Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 6, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlussempfehlung:

Der Schulausschuss schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, das Sprachförderkonzept wie vorgestellt mit Kosten von insgesamt 100.000,- €/Jahr bei Grundschulen und 20.000,- €/Jahr bei der GSO umzusetzen. Die erforderlichen Mittel sind über die jeweiligen Haushaltsjahre im Haushalt des FD 40 zu beordnen.“

 


Der Sachverhalt wird von Herrn Lammers, Fachdienstleiter Schule und Sport, mittels einer Präsentation (Anlage 3) vorgestellt. Im Anschluss erfolgt die Aussprache.

 

Die CDU- Fraktion trägt wie folgt vor:

-          Sprachförderung sei Landesaufgabe und nicht originäre Aufgabe der Stadt Vechta.

-          In der letzten Haushaltsberatung habe es geheißen: „Wir müssen sparen!“

-          In der Overbergschule gäbe es keine Probleme mit dem aktuellen System. Dort laufe die Sprachförderung gut und es können ausreichend Sprachförderkräfte gewonnen werden. Es solle an dieses System angeknüpft werden.

-          Es wird vorgeschlagen, den städtischen Eigenanteil für die Grundschulen um etwa 20 % zu erhöhen und das bisherige System beizubehalten. 

 

SPD-Fraktion spricht sich wie folgt aus:

-          Es sei unsere Aufgabe, unsere Kinder im Stadtgebiet durch Sprachförderung zu unterstützen.

-          Kommunikation sei ein zentrales Thema.

-          Die SPD-Fraktion werde dem Antrag daher zustimmen.

 

Die Fraktion Wir für Vechta stellt die Frage, warum die Stundenzahl bei der Christophorusschule nach unten korrigiert werden solle. Herr Lammers erklärt daraufhin, dass der Bedarf an Sprachförderstunden von den Schulen selbst festgelegt werde. Durch das neue Konzept solle eine fair verteilte Sprachförderung erzielt werden. Die Stunden errechnen sich nach dem gemeldeten Bedarf und im Verhältnis zum Budget nach einfachem Dreisatz.

 

Herr Bürgermeister Kater weist darauf hin, dass

-          die Sprachförderung 10-jähriges Jubiläum feiert.

-          das damalige Budget für Sprachförderung des Landkreises wesentlich kleiner als heute sei.

-          ohne die Sprachförderung eine wichtige Grundlage fehle.

-          der Grundbedarf an Sprachförderung gedeckt werden müsse.

 

Herr Lammers beantwortet die Frage der CDU Fraktion, warum nicht an das System der Overbergschule angeknüpft werde, dahingehend, dass das Budget des Landkreises und der Stadt Vechta gedeckelt sei. Die Overbergschule verwende allein mehr als die Hälfte des gesamten Sprachförderbudgets der Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Vechta.

 

Frau Sollmann ergänzt dahingehend, dass

-          das aktuell bestehende System für Sprachförderkräfte unattraktiv sei.

-          die Stadt Vechta einen Systemwechsel anstrebe, damit die Sprachförderkräfte nicht mehr für den Mindestlohnsatz arbeiten müssen. Externe Träger hätten die Möglichkeit, über der Minijobgrenze zu beschäftigen. Das ermögliche mehr Flexibilität.

-          durch den Systemwechsel eine gerechte Verteilung der Sprachförderstunden erfolgen würde.

 

Die Fraktion VCD/FDP plädiert ebenfalls dafür, dass das Land hier nicht aus der Verantwortung genommen werden dürfe. Es müsse das Interesse der Stadt sein, dass Land darauf hinzuweisen.

 

Die CDU-Fraktion stellt folgenden Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung:

 

„Das bisherige Sprachförderkonzept (ohne externen Träger) soll beibehalten werden. Die Sprachförderung soll mit Kosten der Stadt Vechta von insgesamt 22.000,-€/Jahr bei Grundschulen und 20.000,-€/Jahr bei der GSO umgesetzt werden. Dies entspricht einer Erhöhung bei den Grundschulen um etwa 20% gegenüber dem Schuljahr 2022/2023.“

 

Nach Abschluss der Aussprache lässt der Ausschussvorsitzende über die geänderte Beschlussempfehlung abstimmen.

 

Der Schulausschuss schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

 

„Das bisherige Sprachförderkonzept (ohne externen Träger) soll beibehalten werden. Die Sprachförderung soll mit Kosten von insgesamt 22.000,-€/Jahr bei Grundschulen und 20.000,-€/Jahr bei der GSO umgesetzt werden. Dies entspricht einer Erhöhung bei den Grundschulen um etwa 20% gegenüber Schuljahr 2022/2023. “

 


 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

7

 

Nein-Stimmen:

6

 

Enthaltung:

2