Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 10, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

„Die Verwaltung wird beauftragt die Markierung in den Kurvenbereichen in den besagten Straßen zu erneuern.“

 


Die Antragstellerin erläutert ihren Antrag.

 

Fachdienstleiter Thole berichtet, dass die geforderte Beschilderung nicht angeordnet werden könne. Bei einem Überholvorgang müsse der Autofahrer generell einen Mindestabstand von 1,5m zum Fahrradfahrer einhalten. An Stellen (bspw. in Kurvenbereichen), an denen dies nicht gewährleistet werden könne, könne eine Beschilderung erfolgen. Dies führe auf der anderen Seite allerdings zu einem unübersichtlichen Schilderwald. Eine besondere Gefahrenlage werde hier zudem nicht gesehen. Die Beschilderung würde einen Präzedenzfall darstellen, der theoretisch eine Aufforderung zur Beschilderung in allen Wohngebieten mit sich ziehen würde.

 

Die Fraktion Wir für Vechta kann den Antrag nachvollziehen und schlägt vor, eine durchgezogene Linie (Überholverbot) in den drei Straßen aufzubringen. Die CDU-Fraktion gibt zu bedenken, dass die Fahrbahnbreite für die Aufbringung der durchgezogenen Linie zu schmal sei.

 

Die SPD-fraktion weist darauf hin, dass die Diskussion zum Aufbringen einer durchgezogenen Linie bereits geführt wurde und als Ergebnis die Kurvenbereiche markiert werden, die eine besondere Gefahrenlage darstellen. Diese Markierung sei allerdings in Teilen bereits abgefahren.

 

Vor diesem Hintergrund wird die Beschlussempfehlung entsprechend geändert.

 

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

3

 

Nein-Stimmen:

10

 

Enthaltung:

1