Beschlussempfehlung:

Der Schulausschuss schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

„Die Stadt Vechta gewährt Bildungsträgern für die Durchführung von Kursen zum nachträglichen Erwerb des Haupt- (1.000,- €) und Realschulabschlusses (1.500,- €) die in der Richtlinie des Landkreises Vechta aufgeführte Förderung als Wohnsitzkommune. Die Auszahlung erfolgt auf Grundlage einer Rechnungsstellung nach Vorlage eines Finanzierungsplans.“


Herr Lammers, Fachdienstleiter Schulen und Sport, trägt den Sachverhalt anhand einer Präsentation (Anlage 5) vor.

Im Rahmen der Aussprache gibt es keine Wortmeldungen von den Fraktionen. Der Ausschussvorsitzende lässt somit über die Beschlussempfehlung abstimmen.

Der Schulausschuss schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

„Die Stadt Vechta gewährt Bildungsträgern für die Durchführung von Kursen zum nachträglichen Erwerb des Haupt- (1.000,- €) und Realschulabschlusses (1.500,- €) die in der Richtlinie des Landkreises Vechta aufgeführte Förderung als Wohnsitzkommune. Die Auszahlung erfolgt auf Grundlage einer Rechnungsstellung nach Vorlage eines Finanzierungsplans.“


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

 

Nein-Stimmen:

0

Enthaltung:

0