Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 7, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen schlägt dem Rat der Stadt Vechta folgende Beschlussfassung vor: „Die Verwaltung wird beauftragt, das Prüfschema wie vorgestellt zu ändern und an den entsprechenden Stellen zu veröffentlichen.“

 


FBL Scharf gibt zunächst einen kurzen Überblick. Im Februar 2023 sei ein Prüfschema für die Planung von Freiflächenphotovoltaikanlagen beschlossen worden. Aufgrund eines aktuellen Empfehlungsschreibens des Ministeriums seien nun Anpassungen in Bezug auf die Regelungen zur Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen in Abhängigkeit von den jeweiligen Bodenzahlen vorgesehen. Im Anschluss erläutert Herr Kunz die Details der Empfehlungen und die für Vechta vorgesehenen Anpassungen.

 

BGM Kater verweist darauf, dass dieses Prüfschema als eine Vorprüfung zu sehen sei, damit nicht jeder Antrag im Ausschuss vorgelegt werden müsse. Sollte allerdings ein Antrag nach dem Prüfschema erfolgreich sein, müsse ein Bauleitplanverfahren eingeleitet werden. So werde das Vorhaben auf jeden Fall im Ausschuss vorgelegt und beraten.

 

Es erfolgt eine kontroverse Diskussion bezüglich des Flächendrucks auf landwirtschaftliche Flächen und dem Einsatz von erneuerbaren Energien. Es gebe in Vechta keine Flächen mit Bodenpunkten über 50. Es wird die Meinung vertreten, dass die Photovoltaikanlagen auf die Dächer gehören und nicht auf Flächen. Das Prüfschema solle nicht angepasst werden. Gleichzeitig wird aber gesehen, dass für die Landwirtschaft auch Photovoltaikanlagen ein zusätzliches Standbein sein könnten.

 

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

8

 

Nein-Stimmen:

7