Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende

Beschlussfassung vor:

 

„Die Ergebnisse der Lärmkartierung und die weitere Vorgehensweise werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Beteiligungen der Öffentlichkeit (Phase 1 und Phase 2) in geeigneter Form durchzuführen.“

 

 


Herr Pröpper vom Büro RP Schalltechnik gibt zunächst einen Überblick über die Grundlagen der Lärmaktionsplanung, die errechneten Lärmbelastungen, die Ergebnisse der errechneten Daten für die Stadt Vechta und die weitere Vorgehensweise. Er erläutert die Vorgaben durch die EU und die Vorgaben des Landes. Es handelt sich hierbei um keine Messwerte, sondern es sind gerechnete Werte. Durch die Entwicklungen der letzten Jahre ist zu vermuten, dass die zugrunde gelegten Verkehrsdaten zu hoch sein könnten, da immer mehr Arbeitnehmer im Homeoffice sind.

 

FBL Scharf erläutert die bereits umgesetzten Lärmschutzmaßnahmen in den Bebauungsplanverfahren. Dort wird und wurde aufgrund von Immissionsgutachten bereits der Schutz vor Verkehrslärm berücksichtigt und entsprechende Schutzmaßnahmen festgesetzt.

 

Auf Rückfrage eines Ausschussmitgliedes bezüglich der Kosten für erforderliche Schallschutzmaßnahmen, die ggf. im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen geforderten werden, erläutert Herr Pröpper, dass 25 % der Kosten von den Anliegern getragen werden müssten und Kosten jeweils generell beim Straßenbaulastträger liegen.

   


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig