Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 14, Befangen: 0

„Die anliegende 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für den Betrieb von Spielgeräten (Spielgerätesteuer) vom 15.03.2010 i.d.F. vom 20.05.2014 mit einem Steuersatz von 25 % wird mit Wirkung vom 01.04.2024 beschlossen.“

 


Bürgermeister Kater führt in den Sachverhalt ein. Der Rat habe die Angelegenheit in seiner Sitzung am 11.12. zurück in den Verwaltungsausschuss gegeben, da Bedenken aufgrund eines Erfahrungsberichts bestanden, dass die Erhöhung der Steuer eine Verschiebung in die Illegalität zur Folge haben könne.

 

Anhand der beigefügten Präsentation stellt Fachdienstleiter Bothe die vor diesem Hintergrund einholten Informationen vor. In seiner Sitzung am 20.02.2024 habe der Verwaltungsausschuss mehrheitlich empfohlen, den Steuersatz auf 25 % anzuheben.

 

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen sieht Spielhallen und damit verbundene Suchtpotentiale als problematisch an. Wie die Zahlen zeigten, sei die Zahl der Spielgeräte trotz Pandemie gestiegen, so dass eine Erhöhung der Steuer kein Argument für einen Rückgang der Zahlen sein könne.

 

Alle offenen Fragen seien beantwortet, so die SPD-Fraktion. Das Argument der Förderung der Illegalität werde nicht geteilt. Die Erhöhung der Steuer führe zu einem geringeren Gewinn der Betreiber, was nicht automatisch dazu führen müsse, dass viele Betreiber ihre Spielautomaten abmeldeten. Man solle die Möglichkeit nutzen, entsprechende Gelder zu generieren.

 

Die CDU-Fraktion kündigt an, sich zu enthalten, da zwar auf der einen Seite die Argumente für eine Erhöhung nachvollziehbar seien, auf der anderen Seite jedoch die bestehenden Bedenken nicht ausreichend ausgeräumt seien.

 

Die Ratsvorsitzende lässt daher über die Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses abstimmen.

 

Der Rat der Stadt Vechta fasst folgenden Beschluss:


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

17

 

Nein-Stimmen:

1

 

Enthaltungen:

14