Sitzung: 11.10.2023 Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 10, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
„Die Verwaltung wird beauftragt die Markierung in den Kurvenbereichen in
den besagten Straßen zu erneuern.“
Die Antragstellerin
erläutert ihren Antrag.
Fachdienstleiter
Thole berichtet, dass die geforderte Beschilderung nicht angeordnet werden
könne. Bei einem Überholvorgang müsse der Autofahrer generell einen
Mindestabstand von 1,5m zum Fahrradfahrer einhalten. An Stellen (bspw. in
Kurvenbereichen), an denen dies nicht gewährleistet werden könne, könne eine
Beschilderung erfolgen. Dies führe auf der anderen Seite allerdings zu einem
unübersichtlichen Schilderwald. Eine besondere Gefahrenlage werde hier zudem
nicht gesehen. Die Beschilderung würde einen Präzedenzfall darstellen, der
theoretisch eine Aufforderung zur Beschilderung in allen Wohngebieten mit sich
ziehen würde.
Die Fraktion Wir für
Vechta kann den Antrag nachvollziehen und schlägt vor, eine durchgezogene Linie
(Überholverbot) in den drei Straßen aufzubringen. Die CDU-Fraktion gibt zu
bedenken, dass die Fahrbahnbreite für die Aufbringung der durchgezogenen Linie
zu schmal sei.
Die SPD-fraktion
weist darauf hin, dass die Diskussion zum Aufbringen einer durchgezogenen Linie
bereits geführt wurde und als Ergebnis die Kurvenbereiche markiert werden, die
eine besondere Gefahrenlage darstellen. Diese Markierung sei allerdings in
Teilen bereits abgefahren.
Vor diesem
Hintergrund wird die Beschlussempfehlung entsprechend geändert.
Der Ausschuss für Umwelt,
Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung
vor:
Abstimmungsergebnis: |
Ja-Stimmen: |
3 |
|
Nein-Stimmen: |
10 |
|
Enthaltung: |
1 |