Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

 

„Zur planungsrechtlichen Absicherung der Zusammenführung der Krankenhäuser St. Marienhospital Vechta und St. Franziskus – Hospital Lohne am Standort in Vechta wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 112. Änderung des Flächennutzungsplanes „Zentralklinik Vechta - Lohne“ beschlossen.“

 

Die Geltungsbereiche sind in der beigefügten Karte gekennzeichnet.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.“

 


Geltungsbereiche der 112. Änderung des Flächennutzungsplanes „Zentralklinik Vechta - Lohne“

 

 


BGM Kater begrüßt zunächst alle Anwesenden im Ratssaal. Der vorgesehene Aufstellungsbeschluss für die Bauleitplanverfahren markiert den Beginn der Planung für das Zentralklinikum. Die Neuausrichtung in der Gesundheitsvorsorge in der Form, dass es eine Zentralklinik in Vechta entstehen soll, sei ein großer Schritt für die Stadt und der Standort in Vechta mit der Zusammenlegung der Häuser in Vechta/Lohne sei bereits vom Krankenhaus beschlossen. Durch die Zusammenlegung der beiden Häuser solle ein leistungsfähiges Krankenhaus entstehen und damit in die Zukunft investiert werden. Es wurde bereits ein Antrag auf Förderung beim Land gestellt. BGM Kater weist darauf hin, dass die Kinderklinik bereits den Level 1 in den Krankenhausbewertungen habe und so Vechta prädestiniert sei, ein Zentralklinikum hier zu bauen.

 

Im Anschluss stellt FDL Heuser die aktuelle Planung mit den beiden Geltungsbereichen vor. Er präsentiert die von den Architekten ausgearbeiteten Entwürfe der Klinik und den Standort eines möglichen Parkhauses. Er verweist darauf, dass einige Problemlagen in Bezug auf den Biotop- und Hochwasserschutz sowie Fragen des ruhenden und fließenden Verkehrs zu klären seien. Es müssen jetzt Fachgutachten eingeholt werden wie Verkehrsgutachten, Artenschutzuntersuchungen, Immissionsgutachten usw. und daraus ergeben sich Vorgaben für die weitere Planung.

 

Danach erfolgt eine umfangreiche Diskussion vor allem über den Standort des Parkhauses. Es werde eine Alternativprüfung gefordert, da es sich hier um einen naturschutzrechtlich geschützten Bereich handele und es teilweise im Überschwemmungsgebiet liege. Seitens der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen wird der Antrag gestellt, dass einzeln über die Geltungsbereiche abgestimmt werden solle, denn dem Standort des Klinikums könne aus Sicht der Fraktion zugestimmt werden, dem Standort des Parkhauses jedoch nicht.

 

FDL Heuser verweist darauf, dass Varianten eines anderen Standortes sehr schwierig umzusetzen seien, da es verkehrlich gut erreichbar sein müsse aber auch eine gewisse Größe erforderlich sei. Zu dem Standort Willohstraße weist er darauf hin, dass diese Fläche komplett im Überschwemmungsgebiet des Moorbaches liege und die vorgelagerten 3 Gebäuden an der Willohstraße unter Denkmalschutz stehen und damit die Fläche nur sehr eingeschränkt nutzbar sei.

 

Es wird gefordert, dass die Besucherparkplätze ebenfalls geregelt werden müssten. Es gebe bereits jetzt Probleme bei der Parkplatzsuche und wenn weitere 150 Betten vorgesehen seien, dann sei eine Regelung diesbezüglich sehr wichtig. Weiterhin sind die Anfahrten der Rettungsdienste über die Contrescarpe und der Verkehr zu den anliegenden Arztpraxen und die Schulwege während der Bauphase zu klären. Zurzeit erfolgen 45 Rettungsfahrten pro Tag zum Krankenhaus Vechta und in Lohne sind es 30 pro Tag. FBL Scharf verweist diesbezüglich auf die Notwendigkeit eines Verkehrsgutachtens.

 

Es erfolgt eine Diskussion über die Bauphase im laufenden Betrieb des Krankenhauses. Die vorgesehene Bauzeit von 8 – 10 Jahren (vielleicht sogar länger) birgt viele weitere Schwierigkeiten wie die Baufahrzeuge und Kräne und die Freihaltung der Durchfahrtsmöglichkeit für die Rettungsfahrzeuge während der gesamten Bauzeit. Auch für die angrenzende Schule sei mit großen Einschränkungen und Belästigungen zu rechnen. Es wurde weiterhin über eine mögliche spätere Erweiterungsmöglichkeit des Krankenhauses diskutiert.

 

BGM Kater verweist in dem Zusammenhang auf die am 13.12. vorgesehene öffentliche Informationsveranstaltung. Es gebe sicherlich noch einige Probleme zu lösen, aber die Entscheidung über den Standort sei vom Krankenhaus gefällt worden. Die Stadt sei nicht Bauherr und habe daher nur bedingt Einfluss auf die Standortwahl.

 

Es werde seitens des Ausschusses ein tragfähiges Verkehrskonzept gefordert und die Kosten für die Stadt seien vorab zu klären.

 

Es werde eine Alternativstandortwahl gefordert, zumal es ein verfügbares Grundstück der Stadt zwischen Bokerner Damm und Falkenrotter Straße (hinter Nemann) geben solle. Eine Nachnutzung der Klinik am bisherigen Standort bei einem Neubau sei zu finden. Es werde eine Gegenüberstellung aller Kosten für einen anderen Standort gefordert.

 

BGM Kater erklärt, dass die Standortwahl vom Krankenhaus entschieden sei. Alle Bedenken sind durchaus nachvollziehbar, aber es müsse nun das Projekt begonnen werden und die Voraussetzungen für die Nutzung des Standortes müssten geschaffen werden.

 

Es wird über den Antrag abgestimmt, ob die Geltungsbereiche getrennt beschlossen werden sollen.   

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

4

 

Nein-Stimmen:

11

 

Enthaltungen:

0

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

 

Nein-Stimmen:

3

 

Enthaltungen:

1