Sitzung: 04.12.2023 Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 61/051/2023
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und
Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:
„Zur planungsrechtlichen Absicherung der
Zusammenführung der Krankenhäuser St. Marienhospital Vechta und St. Franziskus
– Hospital Lohne am Standort in Vechta wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 200 „Zentralklinik Vechta - Lohne“
beschlossen.“
Die Geltungsbereiche sind in der
beigefügten Karte gekennzeichnet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB vorzunehmen.“
Geltungsbereiche
des Bebauungsplanes Nr. 200 „Zentralklinik Vechta - Lohne“
Siehe Diskussion zu TOP 3.
Ja-Stimmen: |
11 |
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Nein-Stimmen: |
3 |
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Enthaltungen: |
1 |