Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

„Der Antrag der SPD-Fraktion vom 02.02.2024 gemäß § 10 der Geschäftsordnung auf Prüfung, ob die Schulen im Stadtgebiet Vechta in die Vorgaben für das von der Bundesregierung initiierte Startchancen-Programm für Schulen fallen, wird in den Schulausschuss verwiesen.“

 


Die Antragstellerin stellt ihren Antrag vor. Dieser beziehe sich schwerpunktmäßig auf die GSO. Etwa 4.000 Schulen in Deutschland würden mit dem Programm gezielt unterstützt. Das Programm diene insbesondere der Förderung der Grundkompetenzen sozial benachteiligter Schüler/innen und starte mit dem Schuljahr 2024/2025. Die Fraktion bittet um Verweisung in den Schulausschuss.

 

Die Ratsgruppe VCD und FDP befürwortet das Programm, sieht aber die Schule selbst in der Pflicht zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Teilnahme am Programm vorliegen. Diese Einschätzung wird vom Ratsmitglied der Linken unterstützt.

 

Der Rat der Stadt Vechta fasst folgenden Beschluss:

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

27

 

Nein-Stimmen:

2

 

Enthaltung:

2