Sitzung: 27.11.2023 Ortsrat Langförden
Bürgermeister Kater informiert wie folgt:
I.
Anfragen
(Fragen
sind in blau, Antworten des Bürgermeisters
in schwarz gekennzeichnet)
1. Anfrage des
Ortsbürgermeisters Lübbe (CDU) vom 25.10.2023 zum Sachstand
a. „Bergmannpark“
Der Verwaltungsausschuss habe
in seiner Sitzung am 10.10.2023 beschlossen, ein externes Unternehmen mit den
grundlegenden Pflegemaßnahmen für den Bergmann-Park zu beauftragen. Die
beauftragte Firma sei bereits tätig geworden.
b. „Packstation
in Langförden“
Der Auftrag für die Lieferung und Montage der
Packstation für das kommunale Liefersystem „sbeedy“ sei am 27.10.2023 erteilt
worden. Man gehe davon aus, dass die Station zum Ende diesen Jahres/ Anfang des
kommenden Jahres betriebsbereit sein werde.
2. Anfrage des
Ortsratsmitglied Volker Lampe (WfV) vom 11.11.2023 zur Umwidmung eines
Teilabschnitts der Langen Straße in Langförden
Die von mir gestellten Fragen beziehen sich auf den Teilabschnitt der
Straße „Lange Straße“ zwischen der B 69 bis zur Hauptstraße in Langförden. Sie
sprachen am 28.11.2022 davon, dass Sie in Gesprächen mit dem Landkreis Vechta
bezüglich der Umwidmung dieses Straßenabschnittes seien.
1) Gab es bis
zum heutigen Zeitpunkt ein Angebot des Landkreises Vechta bezüglich der
Umwidmung dieses Straßenabschnittes?
Der Landkreis Vechta habe ein Schreiben geschickt,
in dem er die Umstufung vorschlage bzw. ankündige. Da es sich bei
Straßenumwidmungen generell nicht um eine Kaufverhandlung handele, sondern ein
rechtliches Verfahren vorliege, würden selbstverständlich erst die rechtlichen
Rahmenbedingungen geprüft und entsprechend ausgetauscht.
2) Falls es ein
Angebot seitens des Landkreises Vechta gab, bitte ich um eine begründete
Auskunft, wie Sie, bzw. die Stadt Vechta, auf dieses Angebot reagierten?
Die Stadt Vechta teile nach eigener und externer
Prüfung nicht die Auffassung, dass Gründe für eine Umstufung vorlägen. Die
Verkehrsbedeutung der Straße habe sich nicht geändert, auch die weiteren
Klassifizierungsmerkmale blieben bestehen, so dass die Voraussetzungen für eine
Umstufung nicht vorlägen. Seitens des Landkreises Vechta seien gegen die
Prüfung der Stadt keine Einwände erhoben worden.
3) Falls es ein
Angebot gab, bitte ich um eine begründete Antwort, wieso der Ortsrat Langförden
bzw. der Stadtrat Vechta nicht informiert wurde.
Wie bereits gesagt, handele es sich hier nicht um
ein Kaufangebot. Daher müsse erst rechtlich geprüft werden, ob überhaupt die
Grundlage vorliege. Daher habe die Stadt ihre Argumente mitgeteilt. Gründe für
eine politische Beratung lägen nicht vor.
4) Welche
Auswirkungen hat Ihr Handeln auf eine zukünftig mögliche veränderte Nutzung
(z.B. zukünftige Sperrung oder mögliche Temporeduzierung) auf diesem
Straßenabschnitt?
Keine. Der genannte Straßenabschnitt bleibe eine
Kreisstraße. Bei zukünftigen Straßensperrungen, ggf.
Geschwindigkeitsreduzierungs-Maßnahmen (Beschilderungs- und
Markierungsarbeiten), werde daher der Landkreis Vechta mit Beteiligung der
Verkehrsbehörde der Stadt Vechta verkehrsrechtliche Anordnungen formulieren.
5) Hat Ihr
Handeln (Ablehnung, Aussitzen oder Zustimmung) auf die Zuschüsse des
Landkreises bezüglich der Ortssanierung 2024?
Der
Landkreis Vechta beteilige sich (da es sich um eine Kreisstraße handele) an der
Baumaßnahme, indem die Kosten für das Abfräsen und die neue Decke übernommen würden.
