Bürgermeister Kater informiert wie folgt:

 

4.1 Aktion „Rote Stühle“

Die Aktion „Rote Stühle“ finde am 14.12.2023 auf dem Weihnachtsmarkt in Vechta statt. In der Zeit zwischen 12.00 – 14.00 Uhr würden auf der Bühne Stühle aufgestellt. Des Weiteren werde es einen Informationsstand vor der Bühne geben, um das Aktionsprogramm „Kommune: Frauen in die Politik“ vorzustellen. Weitere Informationen hierzu seien im Internet unter https://www.frauen-in-die-politik.com/mentoring abrufbar. Eine entsprechende Einladung sei bereits allen Ratsmitgliedern zugesandt worden.

 

4.2  Kein Böllerverbot an Silvester“

Im Ergebnis werde es in der Innenstadt von Vechta Silvester keine „Böllerverbotszone“ geben.

 

Die Anordnung von „Verbotszonen für das Zünden von Feuerwerkskörpern“ sei in diesem konkreten Fall rechtlich unzulässig. Auch der Erlass einer Allgemeinverfügung auf der Grundlage des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) aufgrund des bislang einmaligen Vorfalls in der letzten Silvesternacht wäre rechtlich nicht durchsetzbar, da im Rahmen einer erforderlichen Gefahrenprognose keine Sachlage begründet werden könne, bei der die hinreichende Wahrscheinlichkeit bestehe, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eintreten werde.

 

Aus diesem Grunde seien Verwaltung, Feuerwehr und Polizei übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, keine Böllerverbotszone einzurichten. Letztmalig habe es hierzu am 04.12.2023 ein Treffen mit allen Beteiligten, auch dem Landkreis, gegeben.

 

Stattdessen sollten im Vorfeld verschiedene Maßnahmen umgesetzt werden, um die Wahrscheinlichkeit eines Feuerwehreinsatzes einerseits und die Gefahren für Rettungskräfte bei einem Einsatz andererseits zu verringern.

Beispielhaft wären hier zu nennen:

·    Kürzere Kommunikationswege zwischen Polizei und Rettungskräften in der Silvesternacht,

·    Verringerung von Brandlasten wie z. B. rechtzeitige Entleerung von Mülleimern oder Altkleidercontainern im Stadtgebiet

·    Aufklärung der Bevölkerung hierzu über Social-Media-Kanäle

·    Bereitschaftswache der Feuerwehr im Gerätehaus in Vechta

·          Einsatzleitung fährt nicht mehr im privaten PkW an, sondern im eigens dafür angeschafften Kommandowagen (KdoW)

·    Ansprache von Gastwirten im Einzelfall

Eine Presseanfrage zu „Böllerverbotszonen“ sei gegenüber der OV bereits in der vergangenen Woche beantwortet worden. Hierzu hatte die OV bereits am 08. Dezember berichtet.

Bürgermeister Kater dankt allen Feuerwehrleuten für Ihren Einsatz.

 

 

4.3  Mitteilungen aus den letzten Sitzungen des Verwaltungsausschusses:

-        Die Verwaltung sei beauftragt worden, ein Gesamtkonzept zur Gestaltung des Schulhofes der Overbergschule zu entwickeln. Die Errichtung eines kurzfristigen Spielangebotes solle umgesetzt werden.

-        Für den Abschluss einer neuen Schulsicherungsvereinbarung zwischen der Schulstiftung St. Benedikt als Träger der Ludgerusschule in Vechta, der Stadt Vechta und dem Landkreis Vechta werde folgende Vereinbarung getroffen:

a)       Die Stadt Vechta beabsichtige eine bessere Durchmischung der Schülerschaft an den beiden Oberschulen Ludgerusschule und Geschwister-Scholl-Oberschule.

b)      Hierzu erteile die Stadt Vechta auf Antrag der Schulstiftung St. Benedikt gegenüber dem Niedersächsischen Kultusministerium das Einvernehmen bis zu 50 % nichtkatholische Schülerinnen und Schüler an der Ludgerusschule aufzunehmen, wenn hierdurch die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund ermöglicht werde oder hierdurch die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erleichtert werde. Das Einvernehmen werde gegenüber dem Kultusministerium zunächst befristet für die Dauer von drei Schuljahren (bis einschließlich Schuljahr 2026/2027) erteilt.

 

-Die vorgestellte Konzeptplanung für den Neubau der Skateanlage / die Errichtung eines Bewegungsparks mit Kosten i.H.v. aktuell 1,6 Mio € sei genehmigt worden. Es werde ein Antrag auf eine ZILE Förderung gestellt.

 

-        Die Pro-Kopf-Pauschale für die Kameradschaftskasse der Feuerwehr werde ab 2024 wie folgt festgelegt:

·         Aktive Mitglieder            =             pro Mitglied       75 €

·         Jugendfeuerwehr           =             pro Mitglied       35 €

·         Altersabteilung                =             pro Mitglied       35 €

 

·         Die Pauschale für die Teilnahme an Lehrgängen werde ab 2024 auf 75 € festgelegt.

 

-      Die Eintrittspreise für das Museum im Zeughaus und für das Burggelände Castrum Vechtense würden zum 01. Januar 2024 angehoben.

 

Folgende Zuschüsse seien gewährt worden:

-        Der Zuschuss für das Betreiben des Naturbades „Toncoole solle rückwirkend ab dem Jahr 2023 von 26.500 € netto auf 30.000 € netto erhöht werden. Ab dem Jahr 2024 solle der Nettobetrag auf 31.000 € angepasst werden.

 

-        Der Volksfestverein Langförden erhalte für die Jahre 2023 bis 2025 jährlich einen zusätzlichen Zuschuss i.H.v. 2.500 €.

 

-        Die Stadt Vechta beteilige sich an der finanziellen Zuwendung für den SFN Vechta e.V. für das Projekt zur Freiflächennutzung beim Stadion am Bergkeller mit insgesamt 50.000,00 €. Die finanzielle Beteiligung erfolge unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer Finanzierung aus LEADER-Mitteln.

 

-       Der Verein De Piskenfüerwehr e.V. erhalte einen Zuschuss des tatsächlichen Aufwands bis zu 5.000,00 € nach Rechnungsvorlage für die Reparatur des LF8.

 

-       Das Budget für Kulturveranstaltungen im Gulfhaus werde aufgestockt. Der Jugendkulturverein Oldenburger Münsterland e.V. erhalte für jede weitere Veranstaltung, die zusätzlich zum festgelegten Minimum von 30 Veranstaltungen im Jahr angeboten wird, zusätzlich 500 €, maximal jedoch 10.000 € jährlich.

 

-       Der Kantorei Vechta werde für die Durchführung der Veranstaltung „Ein deutsches Requiem“ von Johannes Brahms in der Klosterkirche Vechta am 25.11.2023 eine Defizitbezuschussung in Höhe von maximal 3.000 € gewährt.