4.1   Antrag CDU Fraktion vom 13.12.2023 zum Parken im Innenstadtbereich für Firmenfahrzeuge

Bürgermeister Kater teilt mit, dass der Antrag der CDU-Fraktion gemäß § 10 Abs. 2 der Geschäftsordnung im Verwaltungsausschuss (16.01.) behandelt worden sei.

Die CDU-Fraktion habe ihren Antrag unter der Bedingung zurückgenommen, dass die Stadt Vechta die Öffentlichkeit über entsprechende soziale Medien über das Verfahren bezgl. Parken im Innenstadtbereich für Firmenfahrzeuge informiert. Auf Hinweis der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen sollte auch die Kreishandwerkerschaft eine Information erhalten.

 

 

4.2   Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 08.02.2024 zum Gewaltschutzkonzept in Einrichtungen

(Fragen in blau, Antworten in schwarz)

 

1. Verfügen alle Einrichtungen in Zuständigkeit unserer Stadt inzwischen über ein Gewaltschutzkonzept?

Gem. § 45 Abs. 2 SGB VIII habe der Träger für seine Kitas für die erforderliche Betriebserlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung u.a. ein sog. „Kinderschutzkonzept“ dem Landesjugendamt, als zuständige Genehmigungsbehörde, vorzulegen. Das Konzept sei bis zum 31.07.2023 vorzulegen gewesen.

Für die beiden in Trägerschaft der Stadt Vechta betriebenen Stadtkitas seien die Konzepte beim Landesjugendamt fristgerecht eingereicht worden.

Es sei davon auszugehen, dass die für alle weiteren Kitas in der Stadt Vechta jeweiligen Träger die Konzepte fristgerecht eingereicht hätten, da andernfalls die Betriebserlaubnis versagt worden wäre.

 

2. Sofern für einzelnen Einrichtungen noch kein Gewaltschutzkonzept vorliegt: wann ist mit deren Fertigstellung zu rechnen und ist dadurch ggf. die weitere Zulassung gefährdet?

siehe Antwort zu Nr. 1

 

3. Ein Aspekt des Gewaltschutzkonzeptes ist die Einrichtung von Kooperationspartnern und unterstützenden Netzwerken, auf die zurückgegriffen werden kann. Gibt es diese und was legt ggf. ein einrichtungsübergreifender Handlungsplan im Bedarfsfall fest?

In den Schutzkonzepten seien entsprechende Handlungspläne enthalten, in welchen Fällen die unterschiedlichen Kooperationspartner zu kontaktieren seien bzw. zur Unterstützung herangezogen werden könnten. Hierbei seien insbesondere folgende Einrichtungen zu nennen:

- eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ der Kita u. Landkreis (Verdacht bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII)

- Mobile Beratung des Landkreis Vechta

- Fachberatung (z.B. Caritas)

- Beratungsstelle für Eltern, Kinder u. Jugendliche der Caritas

 

 

4.3   Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 08.02.2024 zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums

1. Wie viel bezahlbarer Wohnraum wurde bisher konkret nach den verabschiedeten Leitlinien in 2022 zur Wohnraumversorgung der Stadt Vechta geschaffen?

2. Wir bitten um eine jährliche Aufstellung seit 2014

 

Seit dem Jahr 2000 sei seitens des Landes Niedersachsen kein sozialer Wohnungsbau mehr gefördert worden. Erst seit 2019 gebe es wieder Förderprogramm für den sozialen Wohnungsbau.

 

Gefördert wurden bisher:

Neubau Am Sternbusch 55:                                88 Studentenwohnungen (168 Plätze)

Sanierung Universitätsstr.9                                94 Wohnheimplätze

 

Beantragt wurden: Schweriner Straße:         30 Sozialwohnungen

Für 2025 geplant:    Kornblumenweg:            40 Sozialwohnungen

Desweiteren geplant:

Wilhelm-Busch-Str.:                                        5 Sozialwohnungen

       Wohnprojekt Am Schützenplatz:             13 Sozialwohnungen

       Windallee 35:                                                   22 Studentenwohnungen (42 Zimmer)

 

Von der Stadt Vechta gefördert:

1.Quartal 2019:  Diekmanns Esch 11 und 17: 12 Sozialwohnungen

Dezember 2019: Hagen-Ringstr. 36 und 38:                  6 Sozialwohnungen

August 22 – April 23: Rombergstr. 55 bis 61:               15 Sozialwohnungen

 

3. Wann ist mit dem Baubeginn des sozialen Wohnungsbaus der GEWOBAU im Kornblumenweg

zu rechnen?

Der konkrete Baubeginn sei der Stadt Vechta bislang nicht bekannt.

 

4.4   Mitteilungen aus den letzten Sitzungen des Verwaltungsausschusses:

 

a)       Dem Antrag der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Vechta vom 29.11.2023 auf Aufstockung der durchschnittlich wöchentlichen Arbeitszeit des Friedhofshelfers auf 18,83 Stunden sei zugestimmt worden.

 

b)      Dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 59L „Langförden – Entwicklungsbereich östlich der Oldenburger Straße (B69)“ sei zugestimmt worden. Die erneute öffentliche Auslegung sei beschlossen worden. Stellungnahmen könnten nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen und deren mögliche Auswirkungen auf den Planentwurf abgegeben werden.

 

Änderungen:

                          1.            Im Norden des Plangebietes im Bereich des derzeit vorhandenen Grabens könne eine Fuß- und Radwegeverbindung mit Begleitgrün entstehen. Dafür entfalle die derzeit geplante Wegeverbindung vom Wendehammer in östliche Richtung.

                          2.            Ergänzung einer kleinteiligen Entwässerungsmaßnahme

Da sich hierdurch das städtebauliche Konzept geändert habe und der Bebauungsplanentwurf sowie die dazugehörigen Unterlagen angepasst werden müssten, werde ein erneuter Auslegungsbeschluss erforderlich.

 

c)       Die Kreisverkehrswacht Vechta e.V. erhalte ab dem Haushaltsjahr 2024 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 0,07 € je Einwohner.

 

d)      Der Antrag des Vokalensemble Marienhain e.V. auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 1.500 € zur Unterstützung eines Choraustausches vom 12. bis zum 14. April 2024 sei abgelehnt worden.