Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 14, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

„Die Angelegenheit „Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für den Betrieb von Spielgeräten (Spielgerätesteuer)“ wird zur erneuten Vorberatung in den Verwaltungsausschuss verwiesen.“

 


Fachdienstleiter Bothe stellt den Sachverhalt anhand der anliegend beigefügten Präsentation vor.

 

Die CDU-Fraktion geht auf die in der Einwohnerfragestunde vorgebrachten Bedenken zur Erhöhung der Spielgerätesteuer ein, die als Auswirkung eine Verschiebung in die Illegalität zur Folge haben könne. Die Verwaltung solle prüfen, inwieweit diese Bedenken begründet seien (Erforschung der Erkenntnislage als Entscheidungsgrundlage, u.a. Auswirkungen entsprechender Erhöhungen bei anderen Kommunen abfragen + ggf. wissenschaftliche Erkenntnisse). Die Fraktion beantragt daher, die Angelegenheit zurück in den Verwaltungsausschuss zu verweisen, um dort erneut, auch unter dem Aspekt der vorgebrachten Bedenken, beraten und entscheiden zu können.

 

Der Vertreter der AfD unterstützt die Bedenken. Legale Anbieter würden durch die Erhöhung der Spielgerätesteuer bestraft. Diese würden in die Illegalität gedrängt.

 

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen unterstützt die Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses. Das Glücksspiel / die Spielsucht werde als großes Problem angesehen, dem entgegenzuwirken sei.

 

Auch die SPD-Fraktion stimmt der bestehenden Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses zu. Die Höhe der Steuer entspreche derjenigen gleichgroßer Städte.

 

Auf Nachfrage der Fraktion Wir für Vechta informiert Bürgermeister Kater, dass die Erhöhung der Spielgerätesteuer in der Zuständigkeit des Rates liege. Der Verwaltungsausschuss bereite den Beschluss des Rates vor. Der Verwaltungsausschuss habe sich einstimmig für eine Erhöhung auf einen Satz von 25 % ausgesprochen. Diese Höhe sei rechtlich gesichert.

 

Ratsvorsitzende Göhner lässt zunächst über den Änderungsantrag abstimmen.

 

Der Rat der Stadt Vechta fasst folgenden Beschluss: 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

15

 

Nein-Stimmen:

14

 

Enthaltungen:

1

 

Damit ist der Änderungsantrag angenommen. Die Angelegenheit ist im Verwaltungsausschuss erneut zu beraten.