Sitzung: 11.12.2023 Rat der Stadt Vechta
Bürgermeister Kater
informiert wie folgt:
4.1 Aktion
„Rote Stühle“
Die
Aktion „Rote Stühle“ finde am 14.12.2023 auf dem Weihnachtsmarkt in Vechta
statt. In der Zeit zwischen 12.00 – 14.00 Uhr würden auf der Bühne Stühle
aufgestellt. Des Weiteren werde es einen Informationsstand vor der Bühne geben,
um das Aktionsprogramm „Kommune: Frauen in die Politik“ vorzustellen. Weitere
Informationen hierzu seien im Internet unter https://www.frauen-in-die-politik.com/mentoring abrufbar. Eine
entsprechende Einladung sei bereits allen Ratsmitgliedern zugesandt worden.
4.2 Kein Böllerverbot an Silvester“
Im
Ergebnis werde es in der Innenstadt von Vechta Silvester keine
„Böllerverbotszone“ geben.
Die
Anordnung von „Verbotszonen für das Zünden von Feuerwerkskörpern“ sei in diesem
konkreten Fall rechtlich unzulässig. Auch der Erlass einer Allgemeinverfügung
auf der Grundlage des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes
(NPOG) aufgrund des bislang einmaligen
Vorfalls in der letzten Silvesternacht wäre rechtlich nicht
durchsetzbar, da im Rahmen einer erforderlichen Gefahrenprognose keine Sachlage
begründet werden könne, bei der die hinreichende Wahrscheinlichkeit bestehe,
dass in absehbarer Zeit ein Schaden für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
eintreten werde.
Aus
diesem Grunde seien Verwaltung, Feuerwehr und Polizei übereinstimmend zu dem
Ergebnis gekommen, keine Böllerverbotszone einzurichten. Letztmalig habe es
hierzu am 04.12.2023 ein Treffen mit allen Beteiligten, auch dem Landkreis,
gegeben.
Stattdessen
sollten im Vorfeld verschiedene Maßnahmen umgesetzt werden, um die
Wahrscheinlichkeit eines Feuerwehreinsatzes einerseits und die Gefahren für
Rettungskräfte bei einem Einsatz andererseits zu verringern.
Beispielhaft
wären hier zu nennen:
· Kürzere
Kommunikationswege zwischen Polizei und Rettungskräften in der Silvesternacht,
· Verringerung
von Brandlasten wie z. B. rechtzeitige Entleerung von Mülleimern oder
Altkleidercontainern im Stadtgebiet
· Aufklärung
der Bevölkerung hierzu über Social-Media-Kanäle
· Bereitschaftswache
der Feuerwehr im Gerätehaus in Vechta
·
Einsatzleitung fährt nicht mehr im
privaten PkW an, sondern im eigens dafür angeschafften Kommandowagen (KdoW)
· Ansprache
von Gastwirten im Einzelfall
Eine
Presseanfrage zu „Böllerverbotszonen“ sei gegenüber der OV bereits in der
vergangenen Woche beantwortet
worden. Hierzu hatte die OV bereits am 08. Dezember berichtet.
Bürgermeister
Kater dankt allen Feuerwehrleuten für Ihren Einsatz.
4.3 Mitteilungen aus den letzten Sitzungen des
Verwaltungsausschusses:
-
Die
Verwaltung sei beauftragt worden, ein Gesamtkonzept zur Gestaltung des
Schulhofes der Overbergschule zu entwickeln. Die Errichtung eines kurzfristigen
Spielangebotes solle umgesetzt werden.
-
Für
den Abschluss einer neuen Schulsicherungsvereinbarung zwischen der
Schulstiftung St. Benedikt als Träger der Ludgerusschule
in Vechta, der Stadt Vechta und dem Landkreis Vechta werde folgende
Vereinbarung getroffen:
a) Die Stadt Vechta beabsichtige eine bessere
Durchmischung der Schülerschaft an den beiden Oberschulen Ludgerusschule und
Geschwister-Scholl-Oberschule.
Hierzu erteile die Stadt Vechta auf Antrag der Schulstiftung St. Benedikt gegenüber dem Niedersächsischen Kultusministerium das Einvernehmen bis zu 50 % nichtkatholische Schülerinnen und Schüler an der Ludgerusschule aufzunehmen, wenn hierdurch die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund ermöglicht werde oder hierdurch die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erleichtert werde. Das Einvernehmen werde gegenüber dem Kultusministerium zunächst befristet für die Dauer von drei Schuljahren (bis einschließlich Schuljahr 2026/2027) erteilt.
-Die vorgestellte Konzeptplanung für den Neubau der Skateanlage / die Errichtung
eines Bewegungsparks mit Kosten i.H.v. aktuell 1,6 Mio € sei genehmigt
worden. Es werde ein Antrag auf eine ZILE Förderung gestellt.
-
Die
Pro-Kopf-Pauschale für die Kameradschaftskasse
der Feuerwehr werde ab 2024 wie folgt festgelegt:
·
Aktive
Mitglieder = pro Mitglied 75 €
·
Jugendfeuerwehr
= pro Mitglied 35 €
·
Altersabteilung =
pro Mitglied 35
€
·
Die Pauschale für die Teilnahme an
Lehrgängen werde ab 2024 auf 75 € festgelegt.
-
Die Eintrittspreise für das Museum im Zeughaus
und für das Burggelände Castrum Vechtense würden zum 01. Januar 2024
angehoben.
Folgende Zuschüsse seien gewährt worden:
-
Der
Zuschuss für das Betreiben des Naturbades
„Toncoole“ solle rückwirkend ab dem Jahr
2023 von 26.500 € netto auf 30.000 € netto erhöht werden. Ab dem Jahr 2024
solle der Nettobetrag auf 31.000 € angepasst werden.
-
Der Volksfestverein
Langförden erhalte für die Jahre 2023 bis 2025 jährlich einen zusätzlichen
Zuschuss i.H.v. 2.500 €.
-
Die
Stadt Vechta beteilige sich an der finanziellen Zuwendung für den SFN Vechta e.V. für das Projekt zur Freiflächennutzung beim Stadion
am Bergkeller mit insgesamt 50.000,00 €. Die finanzielle Beteiligung
erfolge unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer Finanzierung aus
LEADER-Mitteln.
-
Der Verein De Piskenfüerwehr e.V. erhalte
einen Zuschuss des tatsächlichen Aufwands bis zu 5.000,00 € nach
Rechnungsvorlage für die Reparatur des LF8.
-
Das Budget für Kulturveranstaltungen im
Gulfhaus werde aufgestockt. Der Jugendkulturverein Oldenburger Münsterland
e.V. erhalte für jede weitere Veranstaltung, die zusätzlich zum festgelegten
Minimum von 30 Veranstaltungen im Jahr angeboten wird, zusätzlich 500 €,
maximal jedoch 10.000 € jährlich.
-
Der Kantorei Vechta werde für die Durchführung
der Veranstaltung „Ein deutsches
Requiem“ von Johannes Brahms in der Klosterkirche Vechta am 25.11.2023 eine
Defizitbezuschussung in Höhe von maximal 3.000 € gewährt.