Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

„Die Verwaltung wird beauftragt, die Flächen westlich der Ortsumgehung (B69) als Sonderbaufläche „Energiepark, Windenergie, Freiflächenphotovoltaik, Speicher“ in den Entwurf des Flächennutzungsplanes aufzunehmen.

Die Bürger der Stadt Vechta sind an der Planung und Umsetzung des Projekts im Rahmen eines Bürgerwindparks zu beteiligen.“

 

 


 

BGM Kater stellt kurz die Lage vor und erläutert die aktuelle rechtliche Situation. Alsdann präsentiert FBL Scharf die Planungen bezüglich weiterer Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Bakum. Sie erläutert die daraus resultierenden zwei Optionen der Stadt Vechta, entweder gewerbliche Bauflächen zu schaffen oder aber einen „Energiepark“ für Wind- und Solarenergienutzung mit den dazugehörigen Speicher- bzw. Umwandlungsanlagen. Dadurch können auf Flächen der Stadt Vechta ggf. auch zwei Windenergieanlagen errichtet werden. Sie weist darauf hin, dass mittig zwischen den gesamt geplanten Anlagen eine 110 KV Leitung verläuft und diese nicht beeinträchtigt werden dürfe.

 

Es erfolgt eine grundsätzliche Zustimmung seitens der Ausschussmitglieder. In der Aussprache weist Herr Frilling, CDU Fraktion, ausdrücklich darauf hin, dass es aus seiner Sicht wichtig sei, die Bürger der Stadt an der Planung und Umsetzung des Projektes im Rahmen eines Bürgerwindparks zu beteiligen – analog dem letzten Satz der Beschlussempfehlung. FBL Scharf erläutert, dass durch den Abstand der Anlagen ggf. zu Einschränkungen für das geplante angrenzende Gewerbegebiet z.B. bezüglich Lärm komme.

     


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

 

Nein-Stimmen:

0

 

Enthaltungen:

1