Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

 

„Zur planungsrechtlichen Absicherung der Zusammenführung der Krankenhäuser St. Marienhospital Vechta und St. Franziskus – Hospital Lohne am Standort in Vechta wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 200 „Zentralklinik Vechta - Lohne“ beschlossen.“

 

Die Geltungsbereiche sind in der beigefügten Karte gekennzeichnet.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.“

 

Geltungsbereiche des Bebauungsplanes Nr. 200 „Zentralklinik Vechta - Lohne“

 

 

 

 


Siehe Diskussion zu TOP 3.    


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

 

Nein-Stimmen:

3

 

Enthaltungen:

1