Sitzung: 26.02.2024 Rat der Stadt Vechta
4.1
Antrag CDU Fraktion vom 13.12.2023 zum Parken im
Innenstadtbereich für Firmenfahrzeuge
Bürgermeister Kater teilt mit, dass der Antrag der CDU-Fraktion gemäß § 10 Abs. 2 der Geschäftsordnung im
Verwaltungsausschuss (16.01.) behandelt worden sei.
Die CDU-Fraktion habe ihren Antrag unter der Bedingung zurückgenommen, dass
die Stadt Vechta die Öffentlichkeit über entsprechende soziale Medien über das
Verfahren bezgl. Parken im Innenstadtbereich für Firmenfahrzeuge informiert.
Auf Hinweis der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen sollte auch die
Kreishandwerkerschaft eine Information erhalten.
4.2
Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom
08.02.2024 zum Gewaltschutzkonzept in Einrichtungen
(Fragen in blau, Antworten in schwarz)
1. Verfügen alle Einrichtungen in Zuständigkeit
unserer Stadt inzwischen über ein Gewaltschutzkonzept?
Gem. § 45
Abs. 2 SGB VIII habe der Träger für seine Kitas für die erforderliche
Betriebserlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung u.a. ein sog. „Kinderschutzkonzept“
dem Landesjugendamt, als zuständige Genehmigungsbehörde, vorzulegen. Das
Konzept sei bis zum 31.07.2023 vorzulegen gewesen.
Für die beiden in Trägerschaft der Stadt Vechta
betriebenen Stadtkitas seien die Konzepte beim Landesjugendamt fristgerecht
eingereicht worden.
Es sei
davon auszugehen, dass die für alle weiteren Kitas in der Stadt Vechta
jeweiligen Träger die Konzepte fristgerecht eingereicht hätten, da andernfalls
die Betriebserlaubnis versagt worden wäre.
2. Sofern für einzelnen Einrichtungen noch kein
Gewaltschutzkonzept vorliegt: wann ist mit deren Fertigstellung zu rechnen und
ist dadurch ggf. die weitere Zulassung gefährdet?
siehe Antwort zu Nr. 1
3. Ein Aspekt des Gewaltschutzkonzeptes ist die Einrichtung von
Kooperationspartnern und unterstützenden Netzwerken, auf die zurückgegriffen
werden kann. Gibt es diese und was legt ggf. ein einrichtungsübergreifender
Handlungsplan im Bedarfsfall fest?
In den Schutzkonzepten seien entsprechende Handlungspläne enthalten, in
welchen Fällen die unterschiedlichen Kooperationspartner zu kontaktieren seien
bzw. zur Unterstützung herangezogen werden könnten. Hierbei seien insbesondere
folgende Einrichtungen zu nennen:
- eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ der Kita u. Landkreis (Verdacht bei
Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII)
- Mobile Beratung des Landkreis Vechta
- Fachberatung (z.B. Caritas)
- Beratungsstelle für Eltern, Kinder u. Jugendliche der Caritas
4.3
Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom
08.02.2024 zur Schaffung bezahlbaren
Wohnraums
1. Wie viel bezahlbarer Wohnraum wurde bisher konkret
nach den verabschiedeten Leitlinien in 2022 zur Wohnraumversorgung der Stadt Vechta geschaffen?
2. Wir bitten um eine jährliche Aufstellung seit 2014
Seit dem Jahr 2000 sei seitens des Landes
Niedersachsen kein sozialer Wohnungsbau mehr gefördert worden. Erst seit 2019
gebe es wieder Förderprogramm für den sozialen Wohnungsbau.
Gefördert wurden
bisher:
Neubau Am Sternbusch 55: 88 Studentenwohnungen (168 Plätze)
Sanierung Universitätsstr.9 94 Wohnheimplätze
Beantragt wurden: Schweriner
Straße: 30
Sozialwohnungen
Für
2025 geplant: Kornblumenweg: 40
Sozialwohnungen
Desweiteren
geplant:
Wilhelm-Busch-Str.:
5 Sozialwohnungen
Wohnprojekt Am Schützenplatz: 13 Sozialwohnungen
Windallee 35: 22
Studentenwohnungen (42 Zimmer)
Von der Stadt Vechta gefördert:
1.Quartal 2019:
Diekmanns Esch 11 und 17: 12 Sozialwohnungen
Dezember 2019: Hagen-Ringstr. 36 und 38: 6 Sozialwohnungen
August 22 – April 23: Rombergstr. 55 bis 61: 15 Sozialwohnungen
3. Wann ist mit dem Baubeginn des sozialen
Wohnungsbaus der GEWOBAU im Kornblumenweg
zu rechnen?
Der konkrete Baubeginn sei der Stadt Vechta bislang
nicht bekannt.
4.4
Mitteilungen
aus den letzten Sitzungen des Verwaltungsausschusses:
a)
Dem Antrag der
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Vechta vom 29.11.2023 auf Aufstockung der
durchschnittlich wöchentlichen Arbeitszeit des Friedhofshelfers auf 18,83
Stunden sei zugestimmt worden.
b)
Dem
geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 59L „Langförden –
Entwicklungsbereich östlich der Oldenburger Straße (B69)“ sei zugestimmt
worden. Die erneute öffentliche Auslegung sei beschlossen worden.
Stellungnahmen könnten nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen und deren
mögliche Auswirkungen auf den Planentwurf abgegeben werden.
Änderungen:
1.
Im
Norden des Plangebietes im Bereich des derzeit vorhandenen Grabens könne eine
Fuß- und Radwegeverbindung mit Begleitgrün entstehen. Dafür
entfalle die derzeit geplante Wegeverbindung vom Wendehammer in östliche
Richtung.
2.
Ergänzung
einer kleinteiligen Entwässerungsmaßnahme
Da
sich hierdurch das städtebauliche Konzept geändert habe und der
Bebauungsplanentwurf sowie die dazugehörigen Unterlagen angepasst werden
müssten, werde ein erneuter Auslegungsbeschluss erforderlich.
c) Die Kreisverkehrswacht Vechta e.V. erhalte
ab dem Haushaltsjahr 2024 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 0,07 € je
Einwohner.
d)
Der
Antrag des Vokalensemble Marienhain e.V. auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe
von 1.500 € zur Unterstützung eines Choraustausches vom 12. bis zum 14. April
2024 sei abgelehnt worden.