Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 10, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

„Die Verwaltung wird beauftragt, eine erneuerte Wohnungsmarktanalyse mit dem Ziel einer aktualisierten Feststellung des Wohnungsbedarfs unter den geänderten Rahmenbedingungen der aktuellen Zeit zu erstellen.“

 


Die Ratsgruppe VCD und FDP erläutert den Hintergrund des Antrages.

 

FachbereichsleiterinScharf informiert, dass die Verwaltung anlässlich des gestellten Antrages eine Stellungnahme bei dem Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH (ALP) eingeholt habe. Das Institut habe im Auftrag der Verwaltung die Wohnungsmarktanalyse und -prognose im Jahr 2020 erarbeitet, an die sich ein Prozess zur Fassung von Leitlinien für die Wohnraumversorgung in Vechta angeschlossen habe.

 

Sie stellt die Aussagen der Stellungnahme der ALP vor. Der Gutachter komme zu dem Ergebnis, dass kein Grund bestehe, die wohnungspolitischen Ziele und insbesondere die Leitlinien zur Wohnraumversorgung grundsätzlich in Frage zu stellen. Es würden zwar „Nachschärfungspotenziale“ bestehen bzw. sei es sinnvoll, regelmäßig die Rahmenbedingungen sowie Angebots- und Nachfrageentwicklung zu überprüfen und Prognosen fortzuschreiben, dies sei jedoch für den Umgang mit den aktuellen Herausforderungen (Pandemie, erhebliche Inflation in Deutschland, massiv gestiegene Energiekosten und weiter steigende Baukosten sowie gestiegenes Zinsniveau und aktuell diskutiertes GEG) nicht zwingend erforderlich.

 

In der anschließenden Aussprache betont die CDU-Fraktion, dass eine Aktualisierung der vor drei Jahren durchgeführten Analyse keinen Sinn mache, da der Wohnraum weiter gebraucht werde und die Leitlinien nicht generell überholt seien.

 

Die SPD-Fraktion schließt sich den Ausführungen der CDU-Fraktion an, da die Daten und Zahlen, die der Analyse zu Grunde liegen, nicht komplett überholt seien. Der Bedarf an Wohnbauflächen bestehe weiterhin und es werde befürchtet, dass die in Vechta stärkste Altersgruppe der 25-35-Jährigen abwandere, wenn keine Wohnbauflächen zur Verfügung stünden.

 

Die Antragsteller legen dar, dass die Intention des Antrages nicht darin bestehe, Wohnbauflächen zu verhindern, sondern den sparsamen Umgang mit knapper werdenden Flächen zu schärfen und die Schwerpunktsetzung von Wohnformen zu verlagern (bspw. Verlagerung des Schwerpunktes Einfamilienhaus zu Gunsten flächensparender Wohnbebauung).

 

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung:

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

4

 

Nein-Stimmen:

10