Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

„Die Redezeit im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wird nach § 15 Abs. 4 der Geschäftsordnung pro Fraktion oder Gruppe auf maximal 10 Minuten, bzw. auf max. 5 Minuten für Ratsmitglieder, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, beschränkt.

Gleichzeitig wird, in Anlehnung an § 15 Abs. 4 der Geschäftsordnung, die Redezeit für den weiteren Teil der Sitzung auf maximal 3 Minuten beschränkt.“

 


Ratsvorsitzende Göhner eröffnet um 16.00 Uhr die Sitzung des Rates der Stadt Vechta. Sie begrüßt die interessierte Öffentlichkeit, insbesondere Ortsbürgermeister Lübbe, alle Ratsmitglieder, den Vertreter der Presse, die Mitarbeiter der Verwaltung, insbesondere Erste Stadträtin Sandra Sollmann und Bürgermeister Kristian Kater sowie den Kämmerer der Stadt, Herrn Bothe, der zu TOP 17 vortragen werde. Mit Einladung vom 01.12.2023 sei ordnungsgemäß geladen worden.

 

Abgemeldet hätten sich die Ratsmitglieder Ağfırat, Bartz und Wichmann. Ratsherr Ramnitz erscheine später. Der Rat sei somit beschlussfähig.

 

Mit Schreiben vom 08.12.2023 sei TOP 11 von der Tagesordnung genommen worden. Anträge zur Tagesordnung liegen nicht vor. Sie stellt daher die Tagesordnung in der vorliegenden Form fest.

 

Abschließend bittet sie um Zustimmung des Rates nach § 15 Abs. 4 der Geschäftsordnung, die Redezeit im Rahmen der Haushaltsplanberatungen pro Fraktion oder Gruppe auf maximal 10 Minuten, bzw. max. 5 Minuten für Ratsmitglieder, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, zu beschränken, sowie ergänzend sich ansonsten in der Sitzung auf eine Redezeit von maximal 3 Minuten zu einigen. Hierüber lässt sie abstimmen.

 

Der Rat der Stadt Vechta fasst folgenden Beschluss:

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig