Sitzung: 22.11.2023 Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 51/012/2023
Hierzu liegt die Beschlussvorlage
51/012/2023 vor. Herr Schillmöller führt anhand der Vorlage in den Sachverhalt
ein.
Seitens der Ausschussmitglieder besteht
Einigkeit darüber, dass die Sanierung erforderlich sei. Es sei wichtig, dass
weiterhin Spielgeräte zur Verfügung stünden und die Sicherheit auf dem
Spielplatz gewährleistet sei. Das Einbringen von Eigenmitteln durch die kath.
Pfarrgemeinde, z.B. durch Spenden und Kuchenverkäufe, sei sehr zu loben sowie
das große Engagement der Eltern.
Auf Nachfrage erläutert Frau Erste
Stadträtin Sollmann, dass die Beteiligung des BMO bei investiven Maßnahmen –
anders als am Nettodefizit – nicht in einer schriftlichen Vereinbarung geregelt
sei, sondern hierüber Absprachen in der kleinen Kommission getroffen würden. In
der kleinen Kommission seien Mitglieder der Kommunen aus Vechta und Cloppenburg
sowie das BMO vertreten. In der Vergangenheit habe sich das BMO mit 10 % bei
investiven Maßnahmen in kirchlichen Gebäuden beteiligt. Die kommunalen
Vertreter haben bei den Gesprächen versucht eine größtmögliche Beteiligung des
BMO zu erzielen, dabei seien die Kommunen letztlich froh, dass sich das BMO
überhaupt noch mit 5 % beteilige. Alle anderen Kita-Träger würden sich weder am
Nettodefizit noch an den Kosten für investive Maßnahmen beteiligen, sodass der
Anteil der Kommunen hier immer bei 100 % läge.
Seitens der SPD-Fraktion werde angeregt,
dass in einer der nächsten Sitzungen die finanzielle Beteiligung des Landkreis
Vechta in Kitaangelegenheiten dargestellt werde.
Der Ausschuss für Familie, Gesundheit und
Soziales schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:
„Dem Antrag
der kath. Pfarrgemeinde St. Laurentius auf Gewährung eines Zuschusses für die
notwendige Sanierung des Spielplatzes wird entsprochen. Die Stadt übernimmt 95
% der angemessenen Kosten, maximal in Höhe von 95.313,50 € bzw. des
preisgünstigsten Angebotes. Die Eigenmittel der kath. Pfarrgemeinde sind vorab
in Abzug zu bringen. Die Kosten für die Herrichtung der Baustellenzufahrt
werden von der Stadt Vechta getragen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig