemie, erhebliche Inflation in Deutschland, massiv
gestiegene Energiekosten und weiter steigende Baukosten sowie gestiegenes
Zinsniveau und aktuell diskutiertes GEG) nicht zwingend erforderlich.
In der
anschließenden Aussprache betont die CDU-Fraktion, dass eine Aktualisierung der
vor drei Jahren durchgeführten Analyse keinen Sinn mache, da der Wohnraum
weiter gebraucht werde und die Leitlinien nicht generell überholt seien.
Die SPD-Fraktion
schließt sich den Ausführungen der CDU-Fraktion an, da die Daten und Zahlen,
die der Analyse zu Grunde liegen, nicht komplett überholt seien. Der Bedarf an
Wohnbauflächen bestehe weiterhin und es werde befürchtet, dass die in Vechta
stärkste Altersgruppe der 25-35-Jährigen abwandere, wenn keine Wohnbauflächen
zur Verfügung stünden.
Die Antragsteller
legen dar, dass die Intention des Antrages nicht darin bestehe, Wohnbauflächen
zu verhindern, sondern den sparsamen Umgang mit knapper werdenden Flächen zu
schärfen und die Schwerpunktsetzung von Wohnformen zu verlagern (bspw.
Verlagerung des Schwerpunktes Einfamilienhaus zu Gunsten flächensparender
Wohnbebauung).
Der
Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss
folgende Beschlussfassung:
Abstimmungsergebnis: |
Ja-Stimmen: |
4 |
|
Nein-Stimmen: |
10 |