Beschluss: einstimmig beschlossen

Hierzu liegt die Beschlussvorlage 51/012/2023 vor. Herr Schillmöller führt anhand der Vorlage in den Sachverhalt ein.

 

Seitens der Ausschussmitglieder besteht Einigkeit darüber, dass die Sanierung erforderlich sei. Es sei wichtig, dass weiterhin Spielgeräte zur Verfügung stünden und die Sicherheit auf dem Spielplatz gewährleistet sei. Das Einbringen von Eigenmitteln durch die kath. Pfarrgemeinde, z.B. durch Spenden und Kuchenverkäufe, sei sehr zu loben sowie das große Engagement der Eltern.

 

Auf Nachfrage erläutert Frau Erste Stadträtin Sollmann, dass die Beteiligung des BMO bei investiven Maßnahmen – anders als am Nettodefizit – nicht in einer schriftlichen Vereinbarung geregelt sei, sondern hierüber Absprachen in der kleinen Kommission getroffen würden. In der kleinen Kommission seien Mitglieder der Kommunen aus Vechta und Cloppenburg sowie das BMO vertreten. In der Vergangenheit habe sich das BMO mit 10 % bei investiven Maßnahmen in kirchlichen Gebäuden beteiligt. Die kommunalen Vertreter haben bei den Gesprächen versucht eine größtmögliche Beteiligung des BMO zu erzielen, dabei seien die Kommunen letztlich froh, dass sich das BMO überhaupt noch mit 5 % beteilige. Alle anderen Kita-Träger würden sich weder am Nettodefizit noch an den Kosten für investive Maßnahmen beteiligen, sodass der Anteil der Kommunen hier immer bei 100 % läge.

 

Seitens der SPD-Fraktion werde angeregt, dass in einer der nächsten Sitzungen die finanzielle Beteiligung des Landkreis Vechta in Kitaangelegenheiten dargestellt werde.

 

Der Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

 

Dem Antrag der kath. Pfarrgemeinde St. Laurentius auf Gewährung eines Zuschusses für die notwendige Sanierung des Spielplatzes wird entsprochen. Die Stadt übernimmt 95 % der angemessenen Kosten, maximal in Höhe von 95.313,50 € bzw. des preisgünstigsten Angebotes. Die Eigenmittel der kath. Pfarrgemeinde sind vorab in Abzug zu bringen. Die Kosten für die Herrichtung der Baustellenzufahrt werden von der Stadt Vechta getragen.“

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig