Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 7, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlussempfehlung:

Der Schulausschuss schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

 

„Die Anschaffung von elternfinanzierten IPads ab Jahrgang 7 an der GSO wird nach dem vorgestellten „Vechtaer Modell“ durch die Stadt Vechta bezuschusst.

 

Für das Schuljahr 2024/2025 beträgt der Zuschuss je Schüler/Schülerin und IPad maximal 103,20 Euro je Schuljahr für die Dauer von drei Schuljahren.

 

Der Mindeststandard für ein IPad und damit auch der Zuschussbetrag für den darauf folgenden Jahrgang sieben ist von der Verwaltung in Absprache mit der Schule festzulegen und dem Schulausschuss mitzuteilen.“

 

 


Frau Erste Stadträtin Sollmann führt einleitend in die Thematik ein und übergibt das Wort an Frau Pia Farin (stellvertretende Fachdienstleitung Schule und Sport) und Herrn Alexander Kemper (didaktischer Leiter der Geschwister-Scholl-Oberschule).  Frau Farin stellt den Sachverhalt mittels der anliegenden Präsentation (Anlage 2) vor. Herr Kemper übernimmt dabei die Erläuterungen zum pädagogischen Hintergrund und den didaktisch-methodischen Einsatz von iPads im Unterrichtsalltag.

 

Es findet eine umfangreiche Aussprache statt.

 

Die CDU-Fraktion trägt folgendes vor:

-          Es sei grundsätzlich sinnvoll, die Digitalisierung in den Schulen voranzutreiben.

-          Die Stadt Vechta habe hierfür alle Mittel aus dem Digitalpakt ausgenutzt. Alle Klassenräume der GSO seien mit digitalen Boards ausgestattet. Die PC-Räume seien auf Stand und schuleigene IPad-Sätze vorhanden.

-          Die sachliche Ausstattung der Schüler und Schülerinnen mit mobilen Endgeräten falle jedoch nicht in den Aufgabenbereich der Stadt Vechta oder des Landkreises, sondern sei Landesaufgabe. Das Land halte seine Wahlversprechen aus dem Koalitionsvertrag nicht ein.

-          Der Landkreis Vechta habe auf Nachfrage der Fraktion die 60% Förderung von Schüler-iPads im Rahmen der Schulsachkostenabrechnung verneint.

-          Das Vechtaer Modell gälte nur für die GSO und stelle damit eine Besserstellung der Schüler und Schülerinnen der GSO dar. Außerdem beinhalte das Vechtaer Modell, dass ein Zuschuss von 50% gezahlt werde. Die Auszahlung erfolge an alle Eltern, unabhängig von einer Prüfung, ob die Eltern leistungsfähig seien oder nicht.

-          Außerdem sei fraglich, ob finanzschwache Eltern einen Eigenanteil von insgesamt 309,60€ bei dreijähriger Laufzeit überhaupt leisten könnten. Ratenzahlungsverträge seien ebenfalls als kritisch zu bewerten.

-          Außerdem sei aus der Beschlussvorlage und dem zugehörigen Antrag nicht ersichtlich, wie der technische Support gesichert werden solle.

 

Frau Erste Stadträtin Sollmann nimmt dazu verwaltungsseitig wie folgt Stellung:

-          Wie es sich mit der 60 %igen Schulsachkostenbeteiligung des Landkreises Vechta verhalte, müsse noch weiter geprüft und mit dem Landkreis Vechta abgestimmt werden. Zunächst sei für die Beschlussfassung davon auszugehen, dass kein Sachkostenzuschuss geleistet werde.

-          Stand heute seien iPads im Rahmen von Bildung-und Teilhabe nicht förderfähig. In Zeiten der Corona-Pandemie seien, ihrer Kenntnis nach, mobile Endgeräte vom Jobcenter im Rahmen einer Ausnahmeregelung als Mehrbedarf anerkannt worden. Die Stadt Vechta wirke aber auf Landesebene bereits darauf hin, dass mobile Endgeräte als Lernmittel anerkannt und BUT-förderfähig werden.

 

Herr Lammers führt zur Fragstellung des technischen Supports aus, dass der Support nach den bisherigen Erfahrungen bei sog. DEP-Geräten relativ überschaubar sei und durch die bestehende Struktur in der Schule erfolge.

 

Die Schulleiterin der Geschwister-Scholl- Oberschule Frau Magerfleisch führt zum Kritikpunkt der Ungleichbehandlung im Verhältnis zu anderen Schulen aus:

-          Die Schüler und Schülerinnen der Geschwister-Scholl-Oberschule seien per se benachteiligt.

-          Ohne die Förderung werde keine iPad-Klasse eingeführt.

-          Der Start mit iPad-Klassen solle bereits zum Schuljahr 2024/2025, also ab August 2024 erfolgen. Aus schulischer Sicht werde die Verschiebung der Entscheidung abgelehnt.

-          Der IT-Support könne über die Lehrer der GSO und im Rahmen des allgemeinen Supports sichergestellt werden.

 

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen sieht in der Einführung von iPads Klassen sowohl Vor- als auch Nachteile. Vorteile sehe man insbesondere in der Einsparung von Papier und in der Reduzierung des Gewichts der Schultaschen. Wichtig sei jedoch, dass die erforderlichen WLAN-Kapazitäten vorhanden sein müssen. Gestolpert sei man ebenfalls über das „Gießkannenprinzip“. Es sei bislang nicht klar herausgestellt worden, warum unabhängig vom Bildungs- und Teilhabe-Leistungsanspruch gefördert werden solle.

 

Frau Magerfleisch und Herr Kemper führen dazu aus:

-          An der Geschwister-Scholl-Oberschule habe mit etwa 50 % der Schülerschaft ein vergleichsweise großer Teil Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.

-          Schätzungsweise 20-30 % der Schülerschaft lebt in Einkommensverhältnissen knapp über der BuT-Einkommensgrenze. Dadurch gäbe es ständig wechselnde Verhältnisse (förderfähig/nicht förderfähig).

-          Unterjährig gäbe es etwa 60 Neuaufnahmen, es gäbe mehr Zugänge als Abgänge.

-          Die Schulgemeinschaft profitiere von der Heterogenität und Vielfalt. Gleichwohl stelle dies auch eine erhebliche Herausforderung im Schulalltag dar.

-          Familien mit bis zu fünf Geschwistern seien keine Seltenheit.

 

Die Ratsgruppe VCD/FDP teilt mit, dass weiterhin Fragen offenbleiben, um den Antrag vollumfassend zu beurteilen. Insbesondere sei von Interesse,

-          ob bereits alle Lehrkräfte für die Einführung von iPad-Klassen geschult seien,

-          eine Verschiebung der Beratung und kurzfristige Anberaumung einer weiteren Schulausschusssitzung sinnvoll sei,

-          in welchem Zustand sich erfahrungsgemäß Leihgeräte nach einer 3-jährigen Nutzung befänden.

 

Frau Magerfleisch und Herr Kemper beantworteten die Fragen wie folgt:

-          Die Lehrkräfte seien bereits geschult und zukünftig werde es weitere Schulungen geben.

-          Erfahrungsgemäß sei der Umgang von Schülern und Schülerinnen mit Leihgeräten weniger sorgsam als mit Geräten im Eigentum. Apple-Geräte (iPads) haben sich auch in anderen Schulen durchgesetzt. Sie erwiesen sich in der Vergangenheit im Vergleich zu anderen Geräten als langlebiger und intuitiver bedienbar. An anderen Schulen habe sich gezeigt, dass Leihgeräte teilweise einem immensen „Verschleiß“ aufgrund von unsachgemäßer Behandlung unterliegen würden.

 

Auf Fragen der Fraktion Wir für Vechta antwortet Herr Kemper:

-          von Seiten der Schule werde in Richtung Apple-Gerät (iPad) beraten, da eine Einheitlichkeit an Geräten es für alle Beteiligten leichter mache. Andere Geräte seien aber selbstverständlich zugelassen.

-          iPads würden im Unterricht als Ergänzung genutzt und sollen Stift und Papier nicht ersetzten.

-          Über das IPad würden E-Books genutzt.

 

Die Fraktion Wir für Vechta äußert Skepsis an E-Books. Skandinavische Länder und die Niederlande würden sich aktuell wieder von digitalen Endgeräten im Unterrichtsalltag distanzieren, da wissenschaftlich belegt worden sei, dass sich die Merkfähigkeit der Schüler mindere und Konzentrationsprobleme sich verstärken würden.

 

Herr Kemper bezieht dazu wie folgt Stellung:

-          Auch die Schule sehe den Spagat zwischen analogem und digitalen Arbeiten als Herausforderung an.

-          Individuelles und eigenständiges Lernen werde durch die Etablierung von iPads vorangetrieben und wirke sich motivierend auf die Kinder aus.

-          Die Schule müsse Erfahrungen sammeln und die Schüler und Schülerinnen möchten diese Erfahrung machen.

-          Ziel sei es, das Lernen an der Geschwister-Scholl-Oberschule mit Hilfe von mobilen Endgeräten auf ein neues „Level“ zu heben.

-          Außerdem können entstehende Synergien mit der Wissenswerkstatt, mit Hilfe von iPads, noch besser ausgeschöpft werden.

 

Herr Kemper teilt auf Nachfrage mit, dass eine Verschiebung der Entscheidung ausgeschlossen sei, ohne den Start im August 2024 zu gefährden. Es müssen zeitnah weitere Vorbereitungen getroffen werden, beispielsweise die Einladung der Eltern zum zweiten Elterninformationsabend. Das Schuljahr sei kurz und die Umsetzung müsse jetzt vorangetrieben werden.

 

Die SPD-Fraktion appelliert wie folgt:

-          Bedenken hinsichtlich einer Ungleichbehandlung mit anderen Schulen würden keinem Kind an der GSO helfen.

-          Der didaktische Wert von iPads sei nicht abzustreiten.

-          Die Verantwortung für die sachliche Ausstattung der GSO solle auch hinsichtlich der Schüler-IPads übernommen werden.

 

Herr Bürgermeister Kater fasst zusammen und ergänzt wie folgt:

-          Das Versprechen aus Hannover werde in 2024 nicht gehalten.

-          Der 2. Digitalpakt sei bislang nur angekündigt worden.

-          Die Einführung von iPad Klassen entspräche dem Wunsch der Schule!

-          Heute gehe es ausschließlich um die mögliche Finanzierung und die soziale Frage: „Sollen alle gefördert werden oder nur BUT-Leistungsberechtigte?“

 

Herr Bürgermeister Kater stellt daher zur Diskussion, ob die Beschlussfassung dahingehend modifiziert werden sollte, dass nur BuT-Leistungsberechtigte Schüler mit einem Zuschuss zum Kaufpreis gefördert werden.

 

Die CDU-Fraktion weist erneut darauf hin, dass

-          Gerechtigkeit wichtig sei und die GSO gegenüber anderen Schulen durch eine Förderung nicht bevorzugt werden dürfe.

-          es sich trotzdem um eine originäre Landesaufgabe handele.

-          die Landkreisbeteiligung im Rahmen der Schulsachkostenabrechnung vor Beschlussfassung abschließend zu klären sei.

-          der Landkreis die Kostenbeteiligung ausschließe, da die iPads im Eigentum der Eltern/Schüler stehen.

-          die abschließende Klärung, ob iPads BuT-förderfähig seien, noch ausstünde.

-          BuT-Anträge simpel seien und für Jedermann machbar. 

 

Herr Lammers, Fachdienstleiter Schule und Sport, stellt noch einmal klar:

-          Nach hausinterner Vorprüfung seien die anfallenden Kosten zu 60% förderfähig. Diese Förderung begründet sich im § 118 NSchG und einem hierbei anzuwendenden, aktuell weiter gültigen, Erlass aus dem Jahr 1975. In diesem Erlass seien derartige Geräte nicht explizit aufgeführt, jedoch wurden sie nicht über den Negativkatalog des Anwendungserlasses ausgeschlossen. Darüber hinaus ist die Grundlage des § 118 NSchG, dass der Landkreis als originärer Schulträger der Schulform Oberschule (also auch der GSO) sich an den entstehenden Kosten der Stadt Vechta beteiligen muss. Dies besagen die dazugehörigen Kommentierungen des Gesetzes. Es sei jedoch wenige Tage vor der Sitzung durch den Landkreis Vechta mitgeteilt worden, dass dort eine andere Auffassung zur Bezuschussung vertreten werde.

-          iPads seien nach Rücksprache mit der zuwendungsgewährenden Stelle des Landkreises, dem Fachdienst für Soziales, Senioren und Integration der Stadt Vechta und dem Leiter des Jobcenters nicht förderfähig im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes.

 

Hierzu ergänzt Frau ESR Sollmann, dass bei der heutigen Beschlussfassung davon auszugehen sei, dass eine Förderung des Landkreises Vechta nicht gewährt wird.

Anmerkung zum Protokoll: Eine abschließende Prüfung und Abstimmung mit dem Landkreis hat ergeben, dass bezüglich schülereigner IPads keine Sachkostenerstattung seitens des Landkreises erfolge. Ein entsprechender Anspruch der Stadt auf Erstattung besteht nicht.

 

Frau Magerfleisch und Herr Kemper halten für die GSO am gestellten Antrag fest und lehnen eine Änderung der Beschlussfassung (Förderung nur für BUT-Leistungsempfänger) mit folgender Argumentation ab: Der Verwaltungsaufwand sei für die Schule nicht leistbar, wenn die Anspruchsberechtigung auf Bildungs- und Teilhabeleistungen geprüft werden müsse. Ca. 20 bis 30 % der Schülerschaft fielen knapp aus der Anspruchsberechtigung raus. Eine flächendeckende Einführung in Jahrgang 7 sei ohne den städtischen Zuschuss für alle Schülerinnen und Schüler an der GSO nicht durchführbar.

 

Damit wird die Aussprache vom Ausschussvorsitzenden beendet und der Ausschussvorsitzende lässt über die ursprüngliche Beschlussempfehlung abstimmen.

 

Der Schulausschuss schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

 

„Die Anschaffung von elternfinanzierten iPads ab Jahrgang 7 an der GSO wird nach dem vorgestellten „Vechtaer Modell“ durch die Stadt Vechta bezuschusst.

 

Für das Schuljahr 2024/2025 beträgt der Zuschuss je Schüler/Schülerin und iPad maximal 103,20 Euro je Schuljahr für die Dauer von drei Schuljahren.

 

Der Mindeststandard für ein iPad und damit auch der Zuschussbetrag für den darauffolgenden Jahrgang sieben ist von der Verwaltung in Absprache mit der Schule festzulegen und dem Schulausschuss mitzuteilen.“


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

8

 

Nein-Stimmen:

7

 

Enthaltung:

2