6) Wie hoch ist
der Zuschuss des Landkreises Vechta für die Ortssanierung?
Die genauen Kosten würden derzeit durch das
Ingenieurbüro ermittelt.
7) Liegt der
Stadt Vechta eine schriftliche Bestätigung des Zuschusses durch den Landkreis
Vechta für die Ortssanierung für das Jahr 2024 vor?
Die Absprachen seien bislang mündlich. Die
schriftliche Vereinbarung werde derzeit bearbeitet, da die Kosten (Aufteilung
der Arbeiten zwischen Fahrbahn und Nebenanlagen) noch ermittelt würden. Die
Kosten würden vom Landkreis Vechta im Nachgang (vermutlich 2025) erstattet.
8) Welche
Auswirkungen hat eine mögliche Weigerung des Landkreises Vechta auf finanzielle
Unterstützung für das Jahr 2024 auf die gefassten kommunalpolitischen
Beschlüsse bezüglich der Ortssanierung?
Die Kreisstraße (Fahrbahn) stehe im Eigentum des
Landkreises Vechta. Die Maßnahmen könnten hier daher nur im Einvernehmen und
mit Beteiligung des Eigentümers durchgeführt werden.
Der
Antragsteller erkundigt sich, ob es ein Angebot des Landkreises Vechta gegeben
habe, dass der Abschnitt umgewidmet werden solle. Ein Angebot sei eine
rechtliche Willenserklärung. Mit der fehlenden Annahme des Angebots durch die
Stadt habe diese daher die Möglichkeit verpasst, selbst über eine Tempo-30-Zone
in diesem Bereich zu entscheiden. Bürgermeister Kater wiederholt seine Antwort
zu Punkt 1). Für die Anordnungen von u.a. Geschwindigkeitsbegrenzungen sei es
nicht entscheidend, wer Straßenbaulastträger sei.
II.
Herbstkirmes
Langförden – Verkürzung der Veranstaltungstage von 3 auf 2
Die HGV Langförden habe ihren Antrag zurückgezogen, da bei einer
Verkürzung der Veranstaltungstage nicht genügend Beschicker verpflichtet werden
könnten.
III.
Mitteilungen
aus den letzten Sitzungen des Verwaltungsausschusses:
Der Verwaltungsausschuss habe
in seiner Sitzung am 07.11.2023 beschlossen, dass die Pro-Kopf-Pauschale für
die Kameradschaftskasse ab 2024 wie folgt festgelegt werde:
Aktive Mitglieder = pro
Mitglied 75 €
Jugendfeuerwehr = pro
Mitglied 35 €
Altersabteilung= pro Mitglied 35
€
Die Pauschale für die
Teilnahme an Lehrgängen werde ab 2024 auf 75 € festgelegt.
IV.
Beleidigungen in der letzten Ortsratssitzung
Bürgermeister Kater bittet alle Teilnehmenden zukünftig Beleidigungen und
Verunglimpfungen zu unterlassen. Der Ortsrat sei ein ehrenamtliches Gremium. Er
bittet daher um den nötigen Respekt. Der Umgangston sei zu wahren und sachlich
zu diskutieren. Er weist darauf hin, dass der Ortsbürgermeister verschiedene
Möglichkeiten habe, die Ordnung in den Sitzungen wiederherzustellen.
Er freue sich auf eine konstruktive Diskussion in der heutigen Sitzung.
V.
Überschwemmungen Langförden-Nord
Fachbereichsleiterin Scharf informiert, dass es sich bei der aktuellen Situation im Bereich des Mühlendamms lediglich um eine temporäre Situation im Zusammenhang mit den örtlichen Baumaßnahmen handele.
Die Baufirma sei tätig geworden. Es werde eine Lösung entwickelt, um entsprechende Situationen zu verhindern (Mulden und Drainagen) und das Wasser zu leiten. Mit einer betroffenen Anliegerin sei telefoniert worden. Es werde ein Termin vereinbart, um die Situation zu klären. Kanäle müssten tiefer gelegt werden, was Teil des Entwässerungskonzepts für das neue Baugebiet sei. Für die Anlieger falle keine Kostenbeteiligung an. Die Stadt bitte vor Ort um Verständnis.